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    DIN 14406-4 Bb 1-2015 Portable fire extinguishers - Part 4 Maintenance Supplement 1 Information for application《便携式灭火器 第4部分 维修 增补件1 应用信息》.pdf

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    DIN 14406-4 Bb 1-2015 Portable fire extinguishers - Part 4 Maintenance Supplement 1 Information for application《便携式灭火器 第4部分 维修 增补件1 应用信息》.pdf

    1、Dezember 2015 Preisgruppe 9DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 13.220.10!%G?q“2362878www.din.deDieses Beiblatt enthlt Informationen zuDIN 14406-4, jedoch keine

    2、zustzlich genormten Festlegungen.DIN 14406-4 Beiblatt 1Tragbare Feuerlscher Teil 4: Instandhaltung; Beiblatt 1: Informationen zur AnwendungPortable fire extinguishers Part 4: Maintenance; Supplement 1: Information for applicationExtincteurs portables Partie 4: Maintenance; Supplment 1: Information p

    3、our lapplicationAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 144064 Beiblatt 1:201102www.beuth.deGesamtumfang 13 SeitenDDIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)DIN 14406-4 Bbl 1:2015-12 2 Inhalt Seite Vorwort 3 1 Instandhaltung nach DIN 14406-4 . 4 2 Prfung nach BetrSi

    4、chV 4 3 Prfung nach Baurecht 4 4 Wechselwirkung zwischen Instandhaltung nach DIN 14406-4 und Prfung nach BetrSichV 5 5 Sachkundige und zur Prfung befhigte Personen 5 6 Dokumentation 6 7 Instandhaltung und Prfung fahrbarer Feuerlscher 7 8 Prf- und Messmittel 7 9 Innenkontrolle . 7 10 Festlegung von P

    5、rffristen 8 10.1 Fristen fr die Instandhaltung 8 10.2 Fristen fr wiederkehrende Prfungen nach BetrSichV . 8 11 Besondere Hinweise fr Aufladefeuerlscher . 8 12 Besondere Hinweise fr Dauerdruckfeuerlscher 9 13 Besondere Hinweise fr Treibgasflaschen von Aufladefeuerlschern 9 14 Besondere Hinweise fr Ko

    6、hlendioxid-Feuerlscher . 9 15 Besondere Hinweise fr Lschmittelbehlter mit Innenbeschichtung 10 16 Grenzabweichungen fr Lschmittel- und Treibgasfllungen . 10 17 Instandhaltungsanweisungen . 10 18 Verwertung und Entsorgung 10 Anhang A (informativ) bersicht zu Fristen und Zustndigkeiten 11 Literaturhin

    7、weise 12 DIN 14406-4 Bbl 1:2015-12 3 Vorwort Dieses Dokument wurde vom Fachbereichsausschuss NA 031-01 FBR Handbettigte Gerte fr die Brandbekmpfung“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet. Dieses Beiblatt enthlt Informationen zu DIN 14406-4, Tragbare Feuerlscher Teil 4: Instandhaltu

    8、ng fr die Instandhaltung tragbarer Feuerlscher durch Sachkundige sowie Informationen zur Abgrenzung und Wechselbeziehung der Instandhaltung tragbarer Feuerlscher zu den nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geforderten Prfungen. Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl fr weibliche als

    9、auch fr mnnliche Personen. Dieses Beiblatt enthlt keine zustzlich genormten Festlegungen zu DIN 14406-4, auch wenn die Verwendung der verpflichtenden Verbformen muss“ und mssen“ dies vermuten lsst, weil sich diese Formulierungen aus den zitierten Rechtsgrundlagen ergeben. Die Neuausgabe dieses Beibl

    10、attes ist infolge der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) notwendig geworden. Zudem wird die Richtlinie ber Druckgerte 97/23/EG (in Deutschland umgesetzt durch die Druckgerteverordnung 14. ProdSV zum Produktsicherheitsgesetz) ab 01. Juli 2016 durch die Richtlinie ber die Bereits

    11、tellung von Druckgerten auf dem Markt 2014/68/EU ersetzt (Artikel 13 bereits seit dem 01. Juni 2015). nderungen Gegenber DIN 14406-4 Beiblatt 1:2011-02 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Inhalt an den aktuellen Stand der rechtlichen Grundlagen angepasst, d. h. Bercksichtigung der Neufassung d

    12、er Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), und dem entsprechend vollstndig berarbeitet; b) Inhalt redaktionell berarbeitet; c) Literaturhinweise aktualisiert. Frhere Ausgaben DIN 14406-4 Beiblatt 1: 1986-08, 2011-02 DIN 14406-4 Beiblatt 2: 1997-09 DIN 14406-4 Bbl 1:2015-12 4 1 Instandhaltung nach

    13、 DIN 14406-4 Der Arbeitgeber hat nach 4 der Arbeitsstttenverordnung (ArbStttV) Feuerlscheinrichtungen in regelmigen Abstnden sachgerecht zu warten und auf ihre Funktionsfhigkeit prfen zu lassen. Manahmen der Instandhaltung nach DIN 14406-4 dienen dem Erhalt der Funktionsfhigkeit von Feuerlschern bzw

    14、. der Rckfhrung in diesen und erfllen somit die Anforderungen der ArbStttV. Instandhaltungsmanahmen sind durch Sachkundige nach DIN 14406-4 durchzufhren. Werden durch Rechtsvorschriften keine konkreten Fristen fr die Instandhaltung vorgeschrieben, so ist die nach ASR A 2.2 und DIN 14406-4 festgelegt

    15、e Frist von hchstens zwei Jahren anzuwenden. 2 Prfung nach BetrSichV Tragbare Feuerlscher sind Druckgerte, die mindestens der Kategorie III nach der Richtlinie ber Druckgerte 97/23/EG1)(Diagramm 2 im Anhang 2 der Richtlinie 97/23/EG) zugeordnet werden. Nach 5 und 6 der Betriebssicherheitsverordnung

    16、(BetrSichV) hat der Arbeitgeber dafr zu sorgen, dass bei bestimmungsgemer Benutzung von Feuerlschern die Sicherheit und der Gesundheitsschutz gewhrleistet sind. Zur Erfllung dieser Anforderungen werden fr Arbeitsmittel (siehe 14 BetrSichV) und fr berwachungsbedrftige Anlagen (siehe 16 BetrSichV) reg

    17、elmige wiederkehrende Prfungen gefordert. Der Arbeitgeber hat auf Basis einer Gefhrdungsbeurteilung Prfart, -umfang und -fristen festzulegen. Tragbare Feuerlscher sind berwachungsbedrftige Anlagen nach 2, Nr. 30 b des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und unterliegen daher, sofern im Anhang 2, Abs

    18、chnitt 4 der BetrSichV aufgefhrt, den zustzlichen Vorschriften fr berwachungsbedrftige Anlagen nach dieser Verordnung. Die dort geforderten Prfungen zum Schutz vor Gefhrdungen durch Druck stellen die Grundlage fr den sicheren Betrieb der Baugruppe und deren druckbeaufschlagten Bauteile dar. Fristen

    19、und Arten der Prfungen sowie die Zustndigkeiten sind in Tabelle A.1 beschrieben. 3 Prfung nach Baurecht Die auf Basis der Bauordnung einzelner Bundeslnder geforderte Prfung von Feuerlschern bezieht sich auf deren Funktionsfhigkeit. Diese wird im Rahmen der Instandhaltung nach DIN 14406-4 besttigt. D

    20、ie Instandhaltung nach DIN 14406-4 erfllt somit die Anforderungen an die nach Landesbaurecht geforderte Prfung von Feuerlschern. Die fachlichen Anforderungen an den nach Baurecht geforderten Sachkundigen werden durch Sachkundige nach DIN 14406-4 erfllt. Sofern lnderspezifische zustzliche Anforderung

    21、en gestellt werden (z. B. nach bayerischer Sicherheitsanlagen-Prfverordnung SPrfV BY), so sind diese zu erfllen. 1) Ab 01. Juli 2016 Ersatz durch die Richtlinie ber die Bereitstellung von Druckgerten auf dem Markt 2014/68/EU (Artikel 13 bereits seit dem 01. Juni 2015). Nach Anhang 2, Diagramm 2 der

    22、Richtlinie ber die Bereitstellung von Druckgerten auf dem Markt 2014/68/EU sind tragbare Feuerlscher weiterhin mindestens der Kategorie III zugeordnet. DIN 14406-4 Bbl 1:2015-12 5 4 Wechselwirkung zwischen Instandhaltung nach DIN 14406-4 und Prfung nach BetrSichV Die Anforderungen an den Sachkundige

    23、n sind in DIN 14406-4 festgelegt. Die Anforderungen an die zur Prfung befhigte Person sind in 2(6) und Anhang 2, Abschnitt 4, Ziffer 3 der BetrSichV festgelegt. Aus den spezifischen Zielstellungen der DIN 14406-4 und der BetrSichV ergeben sich unterschiedliche Anforderungsprofile und abweichende Auf

    24、gaben fr den Sachkundigen bzw. die zur Prfung befhigte Person. In der Praxis hat es sich als zweckmig erwiesen, dass wegen der verknpften Aufgaben und zur Kostenoptimierung der Sachkundige gleichzeitig auch die zur Prfung befhigte Person ist. Das ist darin begrndet, dass die Durchfhrung der Prfung n

    25、ach BetrSichV das ffnen, Entleeren sowie das anschlieende Wiederherstellen der Funktionsbereitschaft erfordert. Ist die Prffrist nach BetrSichV abgelaufen, so darf eine Instandhaltung nach DIN 14406-4 nur erfolgen, wenn gleichzeitig eine wiederkehrende Prfung durchgefhrt wird. Bei der Prfung festges

    26、tellte Mngel sind zu dokumentieren und durch eine Instandsetzung zu beseitigen. Ist eine Mngelbeseitigung nicht mglich, so ist eine Gefhrdung der Beschftigten unter Bercksichtigung von 5 (2) BetrSichV wirksam zu verhindern. 5 Sachkundige und zur Prfung befhigte Personen Sachkundige werden nach DIN 1

    27、4406-4 von ihren Arbeitgebern schriftlich benannt und legitimiert. Der im Rahmen der Ausbildung zu absolvierende Fachlehrgang muss das gesamte Ttigkeitsfeld der Sachkundigen widerspiegeln. BEISPIEL RAL-GZ 974, Handbettigte Gerte zur Brandbekmpfung Instandhaltungsrichtlinien und Fachlehrgnge Gtesiche

    28、rung. Der nach DIN 14406-4 empfohlene Zeitraum von fnf Jahren zur Aktualisierung des Kenntnisstandes bezieht sich auf eine Schulung, die durch eine Teilnahmebescheinigung nachzuweisen ist. Darber hinaus mssen Sachkundige ihren Kenntnisstand regelmig aktualisieren. Zur Prfung befhigte Personen nach B

    29、etrSichV sind von ihrem Arbeitgeber schriftlich zu beauftragen (in der Regel durch eine Bestellung als zur Prfung befhigte Person zur Prfung von Feuerlschern“). Zur Prfung befhigte Personen, die mit der Prfung von Feuerlschern beauftragt werden, sollten als Sachkundige nach DIN 14406-4 ausgebildet s

    30、ein. Die speziellen Kenntnisse zur Durchfhrung der wiederkehrenden Prfung von Feuerlschern sollten im Rahmen eines Fachlehrganges vermittelt und die Teilnahme schriftlich besttigt werden. Die Auftragsvergabe an Dienstleistungsunternehmen entbindet Auftraggeber nicht von der Pflicht, die Eignung der

    31、zur Prfung befhigten Person zu beurteilen. DIN 14406-4 Bbl 1:2015-12 6 6 Dokumentation Die Instandhaltung ist nach DIN 14406-4 durch einen Instandhaltungsnachweis, der auf dem Feuerlscher angebracht werden muss, zu dokumentieren. Eine Aufzeichnung ber den Umfang der Instandhaltung wird nicht geforde

    32、rt, ist jedoch zur Dokumentation der durchgefhrten Manahmen sinnvoll. Die wiederkehrende Prfung nach BetrSichV ist nach 17 BetrSichV von der zur Prfung befhigten Person aufzuzeichnen. Nach 17 BetrSichV hat der Arbeitgeber dafr zu sorgen, dass das Ergebnis der Prfung nach 16 BetrSichV aufgezeichnet w

    33、ird. In der Regel wird er die zur Prfung befhigte Person damit beauftragen. Als Prfaufzeichnung ist eine Plakette weder ausreichend noch zulssig. Der nach 17 BetrSichV geforderte Mindestinhalt der Aufzeichnung kann fr die Prfung von Feuerlschern durch folgende Angaben in der Prfaufzeichnung erfllt w

    34、erden: a) Anlagenidentifikation: Angabe des Typs und der eingeprgten Behlternummer des jeweiligen Feuerlschers; alternativ kann ein vom Betreiber oder von der zur Prfung befhigten Person vergebenes individuelles, jedoch unverwechselbares Identifikationszeichen (z. B. Reg.-Nr.) verwendet werden, das

    35、beispielsweise mit einer Plakette unverlierbar am Feuerlscher befestigt wird; b) Prfdatum: Sofern das Datum der Aufzeichnung und der Durchfhrung der Prfung abweichen, sind beide Angaben erforderlich; c) Art der Prfung: Wiederkehrende Prfung als innere Prfung, da Prfungen vor Inbetriebnahme fr Feuerl

    36、scher unter Bercksichtigung von Anhang 2, Abschnitt 4, Ziffer 6.13.1 der BetrSichV in der Regel nicht erforderlich sind; d) Prfungsgrundlagen: Hier knnen die Instandhaltungsanweisungen der Hersteller und die einschlgigen Technischen Regeln fr Betriebssicherheit (TRBS) angegeben werden; e) Prfumfang:

    37、 Die Prfung umfasst den Druckbehlter einschlielich aller druckbelasteten Anbauteile; f) Wirksamkeit und Funktion der getroffenen Schutzmanahmen: Spezifische Schutzmanahmen sind bei Feuerlschern nicht blich, jedoch knnen in dem Zusammenhang die Aufstellbedingungen des Feuerlschers und die Wechselwirk

    38、ungen mit dem Umfeld des Feuerlschers betrachtet werden; g) Ergebnis der Prfung: Die zur Prfung befhigte Person muss dem Arbeitgeber eine eindeutige Information darber geben, ob das Betreiben des Feuerlschers bis zum nchsten Termin der wiederkehrenden Prfung sicher mglich ist (siehe auch Anhang 2, A

    39、bschnitt 4, Ziffer 1 der BetrSichV); h) Frist bis zur nchsten wiederkehrenden Prfung nach 16, Absatz 2 der BetrSichV: Obwohl der Arbeitgeber auf Basis der Gefhrdungsbeurteilung die Pflicht zur Festlegung der Prffrist hat, muss die zur Prfung befhigte Person sich vergewissern, ob diese Festlegung get

    40、roffen wurde und die Frist unter Bercksichtigung der Prfergebnisse angemessen ist (siehe Anhang 2, Abschnitt 4, Ziffer 1 der BetrSichV). Gegebenenfalls ist dem Arbeitgeber ein Vorschlag zur Fristnderung zu unterbreiten. Sofern die Prfung von einer zugelassenen berwachungsstelle (ZS) durchgefhrt wird

    41、, ist von dieser eine Prfbescheinigung ber das Ergebnis der Prfung auszustellen. Auch dann, wenn Kohlendioxid-Feuerlscher durch eine ZS zu prfen sind, sollten diese unter Bercksichtigung der in Abschnitt 14 dargestellten Besonderheiten in die Prfaufzeichnung einbezogen werden. DIN 14406-4 Bbl 1:2015

    42、-12 7 7 Instandhaltung und Prfung fahrbarer Feuerlscher Fahrbare Feuerlscher mit der Zweckbestimmung von Personen verfahren werden zu knnen, sind hinsichtlich ihrer Konstruktion, Bauart und Funktion mit tragbaren Feuerlschern vergleichbar. In der Praxis wird daher die Instandhaltung dieser Feuerlsch

    43、er von Sachkundigen nach DIN 14406-4 durchgefhrt. Dafr mssen die Sachkundigen eine Zusatzausbildung fr die technischen Besonderheiten der fahrbaren Feuerlscher nachweisen. Die Prfung nach BetrSichV bleibt hiervon unberhrt. 8 Prf- und Messmittel Fr die fachgerechte Anwendung von Prf- und Messmitteln

    44、ist es notwendig, a) dass Art und Kennwerte den durchzufhrenden Kontrollaufgaben entsprechen, b) dass der Sachkundige nur Prf- und Messmittel einsetzt, die entsprechend den Benutzungsbedingungen berprft bzw. kalibriert worden sind, c) dass der Messbereich und die Genauigkeit den Messaufgaben entspre

    45、chen, die z. B. durch die Grenzabweichungsangaben in den Instandhaltungsanweisungen der Hersteller festgelegt sind. Die Anforderungen sind zum Beispiel erfllt, wenn 1) Manometer fr die Druckkontrolle von Dauerdrucklschern einen Messbereich von 25 bar, eine Skalenteilung von 0,5 bar und eine Genauigk

    46、eitsklasse von mindestens 1,6 haben, 2) Waagen mindestens der Klasse III (Handelswaagen) entsprechen, i) fr die Kontrolle der Masse von Treibgasflaschen einen Wgebereich von 2 000 g und eine Teilung von 1 g haben, ii) fr die Kontrolle der Masse von Feuerlschern und Lschmittelmengen ber 2 000 g einen

    47、 Wgebereich von 30 kg und eine Teilung von 20 g haben. Die Ermittlung der Lschmittelmenge fr flssige Lschmittel sollte bevorzugt gravimetrisch erfolgen (unter Beachtung der Dichte des Lschmittels), wenn Volumenmesseinrichtungen fr die betreffenden Lschmittelmengen nicht mit der erforderlichen Genaui

    48、gkeit zur Verfgung stehen. Die Eignung der Volumenmesseinrichtung ist dann gegeben, wenn die Teilung kleiner als die zulssige Grenzabweichung, maximal jedoch 0,1 l, ist. 9 Innenkontrolle Auf dem Instandhaltungsnachweis ist anzugeben, ob und wann eine Innenkontrolle durchgefhrt wurde. Umfang und Zielstellung dieser Innenkontrolle beziehen sich auf die nach DIN 14406-4 durchzufhrenden Inspektionen des Innenraumes. Auch dann, wenn bei dieser Inspektion erkannte Schden die Entscheidung zum Weiterbetreiben beeinflussen knnen, entsprech


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