VDI 3975 Blatt 2-2001 Storages of hazardous substances - Organization.pdf
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1、VEREIN DEUTSCHERINGENIEURELagerung von GefahrstoffenOrganisationVDI 3975Blatt 2VDI-Gesellschaft Frdertechnik Materialfluss LogistikFachbereich LogistikFachausschuss Lagerung von GefahrstoffenVDI-Handbuch Materialfluss und Frdertechnik, Band 8VDI-RICHTLINIENZu beziehen durch Beuth Verlag GmbH, 10772
2、Berlin Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure, Dsseldorf 2001Vervielfltigung auchfr innerbetriebliche Zwecke nicht gestattetStorages of hazardous substancesOrganizationICS 55.220; 13.300 November 2001Frhere Ausgabe: 11.1998 Entwurf,deutschInhalt Seite1 Einleitung . . . . . . . . . . . .
3、 . . . . . . . . 21.1 Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . 21.2 Geltungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . 22 Ablauforganisation . . . . . . . . . . . . . . . 22.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . 22.2 Vorprfung zur Einlagerung/Anlieferung. . 32.3 Warenannahme und Einlager-vo
4、raussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . 62.4 Warenbernahme (I-Punkt) . . . . . . . . . 82.5 Lagerplatzvergabe und Einlagerung . . . . 82.6 Kommissionierung . . . . . . . . . . . . . 112.7 Versandbereitstellung/Verladung . . . . . . 113 Betriebsorganisation . . . . . . . . . . . . . . 143.1 Betri
5、ebsvorschriften und betrieblicheRegelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 143.1.1 Allgemeine betriebliche Regelungen 143.1.2 Allgemeine Sicherheitsregelungen. . 153.1.3 Regelungen fr Arbeitsablufe und-inhalte . . . . . . . . . . . . . . . . 153.1.4 Betriebsanweisungen. . . . . . . . . 153.1.5 Reg
6、elungen fr das Verhalten im Gefahrenfall . . . . . . . . . . . . . 183.1.6 Reinigungs- und Instandhaltungs-arbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . 183.1.7 Hygienische Manahmen . . . . . . 183.2 Lagerinformationssystem . . . . . . . . . . 183.2.1 Einlagerungsplan . . . . . . . . . . . 183.2.2 Lagerv
7、erwaltung . . . . . . . . . . . 193.3 Kennzeichnung von Produkten . . . . . . . 193.3.1 Kennzeichnung nach Gefahrstoff-verordnung . . . . . . . . . . . . . . 193.3.2 Kennzeichnung nach Transport-vorschriften . . . . . . . . . . . . . . 19Seite3.4 Prfung und Instandhaltung . . . . . . . . . 193.5 Ala
8、rm- und Gefahrenabwehrplan . . . . . . 193.6 Information der ffentlichkeit . . . . . . . . 224 Aufbauorganisation . . . . . . . . . . . . . . . 224.1 Verantwortlichkeit der Betriebsleitung . . . 224.2 Beauftragtenwesen . . . . . . . . . . . . . . 234.2.1 Fachkraft fr Arbeitssicherheit . . . . 244.2.
9、2 Sicherheitsbeauftragter . . . . . . . . 244.2.3 Gewsserschutzbeauftragter . . . . . 254.2.4 Strfallbeauftragter . . . . . . . . . . 254.2.5 Betriebsbeauftragter fr Abfall . . . . 254.2.6 Gefahrgutbeauftragter. . . . . . . . . 264.2.7 Brandschutzbeauftragter . . . . . . . 264.2.8 Beauftragte Person
10、en . . . . . . . . . 274.2.9 Sachkundige. . . . . . . . . . . . . . 274.3 Pflichtenkatalog fr den Stckguttransport . 284.3.1 Pflichtenkatalog gem. GGVS/ADRfr den Straentransport . . . . . . . 284.3.2 Pflichtenkatalog gem. GGVE/RIDfr den Bahntransport . . . . . . . . . 294.3.3 Pflichtenkatalog gem.GG
11、VBinSch/ADNR fr denTransport mit Binnenschiffen . . . . . 295 Rechtliche Rahmenbedingungen. . . . . . . . 295.1 Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. . . . 305.1.1 Die persnliche Verantwortung im Straf- und Ordnungswidrig-keitenrecht. . . . . . . . . . . . . . . 305.1.2 Die wesentlichen Umweltdelikt
12、e . . . 305.2 Zivilrechtliche Haftung . . . . . . . . . . . 315.2.1 Haftung nach 1 Umwelthaftungs-gesetz (UmweltHG). . . . . . . . . . 31B974908A824A6748CAAAA99BAB349F63B2C88DD9B0D2BF8368C461B1CCB65CD15BE74F0686BD19CFC1FA2DEF1929BEST BeuthStandardsCollection - Stand 2016-11Alle Rechte vorbehalten Ve
13、rein Deutscher Ingenieure, Dsseldorf 2001 2 VDI 3975 Blatt 21 Einleitung1.1 VorbemerkungDie Planung der Ablauforganisation fr ein Lager insbesondere fr ein Logistikzentrum ist von groerBedeutung fr die sptere Effizienz der Gesamtan-lage.In einem Gefahrstofflager ist die Ablauforganisationeine besond
14、ers anspruchsvolle Planungsaufgabe,weilzahlreiche gesetzliche Verpflichtungen (z.B. Zu-sammenlagerungsverbote, Bestellung von Beauf-tragten etc.) in organisatorische Manahmen um-gesetzt werden mssenorganisatorische Manahmen Bestandteil des Si-cherheitskonzeptes und damit Bestandteil der Ge-nehmigung
15、 sein knnenorganisatorische Manahmen unter bestimmtenVoraussetzungen sicherheitstechnische oder bau-technische Manahmen im Sinne von Ersatzma-nahmen“ kompensieren knnendie Gestaltung der Ablauforganisation in hheremMae Einfluss auf das Ergebnis der Planung (z.B.Auswahl der Lagersysteme) haben kann.U
16、nter sicherheitstechnischen Aspekten steigt die Be-deutung der Organisation weiter, wenn man bedenkt,dass organisatorische Manahmen nicht nur eineVielzahl von Ersatzmanahmen fr technische Ein-richtungen ermglichen, sondern im allgemeinenauch sehr preiswerte Lsungen darstellen.1.2 GeltungsbereichDies
17、e Richtlinie gilt fr die Lagerung von festen,flssigen und gasfrmigen Gefahrstoffen in ortsbe-weglichen Gefen. Sie gilt nicht fr den Transport von Gefahrgtern gem GGVxdie Lagerung von radioaktiven, infektisen oderexplosionsgefhrlichen StoffenTanklager, Silos und SchttgutlagerGegenstand dieser Richtli
18、nie ist die Organisation vonGefahrstofflagern, soweit die Manahmen planungs-relevant sind. Die Phase der Planung endet mit derBetriebsaufnahme des Lagers. Demzufolge wird derBetrieb eines Gefahrstofflagers und die zugehrigeOrganisation (z.B. Wartung und Instandhaltung) indieser Richtlinie nicht beha
19、ndelt ausgenommen de-ren Teilbereiche, die in der Planung bercksichtigtwerden mssen.Die Zusammenlagerung von Chemikalien stelle we-niger eine Aufgabe der Organisationsplanung dar,sondern ist ein elementarer Parameter der Systempla-nung und beeinflusst damit vorrangig die System-findung und die Lager
20、strukturierung. Dieses Themawird daher in Blatt 1 dieser Richtlinie behandelt.Demgegenber ist die Einhaltung des in der System-planung entwickelten Zusammenlagerungskonzep-tes, d.h. die berwachung von Zusammenlagerungs-verboten und -restriktionen, durch die Ablauforgani-sation sicherzustellen.2 Abla
21、uforganisation2.1 AllgemeinesEbenso wie die logistische, bauliche und sicherheits-technische Auslegung eines Gefahrstofflagers weistauch die Ablauforganisation einige Besonderheitenauf und unterliegt zahlreichen gesetzlichen Regelun-gen.Die beiden Hauptunterschiede zu einer herkmm-lichen Ablauforgan
22、isation bestehen darin, dass einer-seits organisatorisch zu gewhrleisten ist, dass Stoffemit bestimmten gefhrlichen Eigenschaften nur andem fr sie vorgesehenen Ort und nur in der geneh-migten Menge gelagert werden und dass andererseitsgenauestens berwacht wird, dass einzulagerndeStoffe alle vorgesch
23、riebenen Voraussetzungen zurLagerung erfllen. Zu diesen Voraussetzungen geh-ren die ausreichende gefahrstoffrechtliche Kenn-Seite5.2.2 Haftung nach 22 Wasserhaushalts-gesetz (WHG) . . . . . . . . . . . . 325.2.3 Haftung nach 823 des Brgerlichen Gesetzbuches (BGB) . 325.2.4 Haftung nach 823 Abs. 1 BG
24、B . . 325.2.5 Haftung nach 823 Abs. 2 BGB . . 335.3 Rechtliche und organisatorische Konsequenzen aus 52 a BImSchG . . . . 33Seite5.3.1 Die Mitteilungspflicht nach 52a Abs. 1 BImSchG . . . . . . . . 335.3.2 Die Mitteilungspflicht nach 52a Abs. 2 BImSchG . . . . . . . . 33Schrifttum . . . . . . . . .
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