VDI 4700 Blatt 1-2015 Terminology of civil engineering and building services.pdf
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1、ICS 01.040.91, 91.140.01 VDI-RICHTLINIEN Oktober 2015 VEREIN DEUTSCHER INGENIEURE Begriffe der Bau- und Gebudetechnik VDI 4700 Blatt 1 Terminology of civil engineering and building services VDI-Gesellschaft Bauen und Gebudetechnik (GBG) Fachbereich Technische Gebudeausrstung VDI-Handbuch Elektrotech
2、nik und Gebudeautomation VDI-Handbuch Architektur VDI-Handbuch Aufzugstechnik VDI-Handbuch Facility-Management VDI-Handbuch Bautechnik VDI-Handbuch Raumlufttechnik VDI-Handbuch Sanitrtechnik VDI-Handbuch Wrme-/Heiztechnik Vervielfltigungauch fr innerbetriebliche Zwecke nichtgestattetFrhereAusgabe:10
3、.13 EntwurfZu beziehendurchBeuthVerlagGmbH,10772 Berlin AlleRechtevorbehaltenVereinDeutscherIngenieuree.V.,Dsseldorf2015Inhalt Seite Vorbemerkung . 2 Einleitung . 2 1 Anwendungsbereich 2 2 Begriffe der Bau- und Gebudetechnik 2 3 Abkrzungen . 172 Schrifttum 176 B974908A824A6748CAAAA99BAB349F63B2C88DD
4、9B0D2BF8368C461B1CCB65CD15BE74F0686BD19CFC1F92DEF1929BEST BeuthStandardsCollection - Stand 2015-11 2 VDI 4700 Blatt 1 Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e.V., Dsseldorf 2015 Vorbemerkung Der Inhalt dieser Richtlinie ist entstanden unter Beach-tung der Vorgaben und Empfehlungen der R
5、ichtlinie VDI 1000. Alle Rechte, insbesondere die des Nachdrucks, der Fotokopie, der elektronischen Verwendung und der bersetzung, jeweils auszugsweise oder vollstndig, sind vorbehalten. Die Nutzung dieser Richtlinie ist unter Wahrung des Urheberrechts und unter Beachtung der Lizenzbedin-gungen (www
6、.vdi.de/richtlinien), die in den VDI-Merk-blttern geregelt sind, mglich. Allen, die ehrenamtlich an der Erarbeitung dieser Richt-linie mitgewirkt haben, sei gedankt. Eine Liste der aktuell verfgbaren Bltter dieser Richt-linienreihe ist im Internet abrufbar unter www.vdi.de/4700. Einleitung Wenn die
7、Begriffe nicht richtig sind, so kommen die Worte nicht zustande. Stimmen die Worte nicht, so kommen die Werke nicht zustande.“ Konfuzius Fr die Planung, die Bauausfhrung, die Ausstattung und das Betreiben von Gebuden gelten die unterschied-lichsten Vorschriften, Normen und Richtlinien. Diese werden
8、von einer Vielzahl von Ausschssen und Ar-beitskreisen nach deren Kompetenz und Verstndnis verfasst. In ihrer Gnze gehren sie zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik“ und mssen bzw. sollen beachtet und angewendet werden. Ein nicht zu unterschtzendes Problem besteht dabei darin, dass in den Re
9、gelwerken hufig unterschiedliche Benennungen (Synonyme) fr sinnverwandte Begriffe verwendet werden und gleichlautende Benennungen (Homonyme) in unterschiedlichen Bereichen jeweils andere Bedeutungen (Begriffe) haben knnen. Daher sind Missverstndnisse und falsche Handlungen nicht auszuschlieen. Insbe
10、sondere unter der Betrach-tung, dass zunehmend Juristen ber tatschliche oder vermeintliche Fehlinterpretationen von Ingenieuren ent-scheiden, ist es erforderlich, dass Benennungen und deren Begriffsdefinitionen in den Regelwerken im rich-tigen Kontext und einheitlich verwendet werden. Fr die zweifel
11、sfreie Verwendung der anzuwendenden Begriffe in den Regelwerken der Bau- und Gebude-technik gibt es bisher keine umfassende Verffentli-chung. Deshalb hat es sich die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebudetechnik zur Aufgabe gemacht, eine Richt-linie zu erstellen, die diesbezglich Abhilfe schafft. Technis
12、che Weiterentwicklungen und neue Regelwerke fhren oftmals zu neuen Begriffen und/oder neuen Be-nennungen. Damit die Richtlinie den Stand der Technik und Wissenschaft darstellen kann, wird sie regelmig ergnzt. In der Richtlinie sind in Regelwerken anerkannte Be-griffe aus den Bereichen Architektur, B
13、autechnik, Tech-nische Gebudeausrstung und Facility-Management al-phabetisch sortiert aufgefhrt und nach den gltigen Re-geln fr Terminologie verfasst (VDI 1000, DIN 820-2, ISO 10241-1, DIN 2330). Dabei werden die Begriffsbe-stimmungen entsprechender Grundwissenschaften, insbesondere der Bau- und Ele
14、ktrotechnik, Strmungs-technik und Thermodynamik, beachtet. 1 Anwendungsbereich Die Begriffe dieser Richtlinie gelten fr die Erstellung und die Anwendung von technischen Regeln. Mit dieser Richtlinie wird angestrebt, dass alle Fachleu-te, die sich mit der Ausarbeitung von technischen Re-geln befassen
15、, fr das jeweilige Gewerk gleichlautende Benennungen verwenden, um eine einheitliche Aussage zu erzielen. Weiterhin gilt diese Richtlinie als Informationsquelle fr alle Personen, die gehalten sind, die technischen Regeln bei Planung, Ausfhrung, Begutachtung und beim Betrieb oder der wissenschaftlich
16、en Auseinander-setzung damit zu beachten. Diese Richtlinie ermglicht Anwendern (z. B. beratende Ingenieure, Planer, ausfhrende Betriebe, Betreiber und Juristen), durch wiedererkennbare Begriffe, das Ver-stndnis fr Textinhalte zu erleichtern. 2 Begriffe der Bau- und Gebudetechnik AAL-Dienstleistung (
17、Ambient-Assisted-Living-Dienstleistung) Reaktion, die durch ein AAL-System ausgelst wird oder die in Zusammenhang mit diesem steht in Anlehnung an VDI/VDE 6008 Blatt 3 Beispiel: Alarmierung eines Rettungsdienstes durch ein Telemedizin-zentrum auf Grundlage von Vitaldaten, die durch ein AAL-System er
18、kannt und weitergeleitet werden; Konfiguration und Wartung von AAL-Systemen. Anmerkung: Eine AAL-Dienstleistung kann aus mehreren Einzel-dienstleistungen bestehen. VDI/VDE 6008 Blatt 3 AAL-System (Ambient-Assisted-Living-System) reaktives, vernetztes technisches System, das mit der Umgebung interagi
19、ert in Anlehnung an VDI/VDE 6008 Blatt 3 Anmerkung: AAL-Systeme knnen einen alternativen und komfor-tablen Zugang zu Dienstleistungen bieten. VDI/VDE 6008 Blatt 3 Abbau nicht umkehrbarer Vorgang bei einem oder mehreren Merkmalen eines Materials in Abhn-gigkeit von der Zeit, der Nutzung oder wegen ei
20、ner externen Ursache in Anlehnung an DIN EN 13306 Anmerkung: Nicht verwechseln mit Abbau als Demontage oder im Bergbau. B974908A824A6748CAAAA99BAB349F63B2C88DD9B0D2BF8368C461B1CCB65CD15BE74F0686BD19CFC1F92DEF1929BEST BeuthStandardsCollection - Stand 2015-11Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher In
21、genieure e.V., Dsseldorf 2015 VDI 4700 Blatt 1 3 Abbruchverfgung Erlass der Bauaufsichtsbehrde zur Wahrung der ffent-lichen Sicherheit oder Ordnung, wenn das Gebude baufllig ist oder bauordnungswidrig errichtet wurde in Anlehnung an WbB A-bewerteter Schalldruckpegel (A-bewerteter Schallleistungspege
22、l, A-Schalldruckpegel, LA) in dB(A) mit der Frequenzbewertung A nach DIN IEC 60651 be-wertete Schalldruckpegel als Ma fr die Strke eines Geruschs in Anlehnung an DIN 4109 Anmerkung: Beim Vergleich mit Anforderungen ist je nach Herkunft des Geruschs zu unterscheiden: zeitabhngiger AF-Schalldruckpegel
23、 LAF, maximaler Schalldruckpegel LAFmax, nT.A-Bewertung Geruschfrequenzbewertung fr eine von der Frequenz abhngige nderung des Messsignals von Schalldruckpegeln aufgrund eines Amplituden- und Pha-senfrequenzgangs des elektrischen Bewertungsfilters nach IEC 60651 in Anlehnung an VDI 2081 Blatt 1 Anme
24、rkung: Weltweit wird bevorzugt der A-bewertete Schalldruck-pegel bzw. der A-bewertete Schallleistungspegel in dB benutzt. Diese sind in zahlreichen Schallschutzverordnungen verbindlich festgelegt. ber den spektralen Verlauf eines zulssigen Geruschs ist damit keine Forderung gestellt. VDI 2081 Blatt
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