DIN 31647-2015 Information and documentation - Preservation of evidence of cryptographically signed documents《信息与文献 密码签署文件的证据保存》.pdf
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1、Mai 2015DEUTSCHE NORM DIN-Normenausschuss Bibliotheks- und Dokumentationswesen (NABD)Preisgruppe 13DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 01.140.20!%Of“2294467www.
2、din.deDDIN 31647Information und Dokumentation Beweiswerterhaltung kryptographisch signierter DokumenteInformation and documentation Preservation of evidence of cryptographically signed documentsInformation et documentation Conservation de la valeur probante de documents signs par un dispositif crypt
3、ographiqueAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 27 SeitenDIN 31647:2015-05 2 Inhalt Seite Vorwort 3 Einleitung .4 1 Anwendungsbereich .6 2 Normative Verweisungen 6 3 Begriffe .7 4 Abkrzungen 16 5 Funktionale Anforderungen an ein System zur Beweiswert
4、erhaltung 17 5.1 Anforderungen .17 5.1.1 Art und Weise der Erzeugung von Hashwerten .17 5.1.2 Nachvollziehbarkeit .18 5.1.3 Fhigkeit zum ungehinderten Datenaustausch 18 5.2 Funktionen 19 5.2.1 Allgemeines 19 5.2.2 Funktion 1: Einholung und Prfung der beweisrelevanten Daten des SIP/Version .19 5.2.3
5、Funktion 2: Erzeugen von technischen Beweisdaten des AIP .19 5.2.4 Funktion 3: Abruf des AIP mit den technischen Beweisdaten zum Zweck der externen Integritts- und Authentizittsprfung 19 5.2.5 Funktion 4: Prfung der technischen Beweisdaten .20 5.2.6 Funktion 5: Erhaltung durch Erneuerung der technis
6、chen Beweisdaten des AIP .20 Anhang A (informativ) Archivpakete mit kryptographischen Beweismitteln 22 Anhang B (informativ) Anwendungsbeispiele 25 Literaturhinweise 26 Bilder Bild A.1 Struktur eines Archivpaketes mit kryptografischen Sicherungsmitteln 23 DIN 31647:2015-05 3 Vorwort Fr das vorliegen
7、de Dokument ist der Arbeitsausschuss NA 009-00-15 AA Schriftgutverwaltung und Langzeitverfgbarkeit digitaler Informationsobjekte“ im DIN-Normenausschuss Bibliotheks- und Dokumentationswesen (NABD) verantwortlich. Es wurde vom zustndigen Arbeitskreis NA 009-00-15-06 AK Arbeitskreis Beweiswerterhaltun
8、g kryptographisch signierter Dokumente“ erarbeitet. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. DIN ist nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. DIN 31647:2015-05 4 Einleitung Die Nutzung
9、der Informationstechnologie zur Abbildung von Geschftsprozessen ist allgemein etabliert. Immer hufiger liegen geschftsrelevante Unterlagen ausschlielich elektronisch vor. Elektronische Dokumente knnen jedoch aus sich heraus weder wahrgenommen noch gelesen werden. Sie liefern aus sich heraus auch kei
10、ne Hinweise fr ihre Integritt und Authentizitt im elektronischen Rechts- und Geschftsverkehr. Als zentrale Herausforderungen stellen sich insofern Fragen der IT-Sicherheit, der Erfllung von Dokumentations- und Nachweispflichten sowie die Beachtung spezifischer rechtlicher Rahmenbedingungen wie z. B.
11、 Formerfordernisse. Im Zweifels-/Streitfall muss erfahrungsgem z. B. die Erfllung geltender Dokumentationspflichten oder Formerfordernisse nachgewiesen werden, um juristische oder wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Fragen nach einer eindeutigen Authentifizierung, dem eindeutigen Nachweis der Id
12、entitt und Authentizitt des Absenders oder Ausstellers eines Dokuments, stellen wichtige Herausforderungen in der digitalen Welt dar. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund geltender Aufbewahrungsfristen zwischen zwei und 110 Jahren oder dauerhaft, die zudem erst Jahrzehnte nach Entstehen des Dokum
13、ents einsetzen. Besondere Anforderungen bestehen dabei an die Beweiswerterhaltung kryptographisch signierter Dokumente, da die Sicherheitseignung der eingesetzten kryptographischen Algorithmen mit der Zeit abnehmen kann, was den Beweiswert der Dokumente gefhrdet, so dass im Rahmen der langfristigen
14、Aufbewahrungsdauer kryptographisch signierter Dokumente spezifische Manahmen fr den Erhalt des Beweiswerts notwendig sind. Im Fokus des Beweiswerts steht der eindeutige Nachweis von Authentizitt und Integritt der betreffenden Daten vor Gerichten, Prfbehrden und Dritten. In dieser Norm werden unter A
15、uthentizitt die bereinstimmung des kryptographisch signierten Dokuments mit den Ursprungsdaten (Echtheit der Dokumente) und deren eindeutige Zurechenbarkeit zu einem Aussteller (Verfasser, Ersteller und/oder Absender) verstanden. Hiervon unterscheiden sich der in der vorliegenden Norm nicht weiter v
16、erfolgte Bereich der Geschichtswissenschaft und der dort abweichend definierte Begriff der Authentizitt erheblich. Dort bedeutet Authentizitt im Zusammenhang mit der digitalen Langzeitarchivierung und bezogen auf Reprsentationen, dass die zu archivierende Information seit dem Beginn des bernahmeverf
17、ahrens in das Langzeitarchiv nicht verndert wurde, auch wenn Reprsentationen verndert wurden (siehe DIN 31644). Integritt im Sinne der Beweiswerterhaltung wird als gegeben betrachtet, wenn die betreffenden Daten vollstndig sind und bezglich ihrer signifikanten Eigenschaften nachweislich keine Vernde
18、rungen oder Manipulationen an den Daten festgestellt werden knnen. Von Beweiswert“, also der Eignung eines Beweismittels, die berzeugung des Gerichts zu beeinflussen, wird dementsprechend in dieser Norm nur im juristischen Sinne gesprochen. Die kryptographische Signierung elektronischer Dokumente er
19、mglicht es, den rechtlichen bzw. juristischen Beweiswert der Dokumente in besonderem Mae zu sichern. Jedes elektronische Dokument kann zwar einen Beweiswert vor Gericht besitzen, aber der Beweiswert kryptographisch signierter Dokumente ist vor Gericht faktisch nicht bestreitbar. Fortgeschrittene ode
20、r qualifizierte elektronische Signaturen und qualifizierte Zeitstempel (kryptographische Sicherungsmittel) stellen dabei nach geltendem Recht die zur eindeutigen Nachweisfhrung hinsichtlich Authentizitt und Integritt elektronischer Dokumente notwendige Beweiswerterhaltung direkt am eigentlichen Doku
21、ment sicher, da Signaturen und Zeitstempel direkt am Dokument angebracht werden. In der praktischen Umsetzung ist dabei fr jeden Anwendungsfall durch die Verantwortlichen zu entscheiden, welches kryptographische Verfahren eingesetzt wird bzw. welches fr den jeweiligen Prozess optimal geeignet ist (C
22、ustomizing). Der Beweiswert ist also eine inhrente Eigenschaft der jeweiligen elektronischen Dokumente. Dementsprechend mssen Manahmen zur Beweiswerterhaltung auch direkt an den elektronischen Dokumenten ansetzen. Diese Norm beschreibt die notwendigen Manahmen zur Beweiswerterhaltung. Sie trifft dab
23、ei keine Aussage darber, in welchen Fllen der Einsatz kryptographischer Verfahren zur Erhaltung des Beweiswerts erforderlich ist. Wenn aus gesetzlichen oder fachlichen Anforderungen heraus der Einsatz kryptographischer Verfahren zur Erhaltung des Beweiswerts erforderlich ist, mssen die in dieser Nor
24、m definierten Anforderungen erfllt werden. DIN 31647:2015-05 5 In den Fllen, in denen der Beweiswert vollumfnglich zu erhalten ist, ist er von der Erstellung oder dem Eingang des Dokuments bis zum Ablauf seiner geltenden Aufbewahrungsfristen zu erhalten. Diese knnen zwischen zwei und 110 Jahren lieg
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