1、VEREIN DEUTSCHERINGENIEUREEmpfehlung zur Abfassung einerBetriebsanweisungfr die Fhrung von KranenVDI 4445VDI-Handbuch Technische Logistik, Band 1: KraneVDI-RICHTLINIENZubeziehen durch /Available at BeuthVerlag GmbH,10772 Berlin AlleRechtevorbehalten /All rights reserved Verein Deutscher Ingenieuree.
2、V.,Dsseldorf 2012Vervielfltigung auchfr innerbetrieblicheZwecke nichtgestattet / Reproduction evenfor internal use not permittedRecommended contents of compliance and safety manuals for crane operationICS 53.020.20 September 2012Frhere Ausgabe: 10.01VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik (GPL)Fach
3、bereich Technische LogistikInhalt SeiteVorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Kranfhrer im Betri
4、eb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22.1 Voraussetzung zum Fhren des Krans . . . . . . . . . . . . . . . . . 22.2 Beauftragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22.3 Betriebliche Verantwortung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22.3.1 Unterne
5、hmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22.3.2 Kranfhrer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Anweisungen fr den Kranbetrieb. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Schlussbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Beispiel ein
6、er Betriebsanweisung fr Kranfhrer eines Brckenkrans. 3Schrifttum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EE8ED9NormCD - Stand 2012-10Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e.V., Dsseldorf 2012 2 VDI 4445Vorbemerkung
7、Der Inhalt dieser Richtlinie ist entstanden unter Be-achtung der Vorgaben und Empfehlungen der Richt-linie VDI 1000.Alle Rechte, insbesondere die des Nachdrucks, der Fotokopie, der elektronischen Verwendung und der bersetzung, jeweils auszugsweise oder vollstndig, sind vorbehalten.Die Nutzung dieser
8、 VDI-Richtlinie ist unter Wahrung des Urheberrechts und unter Beachtung der Lizenz-bedingungen (www.vdi-richtlinien.de), die in den VDI-Merkblttern geregelt sind, mglich.Allen, die ehrenamtlich an der Erarbeitung dieser VDI-Richtlinie mitgewirkt haben, sei gedankt.EinleitungAuf dem Gebiet des Materi
9、alflusses und Gtertrans-portes erfllen Hebezeuge wichtige Aufgaben, bei denen der qualifizierte Kranfhrer unentbehrlich ist. Neben dem Wissen um technische Zusammenhnge sind sicheres Augenma, gute Ausbildung, breite Er-fahrung und schnelle Reaktion Voraussetzung fr si-cheres Transportieren und Posit
10、ionieren von Lasten. Whrend des Kranbetriebs werden in der Regel un-terschiedliche Lasten gehoben, bewegt und dabei auch ber Personen und Sachwerte hinweggefhrt. Da bei nicht bestimmungsgemer Anwendung Ge-fhrdungen von Personen und hohe Sachschden ent-stehen knnen, ist eine grndliche und umfassende
11、Unterweisung von Personen, die mit dem selbststn-digen Fhren von Kranen beauftragt werden sollen, erforderlich. Verantwortlich fr die Auswahl und Unterweisung der Kranfhrer ist der Unternehmer, der den Kranfhrer mit dem Fhren des Krans beauf-tragt. Die Eingangsvoraussetzungen sind dem 29, BGV D 6 zu
12、 entnehmen.Hilfreich fr die Ausbildung von Kranfhrern sind die BGG 921 sowie die Richtlinie VDI 2194.Sollen Krane fr Arbeiten oder in betrieblichen Ver-hltnissen eingesetzt werden, die nicht durch die all-gemeinen Regeln erfasst sind, bedarf es einer beson-deren Betriebsanweisung. 1 Anwendungbereich
13、Diese Richtlinie gilt als Empfehlung zur Abfassung einer Betriebsanweisung fr die Fhrung von Kranen (gem BGV D 6, 34) fr besondere betriebliche Verhltnisse oder spezielle durchzufhrende Arbei-ten. So zum Beispiel: bei schwierigen Montagearbeiten beim Transport gefhrlicher Gter (z. B. feuerflssige Ma
14、ssen) bei der Zusammenarbeit mehrerer Krane beim Personentransport beim Betrieb von Kranen bei berschreitung der normalen Windeinwirkung 2 Der Kranfhrer im Betrieb2.1 Voraussetzung zum Fhren des KransMit dem selbststndigen Fhren des Krans gem BGV D 6 29 drfen nur Personen beauftragt wer-den, die fol
15、gende Voraussetzungen erfllen: Das 18. Lebensjahr muss vollendet sein. Die Vorschrift lsst den Einsatz jngerer Personen als 18 Jahre zu Ausbildungszwecken unter Anlei-tung und stndiger Aufsicht durch erfahrene Per-sonen zu. Sie mssen krperlich und geistig geeignet sein. Sie mssen im Fhren des Krans
16、unterwiesen sein und ihre Befhigung hierzu nachgewiesen haben. Zur Unterweisung gehren auer einer theoreti-schen Wissensvermittlung der Erwerb einer aus-reichenden Fahrpraxis sowie die Fhigkeit, Mn-gel zu erkennen, die die Arbeitssicherheit beein-trchtigen. Bei Umsetzungen ist dem Kranfhrer eine aus
17、reichende Eingewhnung zu gewhren. Es muss erwartet werden, dass sie die ihnen ber-tragenen Aufgaben zuverlssig erfllen. 2.2 BeauftragungDer Kranfhrer muss vom Unternehmen zum Fhren des Krans beauftragt werden.Zum Fhren von ortsvernderlichen, kraftbetriebe-nen Kranen muss die Beauftragung schriftlich
18、 erfol-gen (siehe hierzu Bild 1).2.3 Betriebliche Verantwortung2.3.1 UnternehmerDer Unternehmer muss: Aufgabenbereiche eindeutig abgrenzen Betriebsanleitungen der Hersteller (soweit erfor-derlich) dem Kranfhrer zugnglich machen Betriebsanweisungen zugnglich machen Betriebsvorschriften BGV D 6 ( 29 b
19、is 43) an sichtbaren Stellen aushngen fr den betriebssicheren Zustand des Krans sorgen B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EE8ED9NormCD - Stand 2012-10Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e.V., Dsseldorf 2012 VDI 4445 3 Bild 1. Muster fr die schriftliche Beauftragung2.3.2 Kranfhre
20、rDer Kranfhrer muss: Betriebsanleitungen beachten Betriebsanweisungen beachten Betriebsvorschriften BGV D 6 ( 29 bis 43) beachten die ihm bertragenen Ttigkeiten und Aufgaben zuverlssig erfllen Fahrten und Arbeiten ablehnen, wenn der Kran dafr nicht geeignet oder nicht in Ordnung ist Auftrge ablehnen
21、, die nicht der Vorschrift ent-sprechen Im Zweifelsfall entscheidet der Aufsichtsfh-rende, der damit die Verantwortung bernimmt. Der Auftrag ist dann schriftlich zu erteilen. Unbefugte vom Kran und aus dessen Gefahrenbe-reich verweisen 3 Anweisungen fr den Kranbetrieb Je nach Erfordernissen des Betr
22、iebs knnen folgende Punkte beispielhaft fr die Aufnahme in die Betrieb-sanweisung sein: Alle gem Bedienungsanleitung vorgeschriebe-nen Fllstnde von Betriebsstoffen (Kraftstoff, l, Khlmittel, Pressluft usw.) mssen eingehalten sein. Alle Feststellvorrichtungen am Kran mssen zur Inbetriebnahme gelst se
23、in. Die Signal- und Warneinrichtungen mssen funk-tionsfhig sein. Der Lastmomentbegrenzer bzw. die berlastsi-cherung muss auf den jeweiligen Rstzustand des Krans (z. B. Fahrzeugkran mit Spitzenausleger) eingestellt und funktionsfhig sein. Eine Arbeitsanweisung muss vorliegen. Vor Aufnahme der Last mu
24、ss deren Gewicht und Schwerpunkt bekannt sein. Bestimmte Bereiche drfen mit Lasten nicht ber-fahren werden. Die Lasten mssen in festgelegter Weise und mit dafr bestimmten Anschlagmitteln aufgenommen werden. Sicherheits- und Notendhalteeinrichtungen drfen nicht betriebsmig benutzt werden. Beim Verlas
25、sen des Krans muss der Kran ord-nungsgem positioniert sein. Dabei mssen z.B. die Aufstiege, Kaileitern und Hydranten frei zu-gnglich sein. Die Tren oder Einstiegsklappen mssen ge-schlossen werden, um unbefugter Inbetriebset-zung vorzubeugen. Ein Fahrzeugkran, der im Verkehrsbereich steht, muss vorsc
26、hriftsmig gesichert sein. 4 Schlussbemerkungnderungen oder Ergnzungen der Anweisung blei-ben vorbehalten. Sie bedrfen jedoch der schriftli-chen Form. Der Kranfhrer besttigt, dass er die Betriebsanwei-sung erhalten und sich mit ihrem Inhalt vertraut ge-macht hat. Er verpflichtet sich zu gewissenhafte
27、r Be-folgung der Anweisungen. 5 Beispiel einer Betriebsanweisung fr Kranfhrer eines Brckenkrans(siehe hierzu Bild 2) SchrifttumBGV D 6:2000-10 Krane (Cranes). Kln: Carl Heymanns VerlagBGG 921:2004-10 BG-Grundsatz; Auswahl, Unterweisung und Befhigungsnachweis von Kranfhrern. Kln: Carl Heymanns Ver-la
28、gVDI 1000:2010-06 VDI-Richtlinienarbeit; Grundstze und Anlei-tungen (VDI Guideline Work; Principles and procedures). Berlin: Beuth VerlagVDI 2194:2012-08 Auswahl und Ausbildung von Kranfhrern (Selection and training of crane-drivers). Berlin: Beuth VerlagB55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EE8ED9NormCD - Stand 2012-10Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e.V., Dsseldorf 2012 4 VDI 4445Bild 2. Beispiel einer Betriebsanweisung fr Kranfhrer eines BrckenkransB55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EE8ED9NormCD - Stand 2012-10