DIN 21917-2-2015 Mine plans - Strata and ground movements - Part 2 Geotechnical measuring points《矿山勘测平面图 地层和地面运动 第2部分 地球力学测量点》.pdf
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1、Dezember 2015DEUTSCHE NORM Preisgruppe 12DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 73.020!%G(C“2360532www.din.deDIN 21917-2Bergmnnisches Risswerk Gebirgs und Bodenbew
2、egungen Teil 2: Geotechnische MessstellenMine plans Strata and ground movements Part 2: Geotechnical measuring pointsPlans de mines Mouvements des terrains et du sol Partie 2: Points de mesure gotechniqueAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 219172:200203www.beut
3、h.deGesamtumfang 17 SeitenDDIN-Normenausschuss Bergbau (FABERG)DIN 21917-2:2015-12 2 Inhalt Seite Vorwort 3 1 Anwendungsbereich . 4 2 Normative Verweisungen . 4 3 Begriffe 4 4 Allgemeine Regeln . 4 5 Darstellungen 4 5.1 Allgemeines . 4 5.2 Konvergenzmessungen . 5 5.3 Extensometermessungen . 5 5.4 Ne
4、igungsmessungen . 6 5.5 Rissberwachungsmessungen 6 5.6 Spannungsmessungen . 7 5.7 Lage- und Hhenmessungen 8 5.8 Schwingungsmessungen . 8 5.9 Reflexionsmessungen 9 5.10 Permeabilittsmessungen 9 5.11 Zusatzzeichen 10 5.12 Beispiele 11 6 Spezielle Messeinrichtungen zur berwachung von Bschungen 13 7 Spe
5、zielle Messeinrichtungen zur Beobachtung von Kippensetzungen . 14 Literaturhinweise . 15 Stichwortverzeichnis. 16 Verzeichnis der Kurzformen 17 DIN 21917-2:2015-12 3 Vorwort Dieses Dokument wurde als Teil der Normenreihe “Bergmnnisches Risswerk“ vom Arbeitsausschuss NA 008-11-01 AA Markscheidewesen“
6、 des DIN-Normenausschusses Bergbau (FABERG) erarbeitet. Nach der Verordnung ber markscheiderische Arbeiten und Beobachtungen der Oberflche (Markscheider-Bergverordnung - MarkschBergV) sind bei markscheiderischen und sonstigen vermessungstechnischen Arbeiten im Zusammenhang mit Ttigkeiten und Einrich
7、tungen nach 2 des Bundesberggesetzes (BBergG) - hierzu zhlen u.a. das Aufsuchen und Gewinnen von bergfreien und grundeigenen Bodenschtzen sowie die damit verbundene Wiedernutzbarmachung der Oberflche - die allgemein anerkannten Regeln der Markscheide- und Vermessungskunde einzuhalten. Die Einhaltung
8、 dieser Regeln wird vermutet, soweit die Normen “Bergmnnisches Risswerk“ beachtet werden. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN und/oder die DKE sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu
9、 identifizieren. nderungen Gegenber DIN 21917-2:2002-03 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) der Begriff geomechanische Messstelle“ durch geotechnische Messstelle“ ersetzt; b) Zeichen fr Schwingungsmessungen, Reflexionsmessungen, Permeabilittsmessungen neu aufgenom-men; c) Messeinrichtungen zur
10、 berwachung von Bschungen neu aufgenommen; d) Messeinrichtung zur Beobachtung von Kippensetzungen neu aufgenommen; e) redaktionell berarbeitet. Frhere Ausgaben DIN 21917-2: 2002-03 DIN 21917-2:2015-12 4 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt fr die Herstellung und Ausgestaltung des Bergmnnischen Risswe
11、rkes. Sie enthlt die Zeichen, Kurzformen und Begriffe, die bei der Darstellung von geotechnischen Messstellen zu verwenden sind. 2 Normative Verweisungen Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei
12、 datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 21904, Bergmnnisches Risswerk Schriften DIN 21905, Bergmnnisches Risswerk Zeichnerische Grundlagen DIN 21908, B
13、ergmnnisches Risswerk Farben DIN 21909, Bergmnnisches Risswerk Vermessungspunkte und -linien 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 geotechnische Messstelle Ort, an dem geotechnische Zustnde und/oder Vorgnge des Gebirges oder des Bodens erfasst werden Anmerku
14、ng 1 zum Begriff: An den Messstellen knnen die Messungen als Dauermessungen mit stationren Messeinrichtungen und/oder als mobile Messungen ausgefhrt werden. Bei stationren Messeinrichtungen kann zwischen Systemen mit manueller Messwerterfassung und Systemen mit automatisierter Messwerterfassung diff
15、erenziert werden. 3.2 Messstation Messanordnung, die aus mehreren Messstellen in enger rumlicher Anordnung besteht 4 Allgemeine Regeln Alle Zeichen und Beschriftungen sind in der Farbe Schwarz N : 0 : 7,5 auszufhren, soweit nicht ausdrcklich abweichende Festlegungen getroffen sind. Die Farbangaben b
16、ei der Darstellung beziehen sich auf DIN 21908. Die Art und Gre der Schriften sind nach DIN 21904 auszufhren. Fr Linienbreiten und Linienarten gilt DIN 21905. Soweit in dieser Norm Linienbreiten, Schrift- und Zeichengren angegeben sind, gelten sie fr Darstellungen in Mastben 1 : 5 000. Bei anderen M
17、astben sind sie erforderlichenfalls anzupassen. Messungslinien sind in der Linienbreite St 3 auszufhren. 5 Darstellungen 5.1 Allgemeines Die Zeichen der Messstellen sind untereinander und mit anderen Zeichen kombinierbar und bei Bedarf durch Zusatzzeichen zu differenzieren bzw. zu spezifizieren (sie
18、he 5.11 und 5.12). Die Messstellen sind bei Bedarf eindeutig durch eine Beischrift zum Zeichen zu kennzeichnen. DIN 21917-2:2015-12 5 5.2 Konvergenzmessungen Fr die Darstellung von Konvergenzmessstellen sind die Zeichen nach Tabelle 1 anzuwenden. Tabelle 1 Konvergenzmessstellen Benennung Darstellung
19、 Bemerkungen allgemein detailliert Konvergenzstation Das Dreieck steht auf der Basis. Der Mittelpunkt des Dreiecks kenn-zeichnet die Lage der Station. Konvergenzmessstellea Der jeweilige Vermarkungsort wird durch die zur Kontur ausgerichtete Spitze gekennzeichnet. aBei Bedarf kann eine stationre Mes
20、seinrichtung durch eine durchgezogene Verbindungslinie gekennzeichnet werden. 5.3 Extensometermessungen Fr die Darstellung von Extensometermessstellen sind die Zeichen nach Tabelle 2 anzuwenden. Tabelle 2 Extensometermessstellen Benennung Darstellung Bemerkungen allgemein detailliert Extensometersta
21、tion Das Dreieck steht auf der Spitze. Der Mittelpunkt kennzeichnet die Lage der Station. Extensometerkopf Das Dreieck ist in Richtung des Bohrlochtiefsten mit der Spitze zum Verankerungspunkt orientiert. Die Spitze des Zeichens kennzeichnet den Ort der Vermarkung. Extensometer-Verankerungspunkt Das
22、 Dreieck ist in Richtung des Bohrlochtiefsten mit der Basis zum Extensometerkopf orientiert. Die Spitze des Zeichens kennzeichnet den Ort der Verankerung. Extensometer, einfach Mehrfachextensometer werden durch lagerichtige Darstellung wei-terer Verankerungspunkte gekenn-zeichnet (siehe Tab. 11 Nr.
23、14). ANMERKUNG Die Messungen erfolgen mit stationren Einfach- oder Mehrfachextensometern oder als mobile Messungen mit Inkrementalextensometern in der Regel in Bohrungen. Einrichtungen zu Setzungsmessungen werden wie stationre oder mobile vertikale Extensometer dargestellt. DIN 21917-2:2015-12 6 5.4
24、 Neigungsmessungen Fr die Darstellung von Neigungsmessstellen sind die Zeichen nach Tabelle 3 anzuwenden. Tabelle 3 Neigungsmessstellen Benennung Darstellung Bemerkungen allgemein detailliert Neigungsmessstation Die Raute ist horizontal orientiert. Die Mitte kennzeichnet die Lage der Station. Einzel
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