VDI 6203-2017 Facade planning - Criteria degree of difficulty assessment.pdf
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1、 ICS 91.060.10 VDI-RICHTLINIEN August 2015 Zu beziehen durch Beuth Verlag GmbH,10772 Berlin Alle Rechte vorbehalten VereinDeutscherIngenieuree.V.,Dsseldorf2015VEREIN DEUTSCHER INGENIEURE Fassadentechnik Planungsanforderungen VDI 6203 Entwurf Vervielfltigungauchfrinnerbetriebliche Zwecke nicht gestat
2、tetFacade engineering Design requirements Einsprche bis 2016-01-31 vorzugsweise ber das VDI-Richtlinien-Einspruchsportal http:/www.vdi.de/einspruchsportal in Papierform an VDI-Gesellschaft Bauen und Gebudetechnik Fachbereich Architektur Postfach 10 11 39 40002 Dsseldorf VDI-Gesellschaft Bauen und Ge
3、budetechnik (GBG) Fachbereich Architektur VDI-Handbuch Architektur VDI-Handbuch Bautechnik Inhalt Seite Vorbemerkung 2 Einleitung 2 1 Anwendungsbereich 2 2 Normative Verweise . 3 3 Begriffe . 3 4 Abkrzungen 3 5 Planungsanforderungen . 3 5.1 Kriterien 3 5.2 Schwierigkeitsgrade 6 5.3 Gewichtung der Kr
4、iterien und Schwierigkeitsgrade . 7 Anhang A Zuordnungsmatrix . 8 Anhang B Fallbeispiele 9 Schrifttum 14 B974908A824A6748CAAAA99BAB349F63B2C88DD9B0D2BF8368C461B1CCB65CD15BE74F0686BD19CFC1FA2DEE1129BEST BeuthStandardsCollection - Stand 2016-09 2 VDI 6203 Entwurf Alle Rechte vorbehalten Verein Deutsch
5、er Ingenieure e. V., Dsseldorf 2015 Vorbemerkung Der Inhalt dieser Richtlinie ist entstanden unter Beachtung der Vorgaben und Empfehlungen der Richtlinie VDI 1000. Alle Rechte, insbesondere die des Nachdrucks, der Fotokopie, der elektronischen Verwendung und der bersetzung, jeweils auszugsweise oder
6、 vollstn-dig, sind vorbehalten. Die Nutzung dieser Richtlinie ist unter Wahrung des Urheberrechts und unter Beachtung der Li-zenzbedingungen (www.vdi.de/richtlinien), die in den VDI-Merkblttern geregelt sind, mglich. An der Erarbeitung dieser Richtlinie waren betei-ligt: Dipl.-Ing. Herwig Barf, Stut
7、tgart Dipl.-Ing. Architekt (FH) Christian Dortschy VDI, Dsseldorf Dipl.-Ing. (FH) Jrgen Einck VDI, Vreden (Vor-sitzender) Dipl.-Ing. (FH) Thorsten Frster VDI, Kaarst (stellv. Vorsitzender) Dipl.-Ing. Architekt Christoph Haselhoff, Dssel-dorf Dipl.-Ing. Christof Kerkhoff VDI, Willich Dipl.-Ing. Jrgen
8、 Luckas, Iserlohn Hugo Philipp, Schwarzenbach an der Saale Dipl.-Ing. Architektin Claudia Roggenkmper, Dsseldorf Dipl.-Ing. Rolf Schnitzler, Rosenheim Dipl.-Ing. Architekt Diethelm Thielemann VFA/VDI, Recklinghausen Dipl.-Ing Frank Wigger VDI, Neuss Dipl.-Ing. Hans Zimmermann VDI, Mlheim Allen, die
9、ehrenamtlich an der Erarbeitung dieser Richtlinie mitgewirkt haben, sei gedankt. Einleitung Die Komplexitt und die damit verbundenen An-forderungen an die Planung und Ausfhrung einer Gebudehlle haben sich in den letzten Jahrzehn-ten deutlich gewandelt und erhht. An die Stelle der massiven Auenwand m
10、it Lochfenstern ist bei vielen Gebudetypen die leichte, nicht tragende Auenwand mit groen transparenten sowie multi-funktionalen Flchenanteilen getreten. Auch Dach-konstruktionen werden immer hufiger als transpa-rente Bauteile ausgefhrt. Aus dem ursprnglich vorrangigen Witterungs-schutz mit partiell
11、en Flchenanteilen zur natrli-chen Belichtung und Belftung sind aus der Ge-budehlle hoch komplexe, teilweise geometrisch extrem anspruchsvolle, mehrschichtige Bauteile geworden, die Spezialwissen z. B. ber Profil-, Fertigungs- und Befestigungstechnik, Glas- und sonstige Werkstofftechnologie, Fassaden
12、- und Glasstatik, Bauphysik sowie ber thermische Zu-sammenhnge erfordern. Darber hinaus handelt es sich bei der Gebude-hlle, neben der technischen Gebudeausrstung und dem Rohbau, um eine der komplexesten und kostenintensivsten Gewerkegruppen. So ist die Gebudehlle heute mit das entscheiden-de Funkti
13、onselement von Gebuden mit hohem gestalterischem, funktionalem und technischem Anspruch. Die Interaktion verschiedener Fachdisziplinen (z. B. Tragwerk, Technische Gebudeausrstung, Mess-Steuer-Regeltechnik, Gebudeleittechnik, Bauphysik, Energiedesign), Vorschriften und Ver-ordnungen (Euronormen, EnEV
14、, Arbeitsschutzvor-schriften) und sonstiger Planungsvorgaben (z. B. Zertifizierungen nach unterschiedlichen Modellen, Integration verschiedener Funktionen in die Fassa-de wie Steuerungstechnik, Fotovoltaik, Solarther-mie), die es bis Ende der 1980er-Jahre teilweise gar nicht gab, erfordert immer meh
15、r ein hohes Ma an fassadentechnischem Spezialwissen. Wirtschaft-liche, funktionsgerechte sowie zukunftsfhige L-sungen und Fassadenkonzeptionen setzen dieses Spezialwissen voraus. Die Vielfalt der planungsrelevanten Kriterien und der am Markt verfgbaren Systeme, Produkte und Komponenten erfordert dah
16、er eine bergeordnete, produktneutrale und unabhngige Fachplanung, um diese sinnvoll zum wirtschaftlichen Nutzen des Bauherrn objektbezogen einsetzen zu knnen. Von ebensolcher Bedeutung ist die Qualittskontrolle bei der Umsetzung der Planung. Die daraus resultierenden Wechselwirkungen er-fordern insb
17、esondere bezglich der Planung der Gebudehlle ein hohes Ma an Fachkompetenz und damit ingenieurtechnisches Spezialwissen hinsichtlich der Fassadentechnik. 1 Anwendungsbereich Diese Richtlinie dient der Einstufung der Schwie-rigkeit von Fassadenplanungen. Die Richtlinie zeigt Planungsanforderungen mit
18、tels Planungskri-terien im Hinblick auf deren Schwierigkeitsgrad unter Nutzung einer Zuordnungsmatrix auf. Der Nutzer wird hierdurch in die Lage versetzt, die Komplexitt der Planungsaufgabe zu erkennen, sowie nach Erfordernis in Anlehnung an Fallbei-spiele diese projektspezifisch zu bestimmen. Hier-
19、bei sind und werden in Ergnzung zur Leistung der B974908A824A6748CAAAA99BAB349F63B2C88DD9B0D2BF8368C461B1CCB65CD15BE74F0686BD19CFC1FA2DEE1129BEST BeuthStandardsCollection - Stand 2016-09Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e. V., Dsseldorf 2015 Entwurf VDI 6203 3 Objektplanung“ gem HO
20、AI in Abhngigkeit vom Schwierigkeitsgrad der Fassadenkonzeption besondere Fachingenieurleistungen fr die Fassa-dentechnik, z. B. gem AHO Heft Nr. 28 1, er-forderlich. Die Richtlinie wendet sich an alle an der Entwick-lung, Planung und Ausfhrung von Bauwerken Beteiligten. 2 Normative Verweise Das fol
21、gende zitierte Dokument ist fr die Anwen-dung dieser Richtlinie erforderlich: VDI 4700 Blatt 1:2013-10 (Entwurf) Begriffe der Bau- und Gebudetechnik 3 Begriffe Fr die Anwendung dieser Richtlinie gelten die Begriffe nach VDI 4700 Blatt 1 sowie folgender Begriff: Gebnulludehnullle Umfassungsflche, die
22、 das Innenvolumen eines Gebudes von der Umgebung trennt mit Ausnahme von erdberhrenden Bauteilen sowie Dachabdich-tungen (Gewerk Dachdecker). in Anlehnung an DIN EN ISO 12569 4 Abkrzungen In dieser Richtlinie werden die nachfolgend aufge-fhrten Abkrzungen verwendet: CCF Closed-Cavity-Fassade MIG Meh
23、rscheiben Isolierglas SSK Schallschutzklasse SZR Scheibenzwischenraum 5 Planungsanforderungen 5.1 Kriterien Fr die Anwendung dieser Richtlinie gelten die nachfolgenden Planungskriterien bezglich weiter-gehender Anforderungen an Fassadenkonstruktio-nen (Fenster, Tren, Vorhangfassaden, Bekleidun-gen u
24、sw.). Die Zuordnung des Schwierigkeitsgrads hngt insbesondere von den Kriterien in Abschnitt 5.1.1 bis Abschnitt 5.1.5 ab (die jeweiligen Aufzhlun-gen sind nicht abschlieend). 5.1.1 Standort- und Gebudekriterien bergren Bauart statische Eigenschaften Sondergeometrien Bauart (z. B. Freiformen, gekrmm
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