VDI 2700 Blatt 1-2014 Securing of loads on road vehicles - Training and contents of training.pdf
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1、 ICS 03.100.30, 43.080.10, 55.180.99 VDI-RICHTLINIEN Mai 2014 Zu beziehendurchBeuthVerlagGmbH,10772 Berlin AlleRechtevorbehaltenVereinDeutscherIngenieuree.V.,Dsseldorf2014VEREIN DEUTSCHER INGENIEURE Ladungssicherung auf Straenfahrzeugen Ausbildung und Ausbildungsinhalte VDI 2700 Blatt 1 Vervielfltig
2、ungauch fr innerbetrieblicheZweckenichtgestattetSecuring of loads on road vehicles Training and contents of training VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik (GPL) Fachbereich Technische Logistik VDI-Handbuch Ladungssicherung VDI-Handbuch Technische Logistik, Band 6: Verpackungslogistik FrhereAusgab
3、en:03.05;11.12EntwurfInhalt Seite Vorbemerkung . 2 Einleitung . 2 1 Anwendungsbereich 2 2 Qualifikation des Ausbilders . 2 3 Registrierung des Ausbilders 2 4 Ausbildungsinhalte 3 5 Praktische bungen und empfohlene Hilfsmittel 7 Schrifttum 8 B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCAB7EF8BD9NormCD - Stan
4、d 2014-05 2 VDI 2700 Blatt 1 Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e. V., Dsseldorf 2014 Vorbemerkung Der Inhalt dieser Richtlinie ist entstanden unter Beachtung der Vorgaben und Empfehlungen der Richtlinie VDI 1000. Alle Rechte, insbesondere die des Nachdrucks, der Fotokopie, der elek
5、tronischen Verwendung und der bersetzung, jeweils auszugsweise oder vollstn-dig, sind vorbehalten. Die Nutzung dieser VDI-Richtlinie ist unter Wah-rung des Urheberrechts und unter Beachtung der Lizenzbedingungen (www.vdi.de/richtlinien), die in den VDI-Merkblttern geregelt sind, mglich. Allen, die e
6、hrenamtlich an der Erarbeitung dieser VDI-Richtlinie mitgewirkt haben, sei gedankt. Eine Liste der aktuell verfgbaren Bltter dieser Richtlinienreihe ist im Internet abrufbar unter www.vdi.de/2700. Einleitung Die Forderung, Ladung auf Straenfahrzeugen transportgerecht zu sichern, stellt an alle am Tr
7、ansport beteiligten Personen hohe Anforderun-gen. Aufgrund der Bedeutung der Ladungssicherung fr die Sicherheit im Straenverkehr ist eine Qualifi-kation des verantwortlichen Personals erforderlich. Die vorliegende Richtlinie listet Ausbildungsinhal-te fr die Ladungssicherung auf Straenfahrzeugen auf
8、, auf deren Grundlage der Ausbildungsnach-weis Ladungssicherung“ (VDI 2700a) vergeben werden kann. Die Richtlinie zeigt weiterhin Anforderungen an die Qualifikation der Ausbilder auf. Sie legt die Verfahren zur Registrierung beim Verein Deut-scher Ingenieure e.V. (VDI) als Ausbilder fr La-dungssiche
9、rung auf Straenfahrzeugen fest. 1 Anwendungsbereich Die Richtlinie wendet sich an Personen, die im Rahmen ihrer Ttigkeit ausbildend in Ladungssi-cherung ttig sind. Sie kann auch bei der Auswahl geeigneter Schulungsleiter untersttzen. 2 Qualifikation des Ausbilders Als Ausbilder zur Ladungssicherung
10、auf Straen-fahrzeugen knnen Personen ttig werden, die aufgrund ihrer technischen Ausbildung ausrei-chende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Ge-biet der Ladungssicherung in Theorie und Praxis besitzen. Sie mssen mit den gesetzlichen Vorschriften, Unfallverhtungsvorschriften, Normen, Richtlinien und
11、allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut sein, dass sie Personen in der La-dungssicherung praxisgerecht ausbilden knnen. Weiterhin sind folgende Kriterien zu erfllen: Die Person ist Ingenieur, staatlich anerkannter Techniker oder Meister oder hat eine mindes-tens vierjhrige Ttigkeit
12、in gleichwertiger Funktion ausgebt. Mit dieser Anforderung soll gewhrleistet wer-den, dass der Ausbilder ber Fhigkeiten ver-fgt, um eine Ausbildung erfolgreich durchfh-ren zu knnen. Hierzu gehren z. B. Ausbildungskonzepte zu erstellen, Fachkenntnisse zu vermitteln und eine Gruppe durch einen Lehrgan
13、g zu fhren. erfolgreiche Ausbildung in der Ladungssiche-rung auf Straenfahrzeugen Dies beinhaltet mindestens eine abgeschlossene Ausbildung ber die allgemeinen Ausbildungs-inhalte und die Ausbildungsinhalte bezglich spezieller Ladungen nach der Richtlinie VDI 2700a, Tabelle 1 und Tabelle 2 oder eine
14、 vergleichbare gleichwertige Ausbildung. Mindestalter: 24 Jahre 3 Registrierung des Ausbilders (fakultativ) Fr die Registrierung ist eine erfolgreiche Teil-nahme an einem Prfungsgesprch vor einem Ex-pertengremium des VDI Wissensforum erforder-lich. Hierin ist durch den Teilnehmer nachzuwei-sen, dass
15、 er in der Lage ist, die in Abschnitt 4 ge-listeten Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Nach erfolgreich bestandener Prfung kann sich der Teilnehmer als Ausbilder fr Ladungssiche-rung auf Straenfahrzeugen nach VDI 2700 Blatt 1“ beim VDI registrieren lassen. Hierzu er-hlt er eine persnliche Registrieru
16、ngsnummer fr die abgelegte Prfung. B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCAB7EF8BD9NormCD - Stand 2014-05Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e. V., Dsseldorf 2014 VDI 2700 Blatt 1 3 4 Ausbildungsinhalte Nachfolgend werden wesentliche Ausbildungsschwerpunkte mit relevanten Beispielen ge
17、nannt. Fr eine praxisrelevante Ausbildung knnen entsprechende Inhalte ausgewhlt werden. Anmerkung: Ausbildungsumfang siehe VDI 2700a. 1 Rechtliche Vorschriften und anerkannte Regeln der Technik zur Ladungssicherung 1.1 ffentliches Recht 1.1.1 Straenverkehrsordnung StVO 22 StVO Ladung 23 StVO Sonstig
18、e Pflichten des Fahrzeugfhrers 1.1.2 Straenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO 31 StVZO Verantwortung fr den Betrieb der Fahrzeuge 1.1.3 Gesetz ber Ordnungswidrigkeiten OWiG 9 OWiG Handeln fr einen anderen 130 OWiG Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen 1.1.4 Unfallverhtungsvorsc
19、hriften Fahrzeuge UVV 22 BGV D29 Fahrzeugaufbauten, Aufbauteile, Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung 37 BGV D29 Be- und Entladen 23 VBG 8 Prfung 23a VBG 8 Prfnachweis 1.1.5 Gefahrgutrecht Gefahrgut Strae ADR Kapitel 7.5.7 Handhabung und Verstauung 1.1.6 Gefahrgutverordnung Strae, Eise
20、nbahn und Binnenschifffahrt GGVSEB 4 GGVSEB Allgemeine Sicherheitspflichten 19 GGVSEB Pflichten des Befrderers 29 GGVSEB Pflichten mehrerer Beteiligter im Straenverkehr 37 GGVSEB Ordnungswidrigkeiten 1.1.7 CTU-Packrichtlinien Die CTU-Packrichtlinien sind rechtsverbindlich fr den Seeverkehr inklusive
21、 des Vor- und Nachlaufs ber den Verkehrstrger Strae. 1.1.8 Strafgesetzbuch StGB 222 StGB Fahrlssige Ttung 229 StGB Fahrlssige Krperverletzung 1.2. Zivilrecht 1.2.1 Handelsgesetzbuch HGB 412 HGB Verladen und Entladen 1.2.2 Brgerliches Gesetzbuch BGB 254 BGB Mitverschulden 823 BGB Schadensersatzpflich
22、t 831 BGB Haftung fr den Verrichtungsgehilfen B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCAB7EF8BD9NormCD - Stand 2014-05 4 VDI 2700 Blatt 1 Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e. V., Dsseldorf 2014 1.3. Regeln der Technik 1.3.1 Europische und internationale Normen DIN EN 283 Wechselbehlter
23、; Prfung DIN EN 12 195-1 Ladungssicherungseinrichtungen auf Straenfahrzeugen; Sicherheit; Teil 1: Berechnung von Zurrkrften1)DIN EN 12 195-2 ; Teil 2: Zurrgurte aus Chemiefasern DIN EN 12 195-3 ; Teil 3: Zurrketten DIN EN 12 195-4 ; Teil 4: Zurrdrahtseile DIN EN 12 640 Ladungssicherung auf Straenfah
24、rzeugen; Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur Gter-befrderung; Mindestanforderungen und Prfung DIN EN 12 642 ; Aufbauten an Nutzfahrzeugen; Mindestanforderungen DIN ISO 27956 Straenfahrzeuge; Ladungssicherung in Lieferwagen (Kastenwagen), Anforderungen und Prfmethoden ISO 1496-1 ISO-Container der Baurei
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