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    DIN 25474-2014 Measures of administrative character for conservation of criticality safety in nuclear facilities excluding reactors《对于除反应堆外的核技术装备保持临界安全的管理措施》.pdf

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    DIN 25474-2014 Measures of administrative character for conservation of criticality safety in nuclear facilities excluding reactors《对于除反应堆外的核技术装备保持临界安全的管理措施》.pdf

    1、Juni 2014DEUTSCHE NORM Normenausschuss Materialprfung (NMP) im DINPreisgruppe 7DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 27.120.20!%1y“2145786www.din.deDDIN 25474Mana

    2、hmen administrativer Art zur Einhaltung der Kritikalittssicherheitin kerntechnischen Anlagen, ausgenommen KernreaktorenMeasures of administrative character for conservation of criticality safety in nuclearfacilities excluding reactorsMesures administratives pour garantir la sret-criticit dans les in

    3、stallations nuclaires, lexception des racteursAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 25474:2007-06www.beuth.deGesamtumfang 9 SeitenDIN 25474:2014-06 2 Inhalt Seite Vorwort . 3 1 Anwendungsbereich 4 2 Normative Verweisungen . 4 3 Begriffe 4 4 Allgemeines . 4 4.1 Gr

    4、undlegende Anforderungen 4 4.2 Administrative Manahmen . 5 5 Verantwortlichkeit und Zustndigkeit. 5 6 Unterweisung 6 7 Einhaltung von kritikalittssicherheitsrelevanten Grenzwerten 6 8 Kennzeichnung . 7 9 Inbetriebnahme, wiederkehrende Prfungen 7 10 Brandschutzmanahmen . 8 11 Instandhaltungs- und Umb

    5、aumanahmen . 8 12 Abweichungen vom bestimmungsgemen Betrieb 8 13 Manahmen fr den Kritikalittsstrfall . 8 Literaturhinweise . 9 DIN 25474:2014-06 3 Vorwort Diese Norm wurde vom Fachbereich Kerntechnik, Arbeitsausschuss NA 062-07-45 AA Kritikalittssicherheit“ im Normenausschuss Materialprfung (NMP) im

    6、 DIN erstellt. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN und/oder die DKE sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. nderungen Gegenber DIN 25474:2007-06 wurden folgende nderu

    7、ngen vorgenommen: a) Ergnzung der Begriffsdefinition Kritikalittsexkursion“; b) Erweiterung von Abschnitt 4 um die Rangordnung der Manahmen oder Kontrollen zur Einhaltung der Kritikalittssicherheit und Przisierung der aufgefhrten administrativen Manahmen; c) Ergnzungen und Przisierungen der in Absch

    8、nitt 7 aufgefhrten Liste der zu spezifizierenden Festlegungen zur Einhaltung von kritikalittssicherheitsrelevanten Grenzwerten; d) redaktionelle nderungen. Frhere Ausgaben DIN 25474: 1987-04, 1996-07, 2007-06 DIN 25474:2014-06 4 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt fr den Umgang mit Kernbrennstoffen

    9、innerhalb kerntechnischer Anlagen. In Ergnzung zur technischen Anlagenauslegung legt diese Norm einen Rahmen fr Manahmen administrativer Art zur Einhaltung der Kritikalittssicherheit fest. Diese Norm gilt nicht fr Anlagen mit Kernreaktoren. Fr den Transport von Kernbrennstoffen auerhalb kerntechnisc

    10、her Anlagen sowie fr den Schutz gegen Einwirkungen Dritter ergeben sich besondere Anforderungen, die in dieser Norm nicht behandelt werden. 2 Normative Verweisungen Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind fr die Anwendung dieses Dokuments erford

    11、erlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 25401-7, Begriffe der Kerntechnik Teil 7: Sicherheit kerntechnischer Anlagen DIN 25403-1:2013-12, Kr

    12、itikalittssicherheit bei der Verarbeitung und Handhabung von Kernbrennstoffen Teil 1: Grundstze Strahlenschutzverordnung, Verordnung ber den Schutz vor Schden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung StrlSchV) vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714; 2002 I S. 1459), die zuletzt durch Artike

    13、l 5 Absatz 7 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) gendert worden ist1)3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN 25401-7 und der Folgende. 3.1 Kritikalittsexkursion durch unerwartete, unbeabsichtigte, unkontrollierte oder unkontrollierbare Reaktivittszufu

    14、hr verursachtes Erreichen des kritischen oder eines berkritischen Zustandes in einem Spaltstoffsystem, so dass es infolge des dadurch bewirkten Leistungsanstiegs zu einer Freisetzung von Energie (kinetische Energie der primren Spaltfragmente) und zur Emission energiereicher Neutronen- und Gammastrah

    15、lung kommt QUELLE: DIN 25472:2012-08, 3.1.13 4 Allgemeines 4.1 Grundlegende Anforderungen Die Einhaltung der Kritikalittssicherheit ist durch Manahmen oder Kontrollen technischer und administrativer Art oder durch Kombinationen von Manahmen bzw. Kontrollen beider Arten sicherzustellen. Dabei ist unt

    16、er Bercksichtigung der physikalischen und chemischen Eigenschaften der Kernbrennstoffe sowie der Umgangs- und Umgebungsbedingungen die folgende bezglich der Prferenz ihrer Anwendung in absteigender Reihenfolge aufgezhlte Rangordnung der Manahmen oder Kontrollen zu beachten: a) passive technische Man

    17、ahmen oder Kontrollen; b) aktive technische Manahmen oder Kontrollen, die automatisch aktiviert werden; 1)Nachgewiesen in der DITR-Datenbank der DIN Software GmbH, zu beziehen bei: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin (Hausanschrift: Burggrafenstrae 6, 10787 Berlin).DIN 25474:2014-06 5 c) aktive technisc

    18、he Manahmen oder Kontrollen, die manuell aktiviert werden; d) administrative Manahmen oder Kontrollen. Die Manahmen oder Kontrollen mssen den in DIN 25403-1:2013-12 festgelegten Sicherheitsprinzipien gengen. Insbesondere mssen sie das Einzelfallkriterium nach DIN 25403-1:2013-12, 5.1.1, erfllen. And

    19、ernfalls sind, nach DIN 25403-1:2013-12, 5.1.1, die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Folgen einer Kritikalittsexkursion zu bestimmen. In jedem Fall sind Manahmen festzulegen, die bei Auftreten eines Kritikalittsstrfalls zu ergreifen sind. 4.2 Administrative Manahmen Art und Umfang nach 4.1 erford

    20、erlicher administrativer Manahmen sind vor Inbetriebnahme einer neuen Anlage oder Teilanlage festzulegen, vor Wiederinbetriebnahme einer bestehenden Anlage nach einer Anlagen- oder Prozessnderung zu berprfen und gegebenenfalls neu festzulegen. Zu den administrativen Manahmen oder Kontrollen sind zu

    21、zhlen: Festlegung und Kontrolle von Anreicherungsgrad, Spaltstoffzusammensetzung, Spaltstoffgehalt, Masse, Dichte, Konzentration, Moderationsgrad, chemische Zusammensetzung; Festlegung und Kontrolle der zulssigen Moderatoren und Reflektoren; Festlegung und Kontrolle von Sicherheitsbereichen, Transpo

    22、rtvorgngen und Abstnden bei Spaltstoffbewegungen; Festlegung der bergnge und Kontrolle zwischen Bereichen mit unterschiedlichem Sicherheitskonzept oder zwischen Bereichen mit und ohne Kritikalittskontrollen (z. B. Abwasseraufbereitung); Festlegung von Qualittskontrollen, wiederkehrenden Prfungen, In

    23、standhaltungen; Festlegungen zu Vorgehensweisen bei kritikalittssicherheitsrelevanten Umbauten oder Betriebs-strungen; Manahmen zur Beseitigung von Leckagen; Manahmen zur Brandbekmpfung. 5 Verantwortlichkeit und Zustndigkeit Die Verantwortung fr die erforderlichen Manahmen gegen eine unbeabsichtigte

    24、 Kritikalitt von Kernbrennstoffen in einer kerntechnischen Anlage liegt nach 33 und 65 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in den Hnden der Strahlenschutzverantwortlichen. Die Delegation von Zustndigkeiten fr die Durchfhrung bestimmter Aufgaben auf dem Gebiet der Kritikalittssicherheit ist eindeutig

    25、 und im Rahmen der gegebenen Organisation schriftlich festzulegen. Dazu gehren auch die entsprechenden Zustndigkeiten im Rahmen des Bereitschaftsdienstes. Die Zustndigkeit fr kritikalittssicherheitsrelevante Manahmen im Rahmen der Qualittskontrolle und fr die Ergebniskontrolle von kritikalittssicher

    26、heitsrelevanten wiederkehrenden Prfungen ist unabhngig vom Produktionsbetrieb zu regeln. DIN 25474:2014-06 6 6 Unterweisung Alle Personen, die mit Kernbrennstoffen umgehen oder die beim Umgang mit Kernbrennstoffen weisungs-befugt sind, sind vor Aufnahme der Ttigkeit ber die zur Einhaltung der Kritik

    27、alittssicherheit erforderlichen Manahmen zu unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens umfassen: Grundstze der Kritikalittssicherheit; Betriebs- und arbeitsplatzspezifische Manahmen und Kontrollen zur Sicherstellung der Kritikalitts-sicherheit; Ablauf und Auswirkung eines Kritikalittsstrfalles; S

    28、chutzmanahmen bei einem Kritikalittsstrfall. Die Unterweisungen sind regelmig nach 38 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zu wiederholen. Alle Personen, einschlielich Fremdpersonal, die bei einem Kritikalittsstrfall gefhrdet sind, sind ber das Verhalten bei einem Kritikalittsstrfall zu unterweis

    29、en. 7 Einhaltung von kritikalittssicherheitsrelevanten Grenzwerten Administrative Manahmen, die die Einhaltung von Grenzwerten kritikalittssicherheitsrelevanter Kenngren sicherstellen, sind unter Beachtung der nach 4.1 geltenden Prferenz technischer Manahmen festzulegen. Sie sind schriftlich (z. B.

    30、in Betriebsanweisungen oder im Betriebshandbuch) niederzulegen. Insbesondere gilt dies fr administrative Manahmen zur Bestimmung von Anreicherung, Spaltstoffanteil oder -konzentration, Spaltstoffmasse oder -dichte, Moderationsgrad, chemischer Zusammensetzung sowie fr Manahmen zur Sicherstellung der

    31、Wirksamkeit von Neutronenabsorbern. Dabei ist Folgendes zu spezifizieren: Art und Durchfhrung inklusive Ablauf der administrativen Manahmen; zu verwendende Analyseverfahren und zu deren Durchfhrung einzusetzende Gerte inklusive weiterer erforderlicher Hard- oder Software oder sonstiger Hilfsmittel (

    32、z. B. Rechenprogramme zur on-line-Datenerfassung und -auswertung, Eich- oder Kalibrierkurven oder sonstige Datenbltter); erforderliche Eichungen oder Kalibrierungen der verwendeten Messverfahren und eingesetzten Messgerte, Grenzen der Anwendungsbereiche sowie systematische Unsicherheiten dieser Verf

    33、ahren bzw. Gerte; Auswertung von Messdaten inklusive Bestimmung statistischer Unsicherheiten; Verfahren zur Prfung der Einhaltung von spezifikationsgerechten Werten oder Grenzwerten unter Bercksichtigung der systematischen und statistischen Unsicherheiten; Vorgehensweise bei der Feststellung von nic

    34、ht-spezifikationsgerechten Werten oder der Nichteinhaltung von Grenzwerten. Bei Feststellung von nicht-spezifikationsgerechten Werten oder der Nichteinhaltung von Grenzwerten sind smtliche fraglichen Manahmen und -kontrollen inklusive der Manahmen zur Unterweisung nach Abschnitt 6 zu berprfen und di

    35、e festgestellten Mngel zu beheben. DIN 25474:2014-06 7 8 Kennzeichnung Sofern die Kennzeichnung von Spaltstoffpositionen vor Ort von Bedeutung fr die Kritikalittssicherheit ist, sind diese Positionen mit Kennzeichnungen zu versehen, die den zulssigen Grenzwert oder Wertebereich des jeweils relevante

    36、n Kritikalittssicherheitskontrollparameters und erforderlichenfalls den momentanen Istwert dieses Parameters angeben. In jedem Fall muss der Istwert jederzeit abrufbar oder anderweitig erkennbar sein. Die Kennzeichnung muss am jeweiligen Arbeitsplatz deutlich lesbar sein. BEISPIEL Die Kennzeichnung

    37、kann u. a. angeben: Grenzwert der zulssigen Masse; zulssige Anzahl der Spaltstoffeinheiten; Mindestabstand von Spaltstoffeinheiten. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch fr bewegliche Spaltstoffeinheiten beim innerbetrieblichen Transport. Transportwege fr Spaltstoffe sind, sofern aus Grnden der neutro

    38、nischen Kopplung erforderlich, eindeutig und dauerhaft zu markieren. Sofern zur Abgrenzung von Spaltstoffpositionen oder festgelegten Abstnden administrative Manahmen eingesetzt werden, muss fr eine eindeutige und dauerhafte Kennzeichnung der Begrenzungen (z. B. der Abstnde) gesorgt werden. Bei Kont

    39、rollen der Einhaltung von Grenzwerten mit Hilfe der Datenverarbeitung mssen jederzeit die jeweiligen Istwerte und Abstnde zu den Grenzwerten abrufbar sein. 9 Inbetriebnahme, wiederkehrende Prfungen Vor Inbetriebnahme sind die Einhaltung kritikalittsrelevanter anlagentechnischer Parameter (z. B. Behl

    40、termae, fest eingebaute Neutronenabsorber) durch Qualittssicherungsmanahmen sicherzustellen, kritikalittsrelevante Vorschriften zum Prozessablauf festzulegen (z. B. Betriebshandbuch), Messgerte zur Bestimmung kritikalittsrelevanter Parameter (z. B. Anreicherung, Moderationsgrad, Spaltstoffkonzentrat

    41、ion) zu kalibrieren, vorhandene Kritikalittsalarmsysteme und berwachungseinrichtungen auf ihre Funktionsfhigkeit zu prfen, zur administrativen Kontrolle von Kritikalittsparametern vorgesehene EDV-Einrichtungen, einschlielich zugehriger Programme, zu qualifizieren. Whrend des Betriebes sind die Einha

    42、ltung kritikalittsrelevanter anlagentechnischer Parameter durch wiederkehrende Prfungen sicherzustellen, sofern nderungen, die die Kritikalittssicherheit beeinflussen, mglich sind, kritikalittsrelevante Vorschriften zum Prozessablauf aufgrund der bisherigen Betriebserfahrungen in regelmigen Abstnden

    43、 auf ihre Eignung zu berprfen und erforderlichenfalls zu ndern, die Kalibrierung von Messgerten zur Bestimmung kritikalittsrelevanter Parameter in regelmigen Abstnden zu berprfen, sofern nderungen, die die Kritikalittssicherheit beeinflussen, mglich sind, vorhandene Kritikalittsalarmsysteme und berw

    44、achungseinrichtungen in regelmigen Abstnden auf ihre Funktionsfhigkeit zu berprfen. DIN 25474:2014-06 8 10 Brandschutzmanahmen Bei der Festlegung der Brandschutzmanahmen sind die Belange der Kritikalittssicherheit zu beachten. Zu diesem Zweck sind die Brandschutzmanahmen in einem gemeinsam zwischen

    45、den Zustndigen fr Brandschutz und Kritikalittssicherheit abgestimmten Konzept festzulegen. Insbesondere sind fr die einzelnen Anlagenbereiche die zulssigen Lschmittel festzulegen. Anlagenbereiche, in denen ein Lschverbot mit moderierenden Lschmitteln (Wasser, Schaum) besteht, sind zu kennzeichnen. 1

    46、1 Instandhaltungs- und Umbaumanahmen Instandhaltungsmanahmen sind unter Bercksichtigung der Kritikalittssicherheit zu planen und durchzufhren. Sofern durch Instandhaltungsmanahmen oder durch Umbau der Anlage die berwachungs-bereiche eines Kritikalittsalarmsystems eingeschrnkt werden, drfen keine Spa

    47、ltstoffbewegungen durchgefhrt werden. Alternativ ist fr diesen Fall eine berwachung durch mobile Gerte zulssig. 12 Abweichungen vom bestimmungsgemen Betrieb Im Betriebshandbuch sind die Manahmen festzulegen, die bei Abweichungen vom bestimmungsgemen Betrieb, einschlielich von Strfllen, zu ergreifen

    48、sind. Die Manahmen sind unter Bercksichtigung der Kritikalittssicherheit vorzugeben. Dabei ist festzulegen, dass fr nicht im Einzelnen angesprochene Situationen und Zustnde die erforderlichen Manahmen mit einem Spezialisten fr Kritikalittssicherheit abgestimmt werden. 13 Manahmen fr den Kritikalittsstrfall Fr einen Kritikalittsstrfall sind zum Schutz der in der Anlage anwesenden Personen folgende Schutzmanahmen vorzusehen: schnellstmgliche Evakuierung der betroffenen Anlagenteile bei einem Kritikalittsalar


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