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    DIN 54115-5-2009 Non-destructive testing - Radiation protection rules for the technical application of sealed radioactive sources - Part 5 Building precautionary measures of radiat.pdf

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    DIN 54115-5-2009 Non-destructive testing - Radiation protection rules for the technical application of sealed radioactive sources - Part 5 Building precautionary measures of radiat.pdf

    1、Januar 2009DEUTSCHE NORM Normenausschuss Materialprfung (NMP) im DINNormenausschuss Radiologie (NAR) im DINPreisgruppe 7DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 13.280

    2、; 19.100!$S._“1481160www.din.deDDIN 54115-5Zerstrungsfreie Prfung Strahlenschutzregeln fr die technische Anwendung umschlossenerradioaktiver Stoffe Teil 5: Bautechnische Strahlenschutzvorkehrungen fr dieGammaradiografieNon-destructive testing Radiation protection rules for the technical application

    3、of sealed radioactive sources Part 5: Building precautionary measures of radiation protection for the gammaradiographyEssais non destructif Rgles de protection contre les rayonnements pour application technique aux sourcesradioactives blindes Partie 5: Prcautions de la construction de protection con

    4、tre les rayons X pour laradiographie gammaAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 54115-5:1992-08www.beuth.deGesamtumfang 10 SeitenDIN 54115-5:2009-01 2 Inhalt Seite Vorwort . 3 1 Anwendungsbereich 4 2 Normative Verweisungen. 4 3 Begriffe 4 4 Grenzwerte der Krperdo

    5、sen 4 5 Abgrenzung von Kontrollbereichen 4 5.1 Bemessung der Ortsdosisleistung . 4 5.2 Strahlenschutzwnde. 5 5.3 Verzicht auf einzelne Strahlenschutzwnde 5 5.4 Strahlenschutztren . 5 6 Ermittlung der Schutzschichten 5 6.1 Allgemeines. 5 6.2 Schutzschichten gegen Nutzstrahlung 6 6.3 Schutzschichten g

    6、egen Durchlassstrahlung des Arbeitsbehlters oder des Strahlerkopfes. 9 6.4 Schutz gegen Streustrahlung 9 7 Aufenthaltsbeschrnkungen in Sperrbereichen, Kontrollbereichen und berwachungsbereichen . 9 7.1 Sperrbereiche 9 7.2 Kontrollbereiche . 9 7.3 berwachungsbereich . 10 8 Warneinrichtung . 10 9 Kenn

    7、zeichnung . 10 10 Strahlenschutzdokumente. 10 DIN 54115-5:2009-01 3 Vorwort Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 062-08-22 AA Durchstrahlungsprfung und Strahlenschutz“ des Normenausschusses Materialprfung (NMP) aufgestellt. nderungen Gegenber DIN 54115-5:1992-08 wurden folgende nderungen vorgeno

    8、mmen: a) Anpassung des berwachungsbereiches nach StrlSchV vom 20. Juli 2001 in der Fassung vom 12. August 2005; b) Anpassung der Dosisleistungskonstante nach DIN 54115-1. Frhere Ausgaben DIN 54115-5: 1980-07 1992-08 DIN 54115-5:2009-01 4 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt fr die bautechnischen Stra

    9、hlenschutzvorkehrungen beim Umgang mit ortsvernderlichen Strahlengerten in der Gammaradiografie nach DIN 54115-4. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei un

    10、datierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 6814-5, Begriffe in der radiologischen Technik Teil 5: Strahlenschutz DIN 25400, Zeichen fr ionisierende Strahlung DIN 54115-1, Zerstrungsfreie Prfung Strahlenschutzregeln fr die tec

    11、hnische Anwendung umschlos-sener radioaktiver Stoffe Teil 1: Ortsfester und ortsvernderlicher Umgang in der Gammaradiographie DIN 54115-4, Zerstrungsfreie Prfung Strahlenschutzregeln fr die technische Anwendung umschlos-sener radioaktiver Stoffe Teil 4: Herstellung und Prfung ortsvernderlicher Strah

    12、lengerte fr die Gamma-radiographie 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN 54115-4. 4 Grenzwerte der Krperdosen Die bautechnischen Strahlenschutzvorkehrungen und das Strahlenschutzzubehr sind so zu bemessen, dass die in DIN 54115-1 angegebenen Grenzwerte der Krperdo

    13、sen nicht berschritten werden knnen. Diese Festlegung hat Vorrang vor allen brigen Festlegungen dieser Norm. 5 Abgrenzung von Kontrollbereichen 5.1 Bemessung der Ortsdosisleistung Bei der Abgrenzung von Kontrollbereichen durch Errichtung von Anlagen mssen die gertetechnischen Strahlenschutzvorrichtu

    14、ngen (siehe DIN 54115-4), die bautechnischen Strahlenschutzvorkehrungen (z. B. Strahlenschutzwnde, -tren, -fenster, -labyrinthe, -Absperrungen, -verriegelungen und -warneinrichtungen) und das Strahlschutz-Zubehr (z. B, ortsvernderliche Abschirmungen) so beschaffen sein, dass der in DIN 54115-1 angeg

    15、ebene Grenzwert der Krperdosen an zugnglichen Pltzen auerhalb eines Kontroll-bereiches nicht berschritten werden kann. Je nach Anzahl der vorgesehenen Strahler und der mglichen Betriebszustnde und je nach Art des Umganges (stndig oder gelegentlich) ergeben sich daher fr die Kontrollbereichsgrenzen O

    16、rtsdosisIeistungen, die nach DIN 54115-1zu berechnen sind. ANMERKUNG Fr die technische Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe im Geltungsbereich dieser Norm ist die Benutzung von Strahlenschutzkleidung nicht sinnvoll. DIN 54115-5:2009-01 5 5.2 Strahlenschutzwnde Fr die Abgrenzung von Kontrollbe

    17、reichen durch Errichtung von ortsfesten Strahlenschutzwnden zur Seite (Seitenwnde), nach unten (Fuboden) und nach oben (Decke) sollen die Kontrollbereichsgrenzen mit den Raumgrenzen zusammenfallen. Die zur Beschrnkung der Ortsdosisleistungen nach 5.1 notwendigen Schutzschichten1)der Seitenwnde, des

    18、Fubodens und der Decke sind nach Abschnitt 6 zu ermitteln. 5.3 Verzicht auf einzelne Strahlenschutzwnde Kann fr einen Teil der Kontrollbereichsgrenzen auf die Errichtung von Schutzwnden verzichtet werden z. B. fr angrenzende Bereiche, die von Personen nicht betreten werden knnen -, so muss die Mglic

    19、hkeit bedacht werden, dass in der Nhe befindliche Gegenstnde, Bauteile oder Konstruktionen als Streustrahlen-quelle wirken und einen unerwnschten Beitrag zur Ortsdosisleistung in den durch Schutzwnde abgeschirmten angrenzenden Bereichen leisten knnen. Das gilt insbesondere fr Prfrume ohne Decken inn

    20、erhalb berdachter Werkshallen, bei denen die Dachkonstruktion als Streukrper wirkt. Muss fr den Transport von Prfobjekten in den Prfraum auf eine Abdeckung des Raumes verzichtet werden, so muss durch geeignete Strahlenschutzvorkehrungen fr ausreichenden Schutz fr das Bedienungspersonal der Transport

    21、einrichtungen gesorgt werden. ANMERKUNG Dies kann z. B. durch Endschalter an einer Krananlage geschehen, die dafr sorgen, dass der Kran whrend der Strahldauer (Arbeitsstellung des Strahlers) nicht in den Bereich des Strahlenraumes fahren kann, oder durch Signallampen an der Bedienungseinrichtung der

    22、 Transportvorrichtung, die dem Bedienungspersonal anzeigt, dass sich der Strahler in Arbeitsstellung befindet. 5.4 Strahlenschutztren Fr die Ermittlung von Schutzschichten von Tren gilt Abschnitt 6 entsprechend. Eine Tr kann durch ein Labyrinth ersetzt werden, wenn dieses so ausgelegt ist, dass am E

    23、ingang des Labyrinths die Ortsdosisleistung auf den hchstzugelassenen Wert nach 5.1 reduziert wird. Wird der Strahler in Betrieb genommen, muss der Eingang des Labyrinthes whrend der Strahldauer abgesperrt oder beaufsichtigt sein; am Zugang muss ein Schild befestigt sein, das deutlich das Warnzeiche

    24、n fr ionisierende Strahlung nach DIN 25400, das Wort RADIOAKTIV“ oder VORSICHT STRAHLUNG“ und das Wort KONTROLLBEREICH“ enthlt. 6 Ermittlung der Schutzschichten 6.1 Allgemeines Bei der Bemessung der Schutzschichten muss die Richtung des Nutzstrahlenbndels bercksichtigt werden Soll die Richtung des N

    25、utzstrahlenbndels keiner Beschrnkung unterliegen, sind alle Schutzschichten nach 6.2 zu ermitteln. Soll das Nutzstrahlenbndel nur bestimmte Richtungen einnehmen, drfen die Schutzschichten gegen Durchlassstrahlung nach 6.3 fr alle die Richtungen ermittelt werden, die das Nutzstrahlenbndel nicht einne

    26、hmen soll. Bei der Verwendung mehrerer Schutzschichten aus unterschiedlichen Schutzstoffen ist der Gesamt-schwchungsgrad gleich dem Produkt der Schwchungsgrade der einzelnen Schutzschichten. 1) Unter Schutzschicht im Sinne dieser Norm werden alle zum Strahlenschutz beitragenden Wandschichten verstan

    27、den. DIN 54115-5:2009-01 6 6.2 Schutzschichten gegen Nutzstrahlung 6.2.1 Der erforderliche Schwchungsgrad FNfr den Schutz gegen Nutzstrahlung ist zu berechnen nach der Gleichung 2G2NN0aa=HHFa Abstand des zu schtzenden Platzes vom Strahler; GHa der Abstand des zu schtzenden Platzes vom Strahler; GH&d

    28、ie hchstzugelassene Ortsdosisleistung nach 5.1. 6.3.2 Die Dicke von Schutzschichten gegen die Durchlassstrahlung ergibt sich aus dem erforderlichen Schwchungsgrad FDaus Bild 1 und Bild 2. Die in den Bildern 1 und 2 angegebenen Flchendichten Nsind durch die Dichte des Schutzstoffes in g/cm3zu dividie

    29、ren, um die Wanddicken in cm zu erhalten. 6.3.3 In der Strahlenschutzbauzeichnung nach Abschnitt 10 mssen smtliche Strahlenschutzwnde gegen die Durchlassstrahlung mit Angabe der Wanddicke, des Schutzstoffes und dessen Dichte gekennzeichnet sein. 6.4 Schutz gegen Streustrahlung Die zur Beschrnkung de

    30、r Ortsdosisleistung notwendigen Schutzschichten gegen Streustrahlung drfen sowohl im Bereich der Nutzstrahlung als auch in Bereich der Streustrahlung errichtet werden. ANMERKUNG Fr ihre Berechnung knnen wegen der mglichen rtlichen und anwendungstechnischen Unterschiede zurzeit keine normierbaren Reg

    31、eln angegeben werden. Fr Ir 192 knnen die in der DIN 54113-3 angegebenen Werte fr 420 kV-Rntgenstrahlung Anhaltspunkte liefern. 7 Aufenthaltsbeschrnkungen in Sperrbereichen, Kontrollbereichen und berwachungsbereichen 7.1 Sperrbereiche Der unkontrollierte Aufenthalt von Personen in Sperrbereichen ist

    32、 durch geeignete Strahlenschutzma-nahmen zu verhindern. 7.2 Kontrollbereiche Der Aufenthalt von Personen, die nicht beruflich strahlenexponierte Personen sind, in Kontrollbereichen ist durch geeignete Strahlenschutzmanahmen zu verhindern. Fr beruflich strahlenexponierte Personen sind Aufenthaltsbesc

    33、hrnkungen vorzunehmen oder entsprechende besondere Schutzmanahmen vorzusehen. ANMERKUNG Ein Kontrollbereich kann z. B. vorbergehend an Orten entstehen, von denen aus whrend des Ein- und Ausfahrens des Strahlers bzw. whrend der Exposition die Bedienungseinrichtung des Strahlengertes bettigt wird. DIN

    34、 54115-5:2009-01 10 7.3 berwachungsbereich Der Zutritt zu berwachungsbereichen darf nur solchen Personen gewhrt werden, die darin eine dem Betrieb dienliche Ttigkeit ausfhren. Soweit erforderlich, insbesondere aber an Dauerarbeitspltzen, mssen die Ortsdosen oder die Ortsdosisleistungen zur berwachun

    35、g der Grenzwerte der Krperdosen nach DIN 54115-1 gemessen oder der Aufenthalt beschrnkt werden. 8 Warneinrichtung Im Bereich der Tr oder des Einganges des Labyrinthes ist eine optische Warneinrichtung (Blinklampe, Blitzlampe) anzubringen, die whrend der Strahldauer eingeschaltet sein muss. 9 Kennzei

    36、chnung Anlagen mssen nach DIN 54115-1 dauerhaft und an auffallender Stelle gekennzeichnet werden. Innerhalb von Kontrollbereichen mssen Seitenwnde, Fubden und Decken, die vom Nutzstrahlenbndel nicht getroffen werden drfen, eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet werden, wenn das Nutzstrahlenbndel auf solche Wnde gerichtet werden kann. 10 Strahlenschutzdokumente Die fr die Bauaufsicht Verantwortlichen mssen entsprechend der tatschlichen Bauausfhrung Strahlenschutzbauzeichnungen nach DIN 6814-5 anfertigen und dem Betreiber bei der Inbetriebnahme bergeben.


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