VDI 2194 Blatt 2-2013 Selection and training of crane-drivers - Examination questions.pdf
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1、 ICS 03.100.30, 53.020.20 VDI-RICHTLINIEN Dezember 2013 Zu beziehendurchBeuthVerlagGmbH,10772 Berlin AlleRechtevorbehaltenVereinDeutscherIngenieuree.V.,Dsseldorf2013VEREIN DEUTSCHER INGENIEURE Auswahl und Ausbildung von Kranfhrern Fragenkatalog VDI 2194 Blatt 2 Vervielfltigungauch fr innerbetrieblic
2、heZweckenichtgestattetSelection and training of crane-drivers Examination questions VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik (GPL) Fachbereich Technische Logistik VDI-Handbuch Technische Logistik, Band 1: Krane FrhereAusgabe:08.00Inhalt Seite Vorbemerkung . 2 Einleitung . 2 1 Anwendungsbereich 2 2 N
3、ormativer Verweis 2 3 Prfungsfragen zum Fachgebiet Bestimmungen und Richtlinien, Arbeitssicherheit“ 2 4 Prfungsfragen zum Fachgebiet Mechanik“ 5 5 Prfungsfragen zum Fachgebiet Elektrotechnik“ 8 6 Prfungsfragen zum Fachgebiet Lastaufnahmeeinrichtungen“ . 12 7 Lsungen zu den Fachgebieten 15 Schrifttum
4、 16 B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCDB7EE8CD9NormCD - Stand 2013-12 2 VDI 2194 Blatt 2 Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e. V., Dsseldorf 2013 Vorbemerkung Der Inhalt dieser Richtlinie ist entstanden unter Beachtung der Vorgaben und Empfehlungen der Richtlinie VDI 1000. Alle R
5、echte, insbesondere die des Nachdrucks, der Fotokopie, der elektronischen Verwendung und der bersetzung, jeweils auszugsweise oder vollstn-dig, sind vorbehalten. Die Nutzung dieser VDI-Richtlinie ist unter Wah-rung des Urheberrechts und unter Beachtung der Lizenzbedingungen (www.vdi.de/richtlinien),
6、 die in den VDI-Merkblttern geregelt sind, mglich. Allen, die ehrenamtlich an der Erarbeitung dieser VDI-Richtlinie mitgewirkt haben, sei gedankt. Eine Liste der aktuell verfgbaren Bltter dieser Richtlinienreihe ist im Internet abrufbar unter www.vdi.de/2194. Einleitung Die BGV D 6 fordert im 29 (1)
7、: Der Unternehmer darf mit dem selbststndigen Fhren (Kranfhrer) oder Instandhalten eines Krans nur Versicherte beschftigen, 1) die das 18. Lebensjahr vollendet haben 2) die krperlich und geistig geeignet sind 3) die im Fhren oder Instandhalten des Krans unterwiesen sind und ihre Befhigung hierzu ihm
8、 nachgewiesen haben und 4) von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen bertragenen Aufgaben zuverlssig erfllen. Der Unternehmer muss Kranfhrer und Instandhal-tungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsvernderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranfhrer schriftlich b
9、eauf-tragen. Die Auflagen nach Absatz 1 gelten nicht fr hand-betriebene Krane. Der Umfang der Unterweisung richtet sich im We-sentlichen nach dem Schwierigkeitsgrad des Krans und gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Nach abgeschlossener Unterweisung kann die Qualifikation
10、 z. B. wie folgt nachgewiesen werden: Teil 1: Praktische Prfung Abfahren eines bungskurses mit eingehngter Last innerhalb einer vorgegebenen Zeit (siehe VDI 2194, Abschnitt 7). Teil 2: Theoretische Eignung Beantwortung von Fragen aus unterschiedlichen Fachgebieten. Zu jeder Frage werden drei Antwor-
11、ten angeboten, von denen jeweils nur eine richtig ist. Je nach Ausbildungsstand und Auffassungsga-be des Teilnehmers kann zur Beantwortung der Fragen ein Zeitrahmen vorgegeben werden. 1 Anwendungsbereich Die Richtlinie definiert einen beispielhaften Fra-genkatalog zur berprfung der theoretischen Eig
12、nung von Kranfhrern. Die Richtlinie gilt nur im Zusammenhang mit VDI 2194. 2 Normativer Verweis Das folgende zitierte Dokument ist fr die Anwen-dung dieser Richtlinie erforderlich: VDI 2194:2012-08 Auswahl und Ausbildung von Kranfhrern 3 Prfungsfragen zum Fachgebiet Bestimmungen und Richtlinien, Arb
13、eitssicherheit“ 1. In welcher Unfallverhtungsvorschrift sind spezielle Anforderungen an Winden, Hub- und Zuggerte enthalten? a. in der BGV D 8 b. in der BGV D 6 c. in der BGR 500, Kapitel 2.8 2. In welcher Vorschrift steht, welche Voraus-setzungen ein Kranfhrer zum Fhren eines Krans erfllen muss? a.
14、 in der Gewerbeordnung b. in den BG-Vorschriften BGV D 6 c. im Betriebsverfassungsgesetz 3. Wie muss der Kranfhrer bei Sichtbehinde-rung durch z. B. Last, Gebudeteile, Maschinen usw. fahren? a. vorsichtig, mit geringer Geschwindig-keit b. gar nicht c. nur auf Anweisung eines Einweisers 4. Welche Sic
15、herheitskennzeichnung muss an einem Kranaufstieg vorhanden sein? a. Rauchen verboten“ b. unbefugter Kranaufstieg untersagt“ c. Aufstieg nur fr Sicherheitsbeauf-tragte“ B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCDB7EE8CD9NormCD - Stand 2013-12Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e. V., Dssel
16、dorf 2013 VDI 2194 Blatt 2 3 5. Wann darf eine Berechtigte Person den Kran betreten? a. nur bei Stillstand des Krans und Zu-stimmung des Kranfhrers b. wenn der Kran einen Moment still steht c. sofort nach Bettigung des Aufstiegs-signals 6. Wer darf Krane selbststndig fhren? a. jede Person, die das 2
17、1. Lebensjahr vollendet hat b. jede Person, die von einem Vorgesetz-ten beauftragt wird c. jede Person, die das 18.Lebensjahr vollendet hat, die geeignet und zuver-lssig ist, die unterwiesen ist und ihre Befhigung gegenber dem Unter-nehmer nachgewiesen hat und zum Fhren eines Krans bestimmt worden i
18、st 7. Fr wen gelten die Bugeldbestimmungen der Berufsgenossenschaft bei eventuellen Versten gegen die Unfallverhtungsvor-schriften? a. nur fr Arbeitnehmer (Kranfhrer) b. nur fr Kranfhrer und Vorgesetzte c. Unternehmer, Vorgesetzte und Kran-fhrer 8. Welche Personen drfen den Kran bestei-gen? a. Meist
19、er, Vorarbeiter und Kranfhrer b. Kranfhrer, Wartungspersonal und Befugte mit dienstlichem Auftrag c. jeder, der krperlich dazu in der Lage ist 9. Wozu ist der Kranfhrer bei der bergabe des Krans verpflichtet? a. ber die geleistete Arbeit zu berichten b. abzuwarten, bis der Ablser die Funk-tionsprfun
20、g durchgefhrt hat c. Mngel am Kran und besondere Vor-kommnisse dem Ablser mitzuteilen 10. Was soll durch die Sichtprfung erreicht werden? a. feststellen, ob sich noch Personen auf dem Kran befinden b. sichtbare Mngel sollen festgestellt werden c. Die Aufstiegssignalanlage soll geprft werden. 11. Was
21、 ist bei der Inbetriebnahme eines Krans im Freien zu beachten? a. dass die Windsicherung gelst wird b. dass die Windanzeige auf null“ steht c. dass bei Gegenwind die Windanzeige eingeschaltet wird 12. Was soll durch die Funktionsprfung an den Bremsen festgestellt werden? a. dass die Bremswirkung aus
22、reichend ist b. dass der Bremsbelag noch stark genug ist c. dass der Bremslfter eingeschaltet ist 13. Was unternimmt der Kranfhrer, nachdem er festgestellt hat, dass eine Bremse nicht funktioniert? a. die Kranarbeit einstellen und den Vor-gesetzten bei Schichtende informieren b. die Kranarbeit vorsi
23、chtig fortsetzen c. die Arbeit sofort einstellen und den Vorgesetzten benachrichtigen 14. Um wie viel Prozent darf der Kranfhrer die zulssige Tragfhigkeit beim Kran ber-schreiten? a. um 25 % im Beisein des Meisters b. um 10 % ohne Anwesenheit des Meis-ters c. berhaupt nicht 15. Warum mssen die Steue
24、rschalter am tragbaren Steuergert und bei ortsfesten Steuereinrichtungen beim Loslassen selbstttig in Nullstellung zurckgehen? a. zur leichteren Handhabung des Steu-ergerts b. aus Sicherheitsgrnden c. um Ermdungserscheinungen vorzubeugen 16. Ist der Kranfhrer verpflichtet, zur Verf-gung gestellte pe
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