DIN 33450-2004 Graphical symbol for information about surveillance with optical-electronic devices (video-info signs)《带光电子设备监督的信息用图形符号(可视信息信号)》.pdf
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1、Dezember 2004DEUTSCHE NORM Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD) im DINPreisgruppe 12DIN Deutsches Institut f r Normung e.V. Jede Art der Vervielf ltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut f r Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 01.080.10
2、B 9602421www.din.deXDIN 33450Graphisches Symbol zum Hinweis auf Beobachtung mit optischelektronischen Einrichtungen (VideoInfozeichen)Graphical symbol for information about surveillance with opticalelectronic devices (videoinfo signs)Symbole graphique indiquant la surveillance par appareils optiques
3、 electroniques (signe info video)Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlinwww.beuth.deGesamtumfang 11 SeitenDIN 33450:2004-122InhaltSeiteVorwort 3Einleitung 31 Anwendungsbereich. 32 Normative Verweisungen. 33 Begriffe 44 Anforderungen an Video-Infozeichen.44.1 Allgemeines. 44.2
4、Farbgebung . 44.3 Beschriftung 54.4 Gestaltung . 54.4.1 Infozeichen zur Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen . 54.4.2 Infozeichen zur Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen mit Angabeder verantwortlichen Stelle 54.4.3 Infozeichen zur Beobachtung mit optisch-elektronisch
5、en Einrichtungen mitAufzeichnung 64.5 Gre . 8Anhang A (informativ) Informationen zu gesetzlichen Grundlagen 2, 3 9Anhang B (informativ) Empfehlungen zur Anbringung von Video-Infozeichen . 10Literaturhinweise . 11BilderBild 1 Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen 5Bild 2 Beobachtung mi
6、t optisch-elektronischen Einrichtungen mit Angabe derverantwortlichen Stelle in typographischer Form 6Bild 3 Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen mit Angabe derverantwortlichen Stelle in Form eines Logos 6Bild 4 Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen mit Aufzeichnung un
7、dAngabe der verantwortlichen Stelle in typographischer Form 7Bild 5 Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen mit Aufzeichnung undAngabe der verantwortlichen Stelle als Logo . 7DIN 33450:2004-123VorwortDiese Norm wurde vom Arbeitsausschuss AA 4.5-A Video-Hinweiszeichen“ des Normenausschus
8、sesGebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD) im DIN erarbeitet.EinleitungMit dem Gesetz zur nderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer Gesetze vom 18. Mai2001 (BGBl.I S. 904) wurde erstmalig mit dem 6b BDSG eine Regelung zur Beobachtung ffentlichzugnglicher Rume mit optisch-ele
9、ktronischen Einrichtungen Videoberwachung aufgenommen, sieheAnhang A (Die meisten Landesdatenschutzgesetze enthalten ein vergleichbare Regelung). Die Neuregelunghat in der Praxis Fragen nach ihrem Anwendungsbereich und ihren Zulssigkeitsvoraussetzungen aufge-worfen. Das einheitliche Video-Infozeiche
10、n soll dazu beitragen, die Verpflichtung aus dem Gesetz, denUmstand der Videoberwachung und die verantwortliche Stelle nach 6b Abs. 2 BDSG durch geeigneteManahmen erkennbar zu machen, fr alle Anwendungsflle umzusetzen.Am Flughafen Frankfurt/Main wurde sehr frhzeitig mit der Umsetzung der geforderten
11、 Manahmen zurKenntlichmachung durch deutlich sichtbare Hinweisschilder begonnen. Dabei kam die Forderung nach einemPiktogramm auf, da man ein Zeichen mit international verstndlicher Bedeutung festlegen wollte. Um ber-einstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften zu wahren, regte die Datenschutzbeauf
12、tragte der Fraport AGdie Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsbehrden an.Auf Veranlassung des Berliner Beauftragten fr Datenschutz und Informationsfreiheit wurde das DINDeutsches Institut fr Normung e.V. konsultiert. An dem DIN-Normungsvorhaben beteiligen sich seit Mrz 2003ffentliche Stellen d
13、es Bundes und der Lnder sowie nicht-ffentliche Stellen.Die Norm trgt den Titel Video-Infozeichen“. Auf den Begriff Video-berwachung“ wurde absichtlichverzichtet. 11 AnwendungsbereichDiese Norm gilt fr Video-Infozeichen, die auf eine Beobachtung ffentlich zugnglicher Rume mit optisch-elektronischen E
14、inrichtungen aufmerksam machen und legt deren Merkmale fest.2 Normative VerweisungenDie folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datiertenVerweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Aus-gabe des in B
15、ezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen).bersichtskarte RAL-K5 zum Farbregister RAL 840-HR1)1) Das Farbregister oder einzelne Farbkarten knnen bezogen werden bei: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin.DIN 33450:2004-1243 BegriffeFr die Anwendung dieser Norm gelten die folgenden Begriffe,
16、siehe 2.3.1Beobachtung mit optisch-elektronischen EinrichtungenErfassung in Form von Bildern mit Kameras3.2ffentlich zugngliche Rumeumbaute oder umgrenzte Flchen, die von Personen betreten und genutzt werdenBEISPIELE Bahnsteige, Ausstellungsrume eines Museums, Verkaufsrume, Schalterhallen, Kinos, ab
17、er auchumgrenzte Parks oder Ladenpassagen3.3verantwortliche Stellejede Person oder Stelle, die personenbezogene Daten fr sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt oder diesdurch andere im Auftrag vornehmen lsst3.4ffentliche Stellen des BundesBehrden und ffentlich-rechtlich organisierte Einrichtunge
18、n des BundesBEISPIELE Bundesministerien, Bundesgrenzschutz, Zoll3.5ffentliche Stellen der LnderBehrden und ffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen der Bundeslnder und GemeindenBEISPIELE Landratsmter, Rathuser, Einwohnermeldemter3.6nicht-ffentliche Stellennatrliche und juristische Personen, Ge
19、sellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten RechtsBEISPIELE Kaufhuser, Banken, sonstige Firmen4 Anforderungen an Video-Infozeichen4.1 AllgemeinesEs wird ein einzelnes grafisches Symbol zum Hinweis auf Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrich-tungen festgelegt. Die Angabe der ver
20、antwortlichen Stelle muss dort, wo es nicht selbsterklrend ist, durcheinen geeigneten Zusatz unterhalb des Zeichens erfolgen.ffentliche Stellen, die einer erweiterten Hinweispflicht bzgl. der Aufzeichnung unterliegen, sollten dieserebenfalls durch einen geeigneten Zusatz zusammen mit der Angabe der
21、verantwortlichen Stelle nach-kommen.4.2 FarbgebungFr die Ausfhrung des Video-Infozeichens ist als Grundfarbe Ultramarinblau (RAL 5002) mit weierZeichnung Reinwei (RAL 9010) oder Verkehrswei (RAL 9016) anzuwenden.DIN 33450:2004-1254.3 BeschriftungEs ist eine Grotesk-Schrift schwarz positiv auf wei zu
22、 verwenden, siehe auch DIN 1451-3.4.4 Gestaltung4.4.1 Infozeichen zur Beobachtung mit optisch-elektronischen EinrichtungenDas Zeichen stellt symbolisch eine Kamera im Raum dar. Die Neigung des dargestellten Gerts nach untensuggeriert die Beobachtung im Raum (siehe Bild 1).Der weie Rahmen ist Bestand
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