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    DIN 54115-3-2006 de 9252 Non-destructive testing - Radiation protection rules for the technical application of sealed radioactive sources - Part 3 Organisation of radiation protect.pdf

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    DIN 54115-3-2006 de 9252 Non-destructive testing - Radiation protection rules for the technical application of sealed radioactive sources - Part 3 Organisation of radiation protect.pdf

    1、Januar 2006DEUTSCHE NORM Normenausschuss Materialprfung (NMP) im DINNormenausschuss Radiologie (NAR) im DINPreisgruppe 12DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 13.28

    2、0; 19.100!,dS“9659548www.din.deDDIN 54115-3Zerstrungsfreie Prfung Strahlenschutzregeln fr die technische Anwendung umschlossenerradioaktiver Stoffe Teil 3: Organisation des Strahlenschutzes bei Umgang und Befrderungin der GammaradiographieNon-destructive testing Radiation protection rules for the te

    3、chnical application of sealed radioactive sources Part 3: Organisation of radiation protection during handling and transport forgamma-radiographyEssais non destructifs Rgles de radioprotection pour lemploi technique de sources radioactives scelles Partie 3: Organisation de la protection contre les r

    4、ayonnements ionisants pendant lemploiet le transport en radiographie gammaAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 54115-3:1998-07www.beuth.deGesamtumfang 21 SeitenDIN 54115-3:2006-01 2 Inhalt Seite Vorwort . 3 1 Anwendungsbereich 4 2 Normative Verweisungen. 4 3 Reg

    5、eln fr den Umgang mit Strahlern und Strahlengerten und ihre berprfung . 5 3.1 Umgangsgenehmigung (Genehmigungsauflagen) . 5 3.2 Strahlenschutzverantwortlicher 6 3.3 Strahlenschutzbeauftragte 6 3.4 Fachkunde . 6 3.5 Unterweisung nach 38 StrlSchV. 7 3.6 Arbeitsmedizinische Vorsorge 7 3.7 Dokumentation

    6、 zur Personendosimetrie . 8 3.8 Erwerb und Abgabe von Strahlern 8 3.9 Bescheinigung ber Dichtheitsprfung (nach DIN 25246-4) 8 3.10 Aufbewahrung. 9 3.11 Buchfhrung . 9 3.12 Anzeige von ortsvernderlichem Umgang. 10 3.13 Funktionsprfung der Strahlengerte und Anlagen . 10 3.14 Beaufsichtigung und Aufbew

    7、ahrung whrend des Umgangs . 10 3.15 Meldepflicht bei sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen 10 4 Umgang mit Strahlern in fremden Anlagen oder Einrichtungen . 10 5 Regeln fr die genehmigungsbedrftige Befrderung auf Straen 11 5.1 Befrderungsgenehmigung nach 16 StrlSchV . 11 5.1.1 Verantwortliche

    8、 fr die Befrderung 12 5.2 Befrderungspersonal . 13 5.3 Befrderungsunterlagen 13 5.3.1 Befrderungsgenehmigung. 13 5.3.2 Befrderungspapier nach ADR . 13 5.3.3 Schriftliche Weisung nach ADR 14 5.3.4 Buchfhrung ber die Befrderungsvorgnge . 14 5.4 Kennzeichnung des Versandstckes . 14 5.5 Zusammenladeverb

    9、ot. 14 5.6 Fahrzeugkennzeichnung 14 5.7 Fahrzeuge und Fahrzeugausstattung.14 5.8 Besondere Befrderungshinweise . 16 6 Eichung von Strahlungsmessgerten 16 6.1 Eichpflicht 16 6.2 Zulassung zur Eichung 16 6.3 Eichstelle . 17 6.4 Bescheinigung 17 6.5 Kennzeichnung der Eichung . 17 6.6 Eichgltigkeit 17 7

    10、 Strahlenschutzanweisung . 17 Anhang A (informativ) Erluterungen 18 Literaturhinweise . 21 DIN 54115-3:2006-01 3 Vorwort Diese Norm ist vom Arbeitsausschuss NMP 822 Durchstrahlungsprfung und Strahlenschutz des Normenausschusses Materialprfung (NMP) ausgearbeitet worden. DIN 54115 Zerstrungsfreie Prf

    11、ung Strahlenschutzregeln fr die technische Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe besteht aus: Teil 1: Ortsfester und ortsvernderlicher Umgang in der Gammaradiographie Teil 3: Organisation des Strahlenschutzes bei Umgang und Befrderung in der Gammaradiographie Teil 4: Herstellung und Prfung ort

    12、svernderlicher Strahlengerte fr die Gammaradiographie Teil 5: Bautechnische Strahlenschutzvorkehrungen fr die Gammaradiographie Teil 6: Inspektion, Wartung und Funktionsprfung von Strahlengerten in der Gammaradiographie ANMERKUNG Die in dieser Norm enthaltenen Angaben und Festlegungen ersetzen nicht

    13、 die gesetzlichen Vorgaben der Verordnung ber den Schutz vor Schden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung StrlSchV), sowie die Forderungen nach dem ADR. nderungen Gegenber DIN 54115-3:1998-07 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) die Festlegungen der Norm wurden den Festlegungen

    14、der Verordnung ber den Schutz vor Schden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung StrlSchV) vom 20. Juli 2001 in der Fassung vom 18.06.2002 angepasst; b) die Festlegungen der Norm wurden dem Gefahrgutrecht ADR 2001/2003 angepasst. Frhere Ausgaben DIN RNT 8 = DIN 6808: 1937-01 DIN 54115-

    15、3: 1972-03, 1988-05, 1998-07 DIN 54115-3:2006-01 4 1 Anwendungsbereich Die Festlegungen dieser Norm gelten fr den Umgang und die Befrderung von Strahlengerten zur technischen Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe (Strahler) im Rahmen der zerstrungsfreien Materialprfung sowie fr die fr den ordn

    16、ungsgemen Umgang, die ordnungsgeme Befrderung und Lagerung notwendigen Kontrollen und deren Dokumentation. Auerdem wird durch Hinweise auf die Eichpflicht von Strahlungsmessgerten und durch Hinweise auf die Erstellung von Strahlenschutzanweisungen die Einhaltung der Vorschriften fr den Umgang mit de

    17、n vorgenannten Gerten erleichtert. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokument

    18、s (einschlielich aller nderungen). DIN 14406-1, Tragbare Feuerlscher Instandhaltung DIN 25400, Zeichen fr ionisierende Strahlung DIN 25422, Aufbewahrung radioaktiver Stoffe Anforderungen an Aufbewahrungseinrichtungen und deren Aufstellungsrume zum Strahlen-, Brand- und Diebstahlschutz DIN 25426-3, U

    19、mschlossene radioaktive Stoffe Teil 3: Dichtheitsprfung im Zusammenhang mit Herstellung und Bauartprfung DIN 25430, Sicherheitskennzeichnung im Strahlenschutz DIN 54115-1 Beiblatt 1, Zerstrungsfreie Prfung Strahlenschutzregeln fr die technische Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe Abschtzung

    20、von Kontrollbereichen DIN 54115-6, Zerstrungsfreie Prfung Strahlenschutzregeln fr die technische Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe Teil 6: Inspektion, Wartung und Funktionsprfung von Strahlengerten in der Gammaradiographie Verordnung ber den Schutz vor Schden durch ionisierende Strahlen (S

    21、trahlenschutzverordnung StrlSchV)1)vom 20. Juli 2001 in der Fassung vom 18.06.2002 Verordnung ber die innerstaatliche und grenzberschreitende Befrderung gefhrlicher Gter auf Straen und mit Eisenbahn (Gefahrgutverordnung Strae und Eisenbahn GGVSE)1)ADR Europisches bereinkommen ber die internationale

    22、Befrderung gefhrlicher Gter auf der Strae1)Richtlinie ber die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung, Gemeinsames Ministerialblatt 2004, Nr. 40/41, Seite 799)1)Genehmigung nach 7, Absatz 1 StrlSchV, Mustergenehmigung zur ortsvernderliche

    23、n Verwendung und Lagerung umschlossener radioaktiver Stoffe fr Durchstrahlungsprfungen im Rahmen der zerstrungsfreien Materialprfung1)1) Nachgewiesen in der DITR-Datenbank der DIN Software GmbH, zu beziehen bei: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin. DIN 54115-3:2006-01 5 Richtlinie ber Dichtheitsprfung a

    24、n umschlossenen radioaktiven Stoffen (Gemeinsames Ministerialblatt 2004, Nr. 35, Seite 530)1)Merkblatt der Deutschen Gesellschaft fr Zerstrungsfreie Prfung e.V., DGZfP-S2, Merkblatt ber die Befrderung radioaktiver Stoffe auf der Strae fr die Zerstrungsfreie Prfung Richtlinie fr die physikalische Str

    25、ahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Krperdosen (Gemeinsames Ministerialblatt vom 8.12.2003)1)Verordnung ber die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und die Schulung der beauftragten Personen in Unternehmen und Betrieben (Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV) vom 26.03.1998 (BGBl. I S. 648)1)Rich

    26、tlinie zur Durchfhrung der Gefahrgutverordnung Strae und Eisenbahn (GGVSE) (GGVSE-Durchfhrungsrichtlinien) (VkBl-2005, S. 138)1)Verband der Berufsgenossenschaft Unfallverhtungsvorschriften Fahrzeuge, VBG 121)Merkblatt der DGZfP, DGZfP-S1, Merkblatt ber die Voraussetzungen fr die Bestellung zum Strah

    27、len-schutzbeauftragten bei der Durchstrahlungsprfung - Fachkunde, innerbetrieblicher Entscheidungsbereich Rahmenrichtlinie zu berprfungen nach 66 Abs. 2 der StrlSchV1)3 Regeln fr den Umgang mit Strahlern und Strahlengerten und ihre berprfung Fr den Umgang mit Strahlern im Rahmen der zerstrungsfreien

    28、 Materialprfung ist eine Genehmigung erforderlich, die von der nach Landesrecht fr den Firmensitz zustndigen Behrde erteilt wird. Bei nur ortsfestem Umgang (Lagerung, Prfraum/Prfplatz) erteilt die fr den Umgangsort zustndige Behrde die Genehmigung. 3.1 Umgangsgenehmigung (Genehmigungsauflagen) In de

    29、r Umgangsgenehmigung2)sind unter anderem festgelegt: der Strahlenschutzverantwortliche und der (die) Strahlenschutzbeauftragte(n); Angaben zu den Radionukliden; die Art und Aktivitt des Strahlers; Angaben zu den Arbeitsgerten; die Umgangsart; der Umgangsort (ortsfest, gelegentlich und/oder ortsvernd

    30、erlich); ob ein Strahlerhalterwechsel (gegebenenfalls auch Strahlerwechsel) vorgenommen werden darf. Voraussetzungen fr die Erteilung einer Umgangsgenehmigung sind in 3.2, 3.3 und 3.4 erlutert. Die Umgangsgenehmigung enthlt im Allgemeinen Auflagen 1)Siehe Seite 4 2) Siehe auch Genehmigung nach 7, Ab

    31、satz 1 StrlSchV, sowie Mustergenehmigung zur ortsvernderlichen Verwendung und Lagerung umschlossener radioaktiver Stoffe fr Durchstrahlungsprfungen im Rahmen der zerstrungsfreien Materialprfung. DIN 54115-3:2006-01 6 zur stndigen Aufsicht bei der Anwendung (siehe 3.14); zur Ermittlung der Personendo

    32、sis (siehe 3.7); zur Messung der Ortsdosisleistung bei ortsvernderlichem Umgang (siehe DIN 54115-1); zum Mitfhren der Strahlenschutzanweisung; zur berprfung der Funktionstchtigkeit der Strahlengerte (siehe 3.13); zur Notfallausrstung; zur Deckungsvorsorge. 3.2 Strahlenschutzverantwortlicher Strahlen

    33、schutzverantwortlicher ist, wer radioaktive Stoffe besitzt oder nutzt (Genehmigungsinhaber). Dies ist z. B. der Inhaber eines Unternehmens, der Vorstand einer Aktiengesellschaft oder die Geschftsfhrung einer GmbH. Der Strahlenschutzverantwortliche darf die Durchfhrung seiner Aufgaben an einen Bevoll

    34、mchtigten delegieren. Der Strahlenschutzverantwortliche bleibt auch dann fr die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften verantwortlich, wenn er Strahlenschutzbeauftragte oder einen Bevollmchtigten bestellt hat (siehe 3.3). Der Strahlenschutzverantwortliche kann nach dem Verwaltungsverfahrengesetz

    35、einen Bevollmchtigten benennen. Die Bevollmchtigung ist der Behrde vorzulegen. 3.3 Strahlenschutzbeauftragte Fr die Leitung oder Beaufsichtigung der genehmigungsbedrftigen Ttigkeit sind Strahlenschutzbeauftragte durch den Strahlenschutzverantwortlichen schriftlich zu bestellen. Das Bestellschreiben

    36、muss die Aufgaben, den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich und die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Befugnisse beinhalten. Dem Strahlenschutzbeauftragten ist im Rahmen seines Entscheidungsbereiches das Weisungsrecht einzurumen. Eine Kopie dieses Schreibens sowie der Fachkundenachwe

    37、is sind der zustndigen Behrde vorzulegen (Beispiel fr eine Bestellung, siehe Merkblatt der DGZfP, DGZfP-S1). Bei der Bestellung mehrerer Strahlenschutzbeauftragter drfen deren innerbetriebliche Entscheidungsbereiche sich nicht berschneiden. Die innerbetrieblichen Entscheidungsbereiche knnen fachlich

    38、, rtlich oder zeitlich aufgeteilt sein (z. B. Strahlenschutzbeauftragter vor Ort). Voraussetzungen fr eine Bestellung sind: Zuverlssigkeit; die Fachkunde im Strahlenschutz; ausreichende Befugnisse im innerbetrieblichen Entscheidungsbereich. Die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten muss im Ein

    39、vernehmen mit der bestellten Person erfolgen. 3.4 Fachkunde Der Umfang der fr den Strahlenschutz erforderlichen Fachkunde richtet sich nach Art und Umfang der genehmigungsbedrftigen Ttigkeit und nach dem innerbetrieblichen Entscheidungsbereich des DIN 54115-3:2006-01 7 Strahlenschutzbeauftragten. Di

    40、e erforderliche Fachkunde besteht aus einer geeigneten Ausbildung, praktischer Erfahrung im betreffenden Ttigkeitsbereich und der erforderlichen Teilnahme an von der zustndigen Stelle anerkannten Kurse (Richtlinie ber die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde). Die Ausbildung ist durch Zeugnisse

    41、, die praktische Erfahrung durch Nachweise und erfolgreiche Kursteilnahme durch eine Bescheinigung zu belegen. Die Kursteilnahme darf nicht lnger als 5 Jahre zurckliegen. Die Fachkunde ist alle 5 Jahre zu aktualisieren. 3.5 Unterweisung nach 38 StrlSchV Die Unterweisung der Personen, denen der Zutri

    42、tt zu Sperr- und Kontrollbereichen gestattet wird oder die mit Strahlern umgehen, muss folgende Themen umfassen: Neuerungen im Strahlenschutz; Arbeitsverfahren; Mgliche Gefahren; anzuwendende Sicherheits- und Schutzmanahmen Verhalten bei Schadensfllen; Verhalten bei Unfllen; Verhalten bei auergewhnl

    43、ichen Strahlenexpositionen; den fr ihre Ttigkeit wesentlichen Inhalt der StrlSchV; den Inhalt der Genehmigungen; Strahlenschutzanweisungen; Vorkommnisse im Strahlenschutz. Die Unterweisung ist jhrlich zu wiederholen. Die Aufzeichnung ber Datum und Inhalt der Unterweisung muss von den unterwiesenen P

    44、ersonen unterschrieben werden. Die Aufbewahrungsfrist der ber die Unterweisung gefhrten Aufzeichnungen betrgt 5 Jahre. Die zustndige Behrde kann die Vorlage der Aufzeichnungen verlangen. 3.6 Arbeitsmedizinische Vorsorge Durchfhrung der Untersuchung: Durch einen von der Behrde nach 64 StrlSchV ermcht

    45、igten Arzt. Zeitpunkt der Untersuchung: Innerhalb eines Jahres vor Beginn der Aufgabenwahrnehmung fr Kategorie-A-Personen. Wiederholung der Untersuchung: Jhrlich. Die zustndige Behrde kann auf Vorschlag des ermchtigten Arztes auch krzere Untersuchungszeitrume festlegen, wenn die Arbeitsbedingungen o

    46、der der Gesundheitszustand der Person es erfordern. Ergebnis der Untersuchung: In Form einer Bescheinigung (siehe Anlage VIII StrlSchV) des ermchtigten Arztes an den Strahlenschutzverantwortlichen, der beruflich strahlenexponierten Person, soweit gesundheitliche DIN 54115-3:2006-01 8 Bedenken besteh

    47、en, auch an die zustndige Behrde unverzglich zu bersenden. Besondere arbeitsmedizinische Vorsorge: Hat eine Person durch eine Strahlenexposition nach 58 oder 59 oder aufgrund anderer auergewhnlicher Umstnde Strahlenexpositionen erhalten, die im Kalenderjahr die effektive Dosis von 50 Millisievert od

    48、er die Organdosis von 150 Millisievert fr die Augenlinse oder von 500 Millisievert fr die Haut, die Hnde, die Unterarme, die Fe oder Knchel berschreiten, ist dafr zu sorgen, dass sie unverzglich einem Arzt vorgestellt wird. Der ermchtigte Arzt ist verpflichtet, eine Gesundheitsakte fr jede berufliche strahlenexponierte Person der Kategorie A zu fhren. 3.7 Dokumentation zur Personendosimetrie Der Aufbewahrungszeitraum fr die Ergebnisse der amtlichen und nichtamtlichen Dosimetrie sind so lange aufzubewahren, bis die


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