DIN 30-10-2006 Technical drawings - Simplified drawing - Part 10 Simplified indications and collective indication execution《技术制图简化图 第10部分 简化标注和集中标注 实施》.pdf
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1、Januar 2006DEUTSCHE NORM Normenausschuss Technische Grundlagen (NATG) im DINPreisgruppe 10DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 01.100.01!,eY“9660454www.din.deDDIN
2、30-10Technische Zeichnungen Zeichnungsvereinfachung Teil 10: Vereinfachte Angaben und Sammelangaben, AusfhrungTechnical drawings Simplified drawing Part 10: Simplified indications and collective indication, executionDessins techniques Simplification de dessin Partie 10: Indications simplifies et col
3、lectives, excutionAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 30-10:1998-11www.beuth.deGesamtumfang 14 SeitenDIN 30-10:2006-01 2 Vorwort Diese Norm wurde vom Normenausschuss Technische Grundlagen (NATG), Fachbereich F Technische Produktdokumentation, Arbeitsausschuss N
4、ATG-F.5 Technisches Zeichnen erarbeitet. DIN 30 Technische Zeichnungen Zeichnungsvereinfachung besteht aus: Teil 5: Fremdteil-Zeichnungen, Ausfhrung Teil 6: Sammelzeichnungen, Ausfhrung Teil 10: Vereinfachte Angaben und Sammelangaben, Ausfhrung nderungen Gegenber DIN 30-10:1998-11 wurden folgende nd
5、erungen vorgenommen: a) der Gruppentitel wurde in Technische Zeichnungen gendert; b) die Angaben der Oberflchenbeschaffenheit wurden an DIN EN ISO 1302 angepasst; c) die Angaben der Werkstckkanten wurden an DIN ISO 13715 angepasst; d) im Bild 11 wurden die Symbole fr Messstellen im Symbol Prfkennzei
6、chen vollstndig angegeben; e) die im Text zitierten Normen wurden aktualisiert; f) die Norm wurde redaktionell berarbeitet. Frhere Ausgaben DIN 30-10: 1998-11 DIN 30-10:2006-01 3 Einleitung In bestehenden Normen gibt es Regeln fr vereinfachte Angaben und Sammelangaben. Jedoch sind diese Begriffe bis
7、her nicht definiert und es fehlen einheitliche Strukturen fr solche Angaben. Vereinfachte Angaben sollen in der Darstellung von Gegenstnden hufig erforderliche, umfangreiche Beschreibungen (z. B. Textangaben) und sich wiederholende Angaben ersetzen, um die bersichtlichkeit in Zeichnungen zu verbesse
8、rn. Viele Anwender haben deshalb die unterschiedlichsten Hinweissymbole mit einer Kennung entwickelt, die in der Darstellung benutzt und an geeigneter Stelle in der Zeichnung erklrt werden. Diese Norm legt fr vereinfachte Angaben das Symbol allgemeines Kennzeichen fest. Vereinfachte Angaben mit spez
9、iellen Kennzeichen sind bereits in einigen Zeichnungsnormen festgelegt, jedoch nicht immer mit gleicher Struktur. In der Tabelle B.1 sind, zum Teil ergnzend zu bestehenden Normfestlegungen, einige Beispiele mit einheitlicher Struktur dargestellt. Ein Prfkennzeichen fr Anforderungen, die von der Qual
10、ittsprfung besonders zu beachten sind, wurde definiert. Alle vereinfachten Angaben sollten eine einheitliche Struktur haben. Fr Sammelangaben fehlt bisher ebenfalls die Festlegung einer einheitlichen Struktur fr verschiedene Anforderungen. Darunter ist die Form der Beschreibung zu verstehen, wenn fr
11、 eine Anforderungsart (z. B. Oberflchenbeschaffenheit, Kantenzustand) die Anforderungen an alle Geometrieelemente eines Gegenstandes gleich sind oder gleiche Anforderungen fr die Mehrzahl der Geometrieelemente eines Gegenstandes bestehen (Beispiele siehe Tabelle B.2). 1 Anwendungsbereich Diese Norm
12、gilt fr die vereinfachten Angaben und Sammelangaben in technischen Dokumenten. Sie legt die Regeln fr die einheitliche Strukturierung vereinfachter Angaben und Sammelangaben fest. Damit sollten Zeichnungen vereinfacht und bersichtlicher gestaltet werden, sich wiederholende Angaben nur einmal eingetr
13、agen werden, Hinweise auf besondere Prfmerkmale und Hinweise auf zustzliche Informationen in anderen Dokumenten gegeben werden. DIN 30-10:2006-01 4 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die
14、in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 406-10, Technische Zeichnungen Maeintragung Teil 10: Begriffe, allgemeine Grundlagen DIN 6790-1, Wortangaben in technischen Zeichnungen Teil 1: Einz
15、elangaben DIN 6790-2, Wortangaben in technischen Zeichnungen Teil 2: Wortangaben im Satzverband DIN EN ISO 3098-0, Technische Produktdokumentation Schriften Teil 0: Grundregeln DIN EN ISO 81714-1, Gestaltung von graphischen Symbolen fr die Anwendung in der technischen Produk-tdokumentation Teil 1: G
16、rundregeln 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 vereinfachte Angaben Angaben, die Anforderungen an die Geometrieelemente eines Gegenstandes vereinfacht reprsentieren und die mit Hilfe von allgemeinen, speziellen oder Prfkennzeichen ein- oder mehrfach in der
17、 Darstellung angegeben und an anderer Stelle auf der Zeichnung erklrt werden 3.1.1 allgemeines Kennzeichen graphisches Symbol fr vereinfachte Angaben, fr die es in anderen Normen keine Regelungen gibt 3.1.2 spezielles Kennzeichen graphisches Symbol fr vereinfachte Angaben, fr die es in anderen Norme
18、n Regelungen gibt 3.1.3 Prfkennzeichen graphisches Symbol, das verwendet wird, wenn bestimmte Anforderungen, z. B. an Mae, Schweinhte oder Oberflchenangaben, von der Qualittsprfung besonders zu beachten sind 3.2 Sammelangabe Zusammenfassung aller Anforderungen einer Anforderungsart fr alle oder die
19、Mehrzahl der Geometrie-elemente eines Gegenstandes mit gleicher Anforderung ANMERKUNG Siehe Tabelle B.2, Nr 1. DIN 30-10:2006-01 5 4 Vereinfachte Angaben Die in der Darstellung eines Gegenstandes eingetragenen vereinfachten Angaben werden an geeigneter Stelle in der Zeichnung, z. B. in einem Feld fr
20、 Bemerkungen ber dem Schriftfeld, in folgender Reihenfolge nacheinander erklrt: graphisches Symbol mit Kennung; Gleichheitszeichen; vollstndige Angabe (kann auch Hinweis auf ein anderes Dokument sein). BEISPIEL Siehe Bild 4. 4.1 Eintragung vereinfachter Angaben 4.1.1 Allgemeines Kennzeichen Das grap
21、hische Symbol allgemeines Kennzeichen ist in Bild 1 dargestellt. Das Verhltnis und die Mae fr dieses graphische Symbol sind in Anhang A festgelegt. Es kann eingetragen werden: in Verbindung mit einer Hinweislinie an dem betreffenden Geometrieelement (siehe Bild 2), im Anschluss an eine Zeichnungsang
22、abe (siehe Bild 3). Das allgemeine Kennzeichen enthlt eine alpha- und/oder numerische Kennung als Mindestinformation (siehe Bilder 2 und 3). Bild 1 Grundsymbol allgemeines Kennzeichen Bild 2 Angabe des Symbols allgemeines Kennzeichen mit einer Hinweislinie Bild 3 Angabe des Symbols allgemeines Kennz
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