1、DK 534.835.46: 621.542622.233.5-85(083.132) VDI-RICHTLINIEN Juni 1983VEREINDEUTSCHERINGENIEUREEmissionskennwerte technischer SchallquellenDruckluft-Werkzeuge und -MaschinenBohrhmmer und HammerbohrmaschinenVDI 3749Blatt 3Characteristic noise emission values of technicalsound sources of pneumatic tool
2、s and machinesRock drillInhalt Seite1 Geltungsbereich 23 Rechtsvorschriften und zitierte Regelwerke 25 Darstellung des aktuellen technischen Standes 25.1 Herkunft der Emissionsdaten 25.2 Maschineneinteilung 25.3 Emissionskennwerte 25.4 Erluterungen zu den Emissionskennwerten 36 Gerusch-Kennzeichnung
3、 30)(Dtn0)O)I0)o0)N0)JQ.SC%nAnmerkung: Im Blatt 3 werden die Angaben der entsprechenden Abschnitte von VDI 3749Blatt 1 ergnzt oder ersetzt.COIoc3SM:(DSEoVDI-Kommission LrmminderungGemeinschaftsausschu des Normenausschusses Akustik und Schwingungstechnik im DIN und der VDI-Kommission LrmminderungEmis
4、sionskennwerte technischer Schallquellen (ETS)Unterausschu Druckluft-Werkzeuge und -Maschinen (ETS 1)VDI-Handbuch LrmminderungPreisgr. 4Inhaltlich berprftweiterhin gltigund unverndert2013OktoberB974908A824A6748CAAAA99BAB349F63B2C88DD9B0D2BF8368C461B1CCB65CD15BE74F0686BD19CFC1FA2DEF1929BEST BeuthStan
5、dardsCollection - Stand 2016-11-2- VDI3749 Blatts1 GeltungsbereichDieses Folgeblatt zu VDI 3749 Bl. 1 gilt fr Bohrhmmer (handgefhrte sowie sttzengefhrte Bohrhmmer)sowie lafettengefhrte Hammerbohrmaschinen und ergnzt oder ersetzt die Angaben der nachstehenden Abschnitte von VDI 3749 Bl. 1 wie folgt:3
6、 Rechtsvorschriften und zitierte RegelwerkeDer Ermittlung der Emissionswerte lagen nachstehendeRechtsvorschriften und Regelwerke zugrunde:3. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Emissionswerte fr Drucklufthmmer 3. BImSchVwV) vom lOJuni 1976.Kleinkaliberbohrgerte-Richtli
7、nien“ des Landesober-bergamtes des Landes Nordrhein-Westfalen vomFebruar 1978.5 Darstellung des aktuellen technischen Standes5.1 Herkunft der EmissionsdatenDie ermittelten Emissionsdaten stammen aus Untersuchungen, die im Laufe der Jahre 1976 bis 1980 von Herstellern und zwei Instituten durchgefhrt
8、und dem Arbeitskreis zur Verfgung gestellt wurden. Die 147 untersuchten Maschinen reprsentieren etwa 90 % der auf demdeutschen Markt angebotenen Typen und Varianten. Diehandgefiihrten leichten Bohrhmmer wurden in Anlehnung an die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (sie
9、he Abschnitt 3) untersucht,die sttzengefhrten Bohrhmmer der mittelschweren Klassesowie die lafettengefhrten Hammerbohrmaschinen wurden nach den Kleinkaliberbohrgerte-Richtlinien“ (sieheAbschnitt 3) gemessen (vgl. Bild 2 und 3).Der Betriebsdruck betrug bei allen Messungen 6 bar. Eswurde zum Teil in G
10、ranit als auch in Ruhr-Sandsteinmit vergleichbarer Bohrbarkeit gebohrt mit hchstmglicher Bohrgeschwindigkeit (Angaben des Herstellers).Die Bohrkronen hatten generell einen Durchmesser55 mm, wobei vorwiegend Bohrkronen mit Durchmessern zwischen 38 bis 42 mm zum Einsatz kamen.Dabei wurden fast ausschl
11、ielich Kreuzschneiden verwendet.5.2 MaschineneinteilungInternational gibt es die Einteilung in Bohrhmmer undHammerbohrmaschinen. Bei Bohrhmmern wird derSchlag auf den Bohrstahl und die anschlieende Drehbewegung durch den Kolben des Bohrhammers ausgefhrt,wohingegen bei Hammerbohrmaschinen der Schlag
12、auf denBohrstahl vom Kolben der Hammerbohrmaschine ausgefhrt wird, die Drehbewegung jedoch funktionsmig vondem Werkzeug getrennt ist. Bis zu 30 kg Gewicht sind dieBohrhmmer und Hammerbohrmaschinen blicherweisehand- bzw. sttzengefiihrt, darber hinaus allgemeinlafettengefhrt.5.3 EmissionskennwerteIn d
13、er nachstehenden Tabelle sind die Ergebnisse zusammengefat worden und werden in Bild 1 zur Kennzeichnung der Verteilung ber der MaschinenkenngreGewicht“ dargestellt.132dB730128126q3I 124I. 122-8 120CoS 116114110108106104-t _ - * t“ . t .X ,: 8t. . . ir*-, j 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 10 20Hand- undsttzen
14、gefhrteBohrhmmer40 60 80 100lafettengefhrte Hammerbohrmaschinen120 140 160Maschinenkenngre: Gewicht180 200 220 kg 240Bild 1. Emissionswerte (A-Schalleistungspegel) fr Bohrhmmer und HammerbohrmaschinenB974908A824A6748CAAAA99BAB349F63B2C88DD9B0D2BF8368C461B1CCB65CD15BE74F0686BD19CFC1FA2DEF1929BEST Beu
15、thStandardsCollection - Stand 2016-11VDI 3749 Blatt 3 - 3 -Maschinenart AusfhrungAnzahlMaschinenEmissiin dBkleinsterlonskennmittlererivert wAgrterBohrhmmer(bis zu 30 kg)handgefhrtbzw.sttzengefhrt103 108 118 126Hammerbohrmaschinen(ber 30 kg)lafettengefhrt44 112 122 1325.4 Erluterungen zu den Emission
16、skennwertenZur Ermittlung des A-Schalleistungspegels im Falle derhandgefhrten leichten Bohrhmmer (nach der AWgemessen) wurde zum 10-m-Emissionspegel ein Meflchenma Lg von 28 dB, entsprechend einer Halbkugelflche mit einem Radius von 10 m, addiert. Im Falle dersttzenge fhrten Bohrhmmer wurden die Sch
17、alldruckpegel bisher nur an den Mepunkten 1 bis 4 erfat,Bild 2. Infolgegessen ist der aus nur 4 Mewerten abgeleitete Meflchenschalldruckpegel um etwa 2 dB hherals der aus 8 Werten gewonnene Meflchenschalldruckpegel gem Anordnung der Mepunkte nach Bild 3.Aus diesem Grunde wurde im vorliegenden Falle
18、fr dieErmittlung des A-Schalleistungspegels als Meflchenmanicht der Wert von 13 dB eingesetzt wie er sich rechnerisch fr die Hllflche eines Quaders mit 2 m Kantenlnge ergibt sondern der Wert von 1 1 dB. Damit istgewhrleistet, da die angegebenen Emissionskennwertemit denen vergleichbar sind, du nach
19、zuknftigen Regelwerken bei einer Quaderhllflche mit mindestens 8 Mepunkten und einem Meflchenma von 13 dB ermitteltwerden (Bild 3).Nicht alle Bohrhmmer und Hammerbohrmaschinenwaren eindeutig als schallgedmpft“ bzw. ungedmpft“deklariert, so da eine klare Tre-.nung der Emissionskennwerte nicht mglich
20、ist. Die nachweislich schallgedmpften Maschinen lassen sich hinsichtHch ihrer Geruschemission im mittleren Bereich des angegebenen Streubandes ansiedeln. Der Anteil der Maschinen mit geruschmindernden Manahmen an der Gesamtheit aller vorliegendenMewerte kann auf etwa 60 % geschtzt werden. Nur frweni
21、ge Maschinentypen lagen Meergebnisse fiir beideAusfhrungsarten (schallgedmpft“ und ungedmpft“)vor. Hier liegt der Unterschied in der Emission im Bereichvon 2 bis 10 dB.Fr Bohrhmmer und Hammerbohrmaschinen ergibt sichallgemein ein Gesamt-Streubereich um den jeweiligenMittelwert des A-Schalleistungspe
22、gels von 3 dB.Der Gesamt-Streubereich umfat die Wiederhol-, Vergleichs und Produktionsstreuung und blieb in den Darstellungen unbercksichtigt.2Bild 2. Mepunkteanordnung nach Kleinkaliberbohrgerte-Richtlinien“ des Landesoberberga nntes des Landes NRW frsttzengefhrte Bohrhmmer (Bohrloch-Durchmesser bi
23、s55 mm Nennweite) bis 30 kgBild 3. Mepunkteanordnung fr Hammerbohrmaschinen(lafettengefhrte Bohrhmmer) ber 30 kgAls arbeitsplatzbezogener Schalldruckpegel (arbeitsplatzbezogener Emissionskennwert) lt sich der aus demA-Schalleistungspegel durch Subtraktion des Meflchenmaes fr einen Quader der Kantenl
24、nge 2 mvon 13 dB errechnende l-m-Meflchen-SchalldruckpegelZ/p heranziehen.Anmerkung: Der Verminderung der Geruschemission von Bohrhmmern und Hammerbohrmaschinen sind physikalische Grenzengesetzt durch den notwendigen und wirksam werdenden Schlagdes Kolbens auf den Bohrstahl. Weitere Forschungen auf diesemGebiet knnen hilfreich sein, hier neue Wege fr weitere Geruschminderungsmanahmen aufzuzeigen.6 Gerusch-KennzeichnungSiehe Rahmen-Richtlinie VDI 3749 Bl. 1 .B974908A824A6748CAAAA99BAB349F63B2C88DD9B0D2BF8368C461B1CCB65CD15BE74F0686BD19CFC1FA2DEF1929BEST BeuthStandardsCollection - Stand 2016-11