欢迎来到麦多课文档分享! | 帮助中心 海量文档,免费浏览,给你所需,享你所想!
麦多课文档分享
全部分类
  • 标准规范>
  • 教学课件>
  • 考试资料>
  • 办公文档>
  • 学术论文>
  • 行业资料>
  • 易语言源码>
  • ImageVerifierCode 换一换
    首页 麦多课文档分享 > 资源分类 > PDF文档下载
    分享到微信 分享到微博 分享到QQ空间

    DIN EN ISO 19152-2013 Geographic information - Land Administration Domain Model (LADM) (ISO 19152 2012) English version EN ISO 19152 2012《地理信息 土地管理领域模型(LADM)(ISO 19152-2012) 英文版本EN.pdf

    • 资源ID:680696       资源大小:9.52MB        全文页数:126页
    • 资源格式: PDF        下载积分:10000积分
    快捷下载 游客一键下载
    账号登录下载
    微信登录下载
    二维码
    微信扫一扫登录
    下载资源需要10000积分(如需开发票,请勿充值!)
    邮箱/手机:
    温馨提示:
    如需开发票,请勿充值!快捷下载时,用户名和密码都是您填写的邮箱或者手机号,方便查询和重复下载(系统自动生成)。
    如需开发票,请勿充值!如填写123,账号就是123,密码也是123。
    支付方式: 支付宝扫码支付    微信扫码支付   
    验证码:   换一换

    加入VIP,交流精品资源
     
    账号:
    密码:
    验证码:   换一换
      忘记密码?
        
    友情提示
    2、PDF文件下载后,可能会被浏览器默认打开,此种情况可以点击浏览器菜单,保存网页到桌面,就可以正常下载了。
    3、本站不支持迅雷下载,请使用电脑自带的IE浏览器,或者360浏览器、谷歌浏览器下载即可。
    4、本站资源下载后的文档和图纸-无水印,预览文档经过压缩,下载后原文更清晰。
    5、试题试卷类文档,如果标题没有明确说明有答案则都视为没有答案,请知晓。

    DIN EN ISO 19152-2013 Geographic information - Land Administration Domain Model (LADM) (ISO 19152 2012) English version EN ISO 19152 2012《地理信息 土地管理领域模型(LADM)(ISO 19152-2012) 英文版本EN.pdf

    1、Mrz 2013DEUTSCHE NORM Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DINPreisgruppe 32DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 35.240.70!$Y“1935754www.din.deDDIN EN ISO 19152Ge

    2、oinformation Land Administration Domain Model (LADM) (ISO 19152:2012);Englische Fassung EN ISO 19152:2012Geographic information Land Administration Domain Model (LADM) (ISO 19152:2012);English version EN ISO 19152:2012Information gographique Modle du domaine de ladministration des terres (LADM) (ISO

    3、 19152:2012);Version anglaise EN ISO 19152:2012Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 126 SeitenDIN EN ISO 19152:2013-03 2 Nationales Vorwort Dieses Dokument (EN ISO 19152:2012) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 211 Geographic information/Geomatics

    4、“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 287 Geoinformation“, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Knigreich) gehalten wird, erarbeitet. Der fr die deutsche Mitarbeit zustndige Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. ist der als Spiegelausschuss zu CEN/TC 287 und

    5、 ISO/TC 211 eingesetzte Arbeitsausschuss NA 005-03-03 AA Kartographie und Geoinformation“ des Normenausschusses Bauwesen (NABau). Das Prsidium des DIN hat mit seinem Beschluss 1/2004 festgelegt, dass von dem in den Regeln der europ-ischen Normungsarbeit von CEN/CENELEC verankerten Grundsatz, wonach

    6、Europische Normen in den drei offiziellen Sprachen Deutsch, Englisch und Franzsisch verffentlicht werden, in begrndeten Ausnahme-fllen abgewichen und auf die deutsche Sprachfassung verzichtet werden kann. Die Genehmigung dafr hat die DIN-Geschftsleitung entsprechend den festgelegten Kriterien fr die

    7、 vorliegende Norm auf Antrag des NABau Fachbereich 03 Vermessungswesen; Geoinformation“ erteilt. DIN EN ISO 19152:2013-03 3 Nationaler Anhang NA (informativ) Begriffe 4.1 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 4.1.1 Verwaltungsquelle (en: administrative source) Que

    8、lle (4.1.21) mit der verwaltungsbezogenen Beschreibung (sofern zutreffend) der beteiligten Gruppen (4.1.13), der erzeugten Rechte (4.1.20), Einschrnkungen (4.1.19) und Verantwortlichkeiten (4.1.18) sowie der betroffenen Grundverwaltungseinheiten (4.1.2) BEISPIEL 1 Der Nachweis des Rechts einer Grupp

    9、e an einer Grundverwaltungseinheit. BEISPIEL 2 Ein Dokument, das eine Transaktion beschreibt (Urkunden, durch die Rechte oder Vermgen bertragen oder Verpflichtungen begrndet werden), oder ein Urteil des Registerinhabers. 4.1.2 Grundverwaltungseinheit (en: basic administrative unit; baunit) Verwaltun

    10、gsentitt, die (entsprechend einer gesetzlichen Vorschrift) eingetragen oder die durch informelle Rechte (4.1.20) oder Gewohnheitsrecht oder ein anderes soziales Grundbesitzverhltnis erfasst wird und aus null oder mehr raumbezogenen Einheiten (4.1.23) besteht, in Bezug auf die, entsprechend der Erfas

    11、sung in einem Landadministrationssystem, (ein oder mehrere) eindeutige, homogene Rechte (z. B. Eigentumsrecht oder Landnutzungsrecht), Verantwortlichkeiten (4.1.18) oder Einschrnkungen (4.1.19) mit der gesamten Entitt assoziiert sind ANMERKUNG 1 Eindeutig“ bedeutet, dass eine Gruppe (4.1.13) oder me

    12、hrere Gruppen (z. B. Eigentmer oder Nutzer) ein Recht, eine Einschrnkung oder eine Verantwortlichkeit in Bezug auf die gesamte Grundverwaltungseinheit innehat bzw. innehaben. Homogen“ bedeutet, dass ein Recht, eine Einschrnkung oder eine Verantwortlichkeit (z. B. Eigentum, Nutzung, sozialer Grundbes

    13、itz, Pacht oder Grunddienstbarkeit) die gesamte Grundverwaltungseinheit betrifft. Bei einer Einschrnkung sind null Gruppen mglich. ANMERKUNG 2 Eine Grundverwaltungseinheit darf die Rolle einer Gruppe haben, z. B. wenn der Rechtsinhaber eine Grundverwaltungseinheit (d.h. keine Person oder Organisatio

    14、n) ist. ANMERKUNG 3 Eine Grundverwaltungseinheit sollte bei ihrer Registrierung oder Aufzeichnung einen eindeutigen Be-zeichner erhalten. ANMERKUNG 4 Eine Grundverwaltungseinheit kann aus null raumbezogenen Einheiten bestehen, wenn ein Grundbuchamt, aber kein Kataster, existiert. ANMERKUNG 5 Einschr

    15、nkungen und Verantwortlichkeiten knnen mit einer eigenen Grundverwaltungseinheit, die jeweils eigene raumbezogene Einheiten umfasst, assoziiert werden. BEISPIEL Eine Wohnungseigentumseinheit aus zwei raumbezogenen Einheiten (z. B. eine Wohnung und eine Garage), ein landwirtschaftliche Parzelle, die

    16、sich aus einer raumbezogenen Einheit zusammensetzt (z. B. Flurstck), eine Dienstbarkeit, die sich aus einer raumbezogenen Einheit zusammensetzt (z. B. die Strae, die das Wegerecht darstellt), eine Flurbereinigungsflche oder ein nutzungsrechtsbezogene Einheit mit mehreren Rechtsinhabern und eingeschr

    17、nkten Objekten. DIN EN ISO 19152:2013-03 4 4.1.3 Begrenzung (en: boundary) Menge, die die Begrenzung einer Entitt darstellt ISO 19107:2003, 4.4 ANMERKUNG Der Begriff Begrenzung“ wird am hufigsten im Kontext der Geometrie benutzt, bei der die Menge aus einer Sammlung von Punkten oder einer Sammlung v

    18、on Objekten, die von diesen Punkte dargestellt wird, besteht. In anderen Bereichen wird der Begriff im bertragenen Sinne gebraucht, um den bergang zwischen einer Entitt und dem brigen betroffenen Domain zu bezeichnen. 4.1.4 Begrenzungsmasche (en: boundary face) Masche (4.1.7), die bei der dreidimens

    19、ionalen Darstellung einer Begrenzung (4.1.3) einer raumbezogenen Einheit (4.1.23) verwendet wird ANMERKUNG Begrenzungsmaschen werden verwendet, wenn die implizierten vertikalen und unbegrenzten Maschen eines Begrenzungsumrings (4.1.5) nicht ausreichen, um dreidimensionale raumbezogene Einheiten zu b

    20、eschreiben. Begrenzungsmaschen schlieen Volumen in der Hhe (z. B. jedes Geschoss von Wohngebuden) oder in der Tiefe (z. B. unterirdisches Parkhaus) oder in allen sonstigen Richtungen ab, um ein umgrenztes Volumen zu bilden. Die Volumen stellen den rechtlichen Raum dar (im Gegensatz zum physischen Ra

    21、um). 4.1.5 Begrenzungsumring (en: boundary face string) Begrenzung (4.1.3), die Teil der ueren Umgebung einer raumbezogenen Einheit (4.1.23) ist ANMERKUNG Begrenzungsumringe werden verwendet, um die Begrenzungen von raumbezogenen Einheiten zweidimensional durch Linestrings darzustellen. Diese zweidi

    22、mensionale Darstellung bedeutet in einem zweidimensionalen Landadministrationssystem eine zweidimensionale Begrenzung, in einem dreidimensionalen Landadministrationssystem eine Reihe vertikaler Begrenzungsmaschen (4.1.4). In diesem Fall wird ein nicht umgrenztes Volumen vorausgesetzt, das von Begren

    23、zungsmaschen umgeben ist, die die Erdoberflche schneiden (wie zum Beispiel traditionell in den Katasterkarten dargestellt). 4.1.6 Gebudeeinheit (en: building unit) Bestandteil eines Gebudes (der rechtliche, protokollierte oder informelle Raum der physischen Entitt) ANMERKUNG Eine Gebudeeinheit kann

    24、unterschiedlichen Zwecken dienen (z. B. dem Wohnen oder Arbeiten), kann sich aber auch noch im Bau befinden. BEISPIEL Eine Wohnung, eine Treppe, eine Schwelle, eine Garage, ein Parkplatz oder ein Waschraum. 4.1.7 Masche (en: face) zweidimensionales topologisches Primitiv ISO 19107:2003, 4.38 ANMERKU

    25、NG Die geometrische Realisierung einer Masche ist eine Oberflche. Die Begrenzung einer Masche besteht aus einer Menge gerichteter Kanten innerhalb desselben topologischen Komplexes, die ber die Grenzverhltnisse mit der Masche assoziiert sind. Diese knnen in Form von Ringen organisiert sein. DIN EN I

    26、SO 19152:2013-03 5 4.1.8 Gruppenverbund (en: group party) beliebige Anzahl von Gruppen (4.1.13), die zusammen eine Entitt bilden, wobei jede Gruppe registriert ist ANMERKUNG Ein Gruppenverbund darf Gruppenmitglied (4.1.14) in einem anderen Gruppenverbund sein. BEISPIEL Eine Partnerschaft (wobei jede

    27、r Partner als Gruppe registriert ist) oder zwei Stmme (wobei jeder Stamm als eine Gruppe registriert ist). 4.1.9 Land (en: land) die Oberflche der Erde, die Materialien unter der Erde, die Luft ber der Erde und alles, was mit dem Boden verbunden ist UN/ECE, 2004 4.1.10 Landadministration (en: land a

    28、dministration) Prozess der Ermittlung, Protokollierung und Verbreitung von Informationen zur Beziehung zwischen Men-schen und Land (4.1.9) ANMERKUNG In vielen Lndern werden Informationen zu Landadministrationen unter dem Dach von Kataster- und Grundbuchamt ermittelt, protokolliert und verbreitet. Be

    29、ide Einrichtungen knnen in einer einzelnen (staatlichen) Organisation vereint sein. 4.1.11 Ebene (en: level) Menge von raumbezogenen Einheiten (4.1.23) mit geometrischer und/oder topologischer und oder thematischer Kohrenz BEISPIEL 1 Eine Ebene von raumbezogenen Einheiten fr ein stdtisches Kataster

    30、und eine weitere Ebene fr raumbezogene Einheiten fr ein lndliches Kataster. BEISPIEL 2 Eine Ebene von raumbezogenen Einheiten, um mit Rechten (4.1.20) verbundenen Grundverwaltungseinheiten (4.1.2) zu definieren und eine weitere Ebene von raumbezogenen Einheiten, um mit Einschrnkungen (4.1.19) verbun

    31、denen Grundverwaltungseinheiten zu definieren. BEISPIEL 3 Eine Ebene von raumbezogenen Einheiten, um mit formellen Rechten verbundenen Grundverwaltungseinheiten zu definieren, eine zweite Ebene von raumbezogenen Einheiten, um mit informellen Rechten verbundenen Grundverwaltungseinheiten zu definiere

    32、n und eine dritte Ebene von raumbezogenen Einheiten, um mit Gewohnheitsrechten verbundenen Grundverwaltungseinheiten zu definieren. BEISPIEL 4 Eine Ebene mit auf Punkten (4.1.5) basierenden raumbezogenen Einheiten, eine zweite Ebene mit auf Linien basierenden raumbezogenen Einheiten und eine dritte

    33、Ebene mit auf Polygonen basierenden raumbezogenen Einheiten. 4.1.12 raumbezogene Schwelleneinheit (en: liminal spatial unit) raumbezogene Einheit (4.1.23) an der Schwelle zwischen zwei- und dreidimensionaler Darstellung DIN EN ISO 19152:2013-03 6 4.1.13 Gruppe (en: party) Person oder Organisation, d

    34、ie eine Rolle bei einer Rechtetransaktion innehat ANMERKUNG 1 Um als eine Gruppe registriert zu werden, brauchen nicht alle Mitglieder einzeln identifiziert und registriert zu werden. ANMERKUNG 2 Eine Grundverwaltungseinheit (4.1.2) kann eine Gruppe sein, da sie ein Recht, z. B. ein Grunddienstbarke

    35、itsrecht, innehaben kann. BEISPIEL Eine Organisation kann sein: ein Unternehmen, eine Stadtgemeinde, der Staat, ein Stamm, eine Kooperation von Landwirten, eine Kirchengemeinde (wobei jede Organisation durch einen Delegierten vertreten wird: einen Direktor, einen Huptling, einen Geschftsfhrer usw.).

    36、 4.1.14 Gruppenmitglied (en: party member) Gruppe (4.1.13), die als Bestandteil eines Gruppenverbund (4.1.8) registriert und identifiziert ist 4.1.15 Punkt (en: point) nulldimensionales geometrisches Primitiv, das eine Position darstellt ISO 19107:2003, 4.61 ANMERKUNG 1 Ein Punkt kann verwendet werd

    37、en, um eine oder mehrere Begrenzungsmaschen (4.1.4) oder Begrenzungsumringe (4.1.5) zu definieren. ANMERKUNG 2 Punkte knnen z. B. durch terrestrische Aufnahmen, aber auch durch Photointerpretation, Bildinterpretation oder Identifikation auf einer vorhandenen Karte ermittelt werden. 4.1.16 Profil (en

    38、: profile) Menge einer oder mehrerer Basisnormen oder Teilmengen von Basisnormen und, sofern zutreffend, die Iden-tifikation ausgewhlter Klauseln, Klassen, Optionen und Parameter dieser Basisnormen, die zur Erfllung einer bestimmten Funktion notwendig sind ISO 19106:2004, 4.5 ANMERKUNG 1 Ein Profil,

    39、 das fr ein ganzes Land gilt, wird als Lnderprofil“ bezeichnet (siehe Anhang D). ANMERKUNG 2 Ein Profil wird aus Basisnormen abgeleitet, sodass definitionsgem die bereinstimmung mit einem Profil die bereinstimmung mit den Basisnormen, aus denen es abgeleitet wurde, bedeutet (siehe Anhang A). 4.1.17

    40、erforderliche Beziehung (en: required relationship) explizite Assoziation zwischen entweder raumbezogenen Einheiten (4.1.23) oder Grundverwaltungs-einheiten (4.1.2) ANMERKUNG 1 Aufgrund von rechtlichen Aspekten, der Datengeschichte sowie ungenauer oder fehlender Geometrien knnen georumliche Verschne

    41、idungstechniken zur Generierung ungltiger oder gar keiner Beziehungen zwischen raumbezogenen Einheiten fhren, die jedoch durch erforderliche Beziehungen eingefhrt werden knnen. ANMERKUNG 2 Beziehungen raumbezogener Einheiten knnen mit den Typen nach ISO 19125-2 definiert werden. DIN EN ISO 19152:201

    42、3-03 7 4.1.18 Verantwortlichkeit (en: responsibility) formelle oder informelle Verpflichtung, etwas zu tun BEISPIEL Die Verantwortlichkeit, einen Graben zu reinigen, im Winter den Gehweg schneefrei zu halten oder Eis-zapfen vom Dach zu entfernen oder ein Denkmal zu pflegen. 4.1.19 Einschrnkung (en:

    43、restriction) formelle oder informelle Verpflichtung, etwas zu unterlassen BEISPIEL 1 Unzulssigkeit, im Umkreis von 200 m von einer Tankstelle zu bauen, eine Dienstbarkeit oder Hypothek als Einschrnkung eines Eigentumsrechts (4.1.20). BEISPIEL 2 Die Sequestration kann fr eine Grundverwaltungseinheit

    44、als Einschrnkung eingetragen werden. 4.1.20 Recht (en: right) Aktion, Aktivitt oder Klasse von Aktionen, die ein Systemteilnehmer an einer oder bei Verwendung einer assoziierten Ressource ausfhren darf ISO 19132:2007, 4.38 ANMERKUNG 1 Ein Recht kann eine formelle oder informelle Berechtigung bereits

    45、tellen, etwas zu besitzen oder zu tun. ANMERKUNG 2 Diese Internationale Norm behandelt dingliche Rechte und personenbezogene Rechte. Dingliche Rechte sind Rechte an oder in Bezug auf raumbezogene Einheiten (4.1.23) (z. B. Eigentum oder Niebrauch). Personenbezogene Rechte sind Rechte, die Gruppen (4.

    46、1.13) haben (z. B. Fischereirechte, Weiderechte oder Nutzungsrechte). ANMERKUNG 3 Rechte knnen sich berschneiden oder einander widersprechen. BEISPIEL Eigentumsrecht, Wohnungsrecht, Mietrecht, Besitz, Gewohnheitsrecht, islamisches Recht, indigenes Recht oder informelles Recht. 4.1.21 Quelle (en: sou

    47、rce) Dokument, das rechtliche und/oder administrative Fakten enthlt, die die Grundlage des Landverwaltungsobjekts Recht (4.1.20), Einschrnkung (4.1.18), Grundverwaltungseinheit (4.1.2), Gruppe (4.1.13) oder raumbezogene Einheit (4.1.23) bilden ANMERKUNG Jede Art von Dokument darf als eine Quelle nac

    48、h ISO 19115:2003, B.3.2, hinzugefgt werden. 4.1.22 raumbezogene Quelle (en: spatial source) Quelle (4.1.21) mit der raumbezogenen Darstellung einer (eines Teils einer) oder mehrerer raumbezogener Einheiten (4.1.23) BEISPIEL Eine Feldskizze, ein Orthophoto oder ein Satellitenbild mit Nachweisen zur L

    49、age von Begrenzungen (im Feld erfasst). DIN EN ISO 19152:2013-03 8 4.1.23 raumbezogene Einheit (en: spatial unit) einzelne (oder mehrere) Land- (4.1.9) und/oder Wasserflche(n) oder ein einzelnes (oder mehrere) Raumvolumen ANMERKUNG 1 Eine einzelne Flche ist die Regel, mehrere Flchen sind die Ausnahme. ANMERKUNG 2 Raumbezogene Einheiten sind so strukturiert, dass sie die Erzeugung und Verwaltung von Grund-verwaltungseinheiten (4.1.2) untersttzen. ANMERKU


    注意事项

    本文(DIN EN ISO 19152-2013 Geographic information - Land Administration Domain Model (LADM) (ISO 19152 2012) English version EN ISO 19152 2012《地理信息 土地管理领域模型(LADM)(ISO 19152-2012) 英文版本EN.pdf)为本站会员(registerpick115)主动上传,麦多课文档分享仅提供信息存储空间,仅对用户上传内容的表现方式做保护处理,对上载内容本身不做任何修改或编辑。 若此文所含内容侵犯了您的版权或隐私,请立即通知麦多课文档分享(点击联系客服),我们立即给予删除!




    关于我们 - 网站声明 - 网站地图 - 资源地图 - 友情链接 - 网站客服 - 联系我们

    copyright@ 2008-2019 麦多课文库(www.mydoc123.com)网站版权所有
    备案/许可证编号:苏ICP备17064731号-1 

    收起
    展开