DIN 21913-4-2009 Mine plans - Deep mining - Part 4 Hazardous zones zones of protective measures《矿山平面图 深井开采 第4部分 危险区和安全防护区》.pdf
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1、Februar 2009DEUTSCHE NORM Normenausschuss Bergbau (FABERG) im DINPreisgruppe 11DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 73.020!$RFR“1473547www.din.deDDIN 21913-4Bergmn
2、nisches Risswerk Tiefbau Teil 4: Gefahren- und SchutzbereicheMine plans Deep mining Part 4: Hazardous zones, zones of protective measuresPlans de mines Exploitation souterraine Partie 4: Zones de danger et de protectionAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinMit DIN 21913-6:200
3、4-07Ersatz frDIN 21913-4:1992-10www.beuth.deGesamtumfang 16 Seiten2 Inhalt Seite Vorwort 3 1 Anwendungsbereich . 4 2 Normative Verweisungen 4 3 Begriffe . 4 4 Allgemeine Regeln. 4 5 Gefahrenstellen 5 5.1 Brandherde. 5 5.2 Austritt- oder Ausbruchstellen. 6 5.3 Gebirgsschlagstellen 6 6 Gefahrenbereich
4、e 8 6.1 Brandfelder. 8 6.2 Standwasserbereiche 9 6.3 Gasausbruchbereiche . 10 6.4 Gasausbruchverdchtige Bereiche . 10 6.5 Bereiche erhhter Gebirgsbeanspruchung 11 6.6 Tagesbrche und Unstetigkeiten. 12 7 Schutzbereiche 13 Literaturhinweise 14 Stichwortverzeichnis 15 Verzeichnis der Kurzformen, geordn
5、et nach Begriffen . 16 Verzeichnis der Kurzformen, geordnet nach Kurzformen . 16 Tabellen Tabelle 1 Brandherde. 5 Tabelle 2 Austritt- oder Ausbruchstellen. 6 Tabelle 3 Gebirgsschlagstelle. 7 Tabelle 4 Brandfelder. 8 Tabelle 5 Standwasserbereiche 9 Tabelle 6 Gasausbruchbereiche. 10 Tabelle 7 Gasausbr
6、uchverdchtige Bereiche . 10 Tabelle 8 Bereiche erhhter Gebirgsbeanspruchung 11 Tabelle 9 Tagesbrche und Unstetigkeiten. 12 Tabelle 10 Schutzbereiche 13 DIN 21913-4:2009-02 3 DIN 21913-4:2009-02 Vorwort Dieses Dokument wurde als Teil der Normenreihe Bergmnnisches Risswerk“ vom Arbeitsausschuss Marksc
7、heidewesen des Normenausschusses Bergbau (FABERG) erarbeitet. Nach der Verordnung ber markscheiderische Arbeiten und Beobachtungen der Oberflche (Markscheider-Bergverordnung MarkschBergV) sind bei markscheiderischen und sonstigen vermessungstechnischen Arbeiten im Zusammenhang mit Ttigkeiten und Ein
8、richtungen nach 2 Bundesberggesetz hierzu zhlen u. a. das Aufsuchen und Gewinnen von bergfreien und grundeigenen Bodenschtzen sowie die damit ver-bundene Wiedernutzbarmachung der Oberflche die allgemein anerkannten Regeln der Markscheide- und Vermessungskunde einzuhalten. Die Einhaltung dieser Regel
9、n wird vermutet, soweit die Normen Bergmn-nisches Risswerk“ beachtet werden. Teil 1: Grubenbaue Teil 1 Bbl 1: Grubenbaue Erluternde Angaben Teil 2: Abbau, Versatz und Einlagerung Teil 3: Abschluss von Grubenbauen Teil 4: Gefahren- und Schutzbereiche Teil 6: Verwahrung bergmnnisch hergestellter Hohlr
10、ume Teil 11: Geometrische Gren im Grubengebude Ein weiterer Normteil ber das Schachtbild ist in Vorbereitung. nderungen Gegenber DIN 21913-4:1992-10 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Abschnitt Abschlsse zu Tage gehender und geneigter Grubenbaue“ gestrichen (in DIN 21913-6 enthalten); b) Begr
11、iffe Gefahrenstelle bzw. Gefahrenbereich und Schutzbereich neu definiert; c) Regel fr die Anordnung von Beischriften gendert; d) Zeichen fr gasausbruchverdchtiger Bereich und Explosionsschutzbereich gendert; e) Zeichen fr Fahrdrahtschutzbereich gestrichen; f) Zeichen fr Strahlenschutz-berwachungsber
12、eich, -Kontrollbereich und -Sperrbereich neu aufgenommen; g) redaktionell berarbeitet. Frhere Ausgaben DIN Berg 1900 bis 1940: 1936-03, 1939-12 DIN 21900: 1951-08 DIN 21913-4: 1992-10 DIN 21913 Bergmnnisches Risswerk Tiefbau besteht aus: 4 1 Anwendungsbereich Die Festlegungen dieser Norm gelten fr d
13、ie Herstellung und Ausgestaltung des Bergmnnischen Risswerkes. Die Norm enthlt die Zeichen, Kurzformen und Begriffe, die zur Darstellung von Gefahrenstellen, Gefahren- und Schutzbereichen im Tiefbau zu verwenden sind. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung d
14、ieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 21904, Bergmnnisches Risswerk Schriften DIN 21905, Bergmnnisches Risswerk Zeic
15、hnerische Grundlagen DIN 21908, Bergmnnisches Risswerk Farben 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Gefahrenstelle bzw. Gefahrenbereich Stelle bzw. Bereich, von der bzw. dem Gefahren fr den Bergwerksbetrieb oder die Tagesoberflche ausgehen knnen 3.2 Schutzbe
16、reich Bereich, in dem der Bergbaubetrieb auf Besonderheiten Rcksicht nimmt und der durch behrdliche oder betriebliche Regelungen festgelegt ist ANMERKUNG Unter den Begriff Schutzbereich fallen auch die Begriffe Schutzbezirk, Sicherheitsbereich, Sicherheitspfeiler, Schutzstreifen, Sicherheitszone, Sc
17、hutzgebiet, Schutzzone. 4 Allgemeine Regeln Alle Zeichen und Beschriftungen sind in der Farbe Schwarz (Farbzeichen N : 0 : 7,5) auszufhren, soweit nicht ausdrcklich abweichende Festlegungen getroffen sind. Die in den Beispielen hellgrau gedruckten Gegebenheiten sind in dieser Norm nicht festgelegt.
18、Die Farbangaben beziehen sich auf DIN 21908. Sollen in einer unbunten Darstellung Gegebenheiten farbig hervorgehoben werden, so ist die in der bunten Darstellung vorgesehene Farbe zu verwenden. Fr Linienbreiten und Linienarten gilt DIN 21905. Die Art und Gre der Schriften sind nach DIN 21904 auszufh
19、ren. Soweit in dieser Norm Linienbreiten, Schrift- und Zeichengren angegeben sind, gelten sie fr die Darstellung im Mastab 1 : 5 000. Bei anderen Mastben sind sie erforderlichenfalls anzupassen. Beistriche, Beischriften oder Kurzzeichen sind an der Innenseite der Begrenzung anzubringen. Bei Datumsan
20、gaben sind die Jahreszahlen vollstndig anzugeben. DIN 21913-4:2009-02 5 5 Gefahrenstellen 5.1 Brandherde Brandherde sind mit den Zeichen nach Tabelle 1 darzustellen und mit dem Kurzzeichen Br zu versehen. Neben dem Zeichen sind die Jahreszahl der Festlegung und die Bezeichnung aus dem Verzeichnis be
21、r Brandherde und Brandfelder einzutragen. Bei der bunten Darstellung ist die Eintragung in der Farbe Zinnober vorzunehmen. Nach dem Erlschen eines Brandherdes sind das Zeichen fr den Brandherd mit einem Kreis zu umschlieen, die Eintragungen zu streichen und die Jahreszahl der Lschung hinzuzufgen. Ta
22、belle 1 Brandherde Brandherd 7 : 7 : 2 Zinnober Brandherd, erloschen 7 : 7 : 2 N : 0 : 7,5 Zinnober Schwarz BEISPIEL Brandherd, 2004 festgelegt und eingetragen in das Verzeichnis ber Brandherde und Brandfelder mit der Bezeichnung Nr 23; Lschung 2007. unbunt bunt DIN 21913-4:2009-02 Benennung Zeichen
23、 Zeichen Farbzeichen T : S : D Farbnameunbunt bunt Darstellung 6 5.2 Austritt- oder Ausbruchstellen Fr die Darstellung von Austritt- oder Ausbruchstellen sind Zeichen nach Tabelle 2 zu verwenden. Der Endpunkt des Striches gibt die Lage der zu kennzeichnenden Stelle an. Neben das Zeichen ist die Beze
24、ich-nung aus dem Verzeichnis ber Austritt- und Ausbruchstellen von Gasen, Laugen oder Schlmmen einzutra-gen. Die Lage von Zeichen und Beischriften sowie die Lnge des Striches sind zweckentsprechend zu whlen. Bei inaktiven Austrittstellen ist das Zeichen zu durchkreuzen (siehe Beispiel 2). Tabelle 2
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