DIN 15750-2013 Entertainment technology - Guidelines for technical services《娱乐技术 技术服务指南》.pdf
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1、April 2013DEUTSCHE NORM Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF) im DINPreisgruppe 8DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 03.080.20; 97.200.10!
2、$“1935890www.din.deDDIN 15750Veranstaltungstechnik Leitlinien fr technische DienstleistungenEntertainment technology Guidelines for technical servicesTechnique vnementielle Guides pour services techniquesAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 15750:2005-08www.beut
3、h.deGesamtumfang 12 SeitenDIN 15750:2013-04 2 Inhalt Seite Vorwort . 3 1 Anwendungsbereich 4 2 Normative Verweisungen . 4 3 Begriffe 4 4 Organisationsstruktur 5 4.1 Allgemeines . 5 4.2 Veranstalter . 5 4.3 Betreiber 6 4.4 Auftraggeber . 6 4.5 Auftragnehmer 7 4.6 Technische Leitung Veranstaltungstech
4、nik 7 5 Beschreibung und Angebot der Dienstleistung 7 6 Anforderungen an das Personal . 8 6.1 Allgemeines . 8 6.2 Einsatz von Subunternehmern 8 6.3 Selbststndige Einzelunternehmer . 8 6.4 Unterweisung 9 7 Veranstaltungstechnische Einrichtungen und Arbeitsmittel . 9 8 Dokumente und Nachweise . 9 9 Da
5、rstellungen 9 Anhang A (informativ) Erklrung ber die vorschriftsmige Errichtung und Betriebsbereitschaft . 12 DIN 15750:2013-04 3 Vorwort Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 149-00-04 AA Licht- und Medientechnik“ im Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF) im DIN Deutsches In
6、stitut fr Normung e. V. erarbeitet und als Dienstleistungsnorm gestaltet. In dieser Norm werden Leitlinien fr die wahrzunehmenden Verantwortlichkeiten aller Beteiligten (z. B. Veranstalter, Betreiber, Dienstleister) zur Durchfhrung von Veranstaltungen festgelegt. Ziel dieser Norm ist, durch qualitts
7、orientierte Dienstleistungen die Betriebssicherheit und den Schutz von Personen und Sachen bei Veranstaltungen sicherzustellen. Diese Norm bercksichtigt die aktuelle Rechtslage und beschreibt die rechtskonforme Umsetzung in der Veranstaltungswirtschaft. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass e
8、inige Texte dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN und/oder die DKE sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. nderungen Gegenber DIN 15750:2005-08 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Abschnitt 4 Organisationsstruktur“ berarbei
9、tet; b) Abschnitt 6 Anforderungen an das Personal“ allgemeiner formuliert; c) Pflicht zur Dokumentation eingefhrt; d) Bilder berarbeitet und in einen eigenen Abschnitt verschoben; e) Normative Verweisungen berarbeitet; f) Dokument redaktionell berarbeitet. Frhere Ausgaben DIN 15750: 2005-08 DIN 1575
10、0:2013-04 4 1 Anwendungsbereich Diese Norm legt Leitlinien fr die organisatorischen Voraussetzungen fr qualittsbasierte und rechtskonforme Durchfhrung von Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik fest. Dienstleistungen der Veranstaltungstechnik sind in der heutigen Veranstaltungswirtschaft an u
11、nterschiedlichsten Orten erforderlich; hierzu zhlen u. a. Versammlungssttten sowie Veranstaltungs- und Produktionssttten fr szenische Darstellung. ANMERKUNG Versammlungssttten sowie Veranstaltungs- und Produktionssttten fr szenische Darstellung sind z. B. Theater, Mehrzweckhallen, Studios bei Film,
12、Funk und Fernsehen, Spiel- und Szenenflchen in Konzertslen, Ausstellungen und Messen, Shows, Events, Diskotheken, Varietes, Freilichtbhnen, Sportsttten, Open-Air-Veranstaltungen, im Folgenden als Veranstaltungssttten“ bezeichnet. Diese Norm gilt nicht fr die Planung und Errichtung ortsfester Veranst
13、altungssttten. 2 Normative Verweisungen Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausg
14、abe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 15905-5, Tontechnik in Theatern und Mehrzweckhallen Manahmen zum Vermeiden einer Gehrgefhrdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik BGB, Brgerliches Gesetzbuch (in der jeweils aktue
15、llen Fassung) AG, Gesetz zur Regelung der gewerbsmigen Arbeitnehmerberlassung (Arbeitnehmerberlassungs-gesetz AG)1)BGI 810, Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen Leitfaden Fernsehen, Hrfunk, Film, Theater, Veranstaltungen mit CD-ROM2)MVStttV, Musterverordnung ber den Bau und Betrieb von Ve
16、rsammlungssttten (Muster-Versammlungsstttenverordnung MVStttV)1)(oder entsprechende landesrechtliche Bestimmungen) 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Veranstalter derjenige, der fr die jeweilige Veranstaltung die Verantwortung trgt Anmerkung 1 zum Begriff
17、: Der Veranstalter ist die fr alle sicherheitsrelevanten, organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Ablufe einer Veranstaltung juristisch haftende Person oder Krperschaft. Diese kann er selbst durchfhren bzw. teilweise oder vollstndig als Auftraggeber durch fr die entsprechende Dienstleist
18、ung qualifizierte 1) Nachgewiesen in der DITR-Datenbank der DIN Software GmbH, zu beziehen bei: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin. 2) Zu beziehen bei: Carl Heymanns Verlag GmbH, Luxemburger Strae 449, 50939 Kln. DIN 15750:2013-04 5 Auftragnehmer durchfhren lassen. Unabhngig von der Vergabe von Leistun
19、gen verbleiben unbertragbar beim Veranstalter, insbesondere die Organisationspflichten, Auswahl- und berwachungspflichten. 3.2 Betreiber derjenige, der die Veranstaltungssttte betreibt und die Verkehrssicherungspflicht zu erfllen hat Anmerkung 1 zum Begriff: Der Betreiber ist jede natrliche oder jur
20、istische Person, die den Betrieb oder die Einrichtungen betreibt, besitzt oder der magebliche wirtschaftliche Verfgungsgewalt hinsichtlich des technischen Betriebs bertragen worden ist. 3.3 Dienstleistung Veranstaltungstechnik planerische, organisatorische und technische Leistung, die fr die Durchfh
21、rung von Veranstaltungen und Produktionen erbracht wird Anmerkung 1 zum Begriff: Hierzu gehren u. a.: Konzeption; Planung; Umsetzung; Wartung, Service, Prfungen; Personalleistung; Bereitstellung von Veranstaltungssttten; Bereitstellung von Einrichtungen und Arbeitsmitteln. Insbesondere gilt dies fr
22、folgende Bereiche: Lichttechnik; Energieversorgung; Beschallung; Audio-, Video- und Kommunikationstechnik; Ausstattung; Bhnenbau; Tribnenbau; Tragkonstruktionen und Traversensysteme; Spezialeffekte; Arbeits-, Transport- und Hilfsmittel; Zuschaueranlagen, Produktions- und Nebenflchen; Technik fr Mask
23、e, Requisite, Kostme; Technik fr Catering. 4 Organisationsstruktur 4.1 Allgemeines Die Durchfhrung von Veranstaltungen erfordert eine klare Organisationsstruktur. 4.2 Veranstalter Der Veranstalter ist fr alle sicherheitsrelevanten, organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Ablufe einer Ver
24、anstaltung verantwortlich. Der Veranstalter hat dafr Sorge zu tragen, dass fr alle im Zusammenhang mit der gesamten Veranstaltung zu erwartenden Situationen die notwendigen Risikobeurteilungen erstellt werden und daraus die Betriebs- und Sicherheitskonzeption sowie die Notfallorganisation abzuleiten
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