1、38wVEREIN DEUTSCHERINGENIEUREEmissionsminderungFischruchereienEmission controlSmokehouses for fishVDI 2595Blatt 2 / Part 2Ausg. deutsch/englischIssue German/EnglishVDI/DIN-Handbuch Reinhaltung der Luft, Band 3: Emissionsminderung IIVDI-RICHTLINIENZu beziehen durch / Available atBeuth VerlagGmbH, 107
2、72 Berlin AlleRechtevorbehalten / Allrights reserved VereinDeutscher Ingenieuree.V.,Dsseldorf2010Vervielfltigung auchfr innerbetrieblicheZwecke nicht gestattet / Reproduction even for internal use not permittedDer Entwurf dieser Richtlinie wurde mit Ankndigung im Bundes-anzeiger einem ffentlichen Ei
3、nspruchsverfahren unterworfen.Die deutsche Version dieser Richtlinie ist verbindlich.ICS 13.040.40Mrz 2010 March 2010The draft of this guideline has been subject to public scrutiny after announcement in the Bundesanzeiger (Federal Gazette).The German version of this guideline shall be taken as autho
4、rita-tive. No guarantee can be given with respect to the English trans-lation. Inhalt SeiteVorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . 22Begriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Rucherspne. . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Verf
5、ahrenstechnik . . . . . . . . . . . . . . . 54.1 Rucherverfahren . . . . . . . . . . . . . . 64.2 Raucherzeugung . . . . . . . . . . . . . . 74.3 Rucheranlagen . . . . . . . . . . . . . . . 115 Mglichkeiten zum Vermeiden, Vermindern und zur rumlichen Eingrenzung der Emissionen . . . . . . . . . . .
6、. . . . . . 145.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . 145.2 Betriebliche Manahmen . . . . . . . . . . 155.3 Verfahren zur Abgasreinigung . . . . . . . 185.4 Ableiten der Abgase. . . . . . . . . . . . . 276 Beschrnkung der Emissionen . . . . . . . . 286.1 Emissionen nach dem Stand der Techn
7、ik . . 286.2 Auswahlkriterien fr Abgasreinigungsverfahren . . . . . . . . . 297 Anleitung fr Emissionsmessungen . . . . . 317.1 Aufgabenstellung . . . . . . . . . . . . . . 317.2 Messplanung . . . . . . . . . . . . . . . . 327.3 Durchfhrung der Messungen . . . . . . . 327.4 Auswertung und Messberich
8、t . . . . . . . . 398 Sonstige Emissionen. . . . . . . . . . . . . . 408.1 Abwasser aus Prozesswasser . . . . . . . . 408.2 Abfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408.3 Abwrme . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408.4 Lrm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41Anhang Messung von organisch
9、em Gesamtkohlenstoff . . . . . . . . . . . . 41Schrifttum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43Contents PagePreliminary note . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Scope . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Terms and definitions . . . . . . . . . . . . . 43 Wood chips. . . . . . .
10、. . . . . . . . . . . . 44 Processing techniques . . . . . . . . . . . . 54.1 Smoking methods . . . . . . . . . . . . . 64.2 Smoke generation . . . . . . . . . . . . . 74.3. Smokehouses . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Means of preventing, reducing and spatially confining emissions . . . . . . .
11、. . . . . . . . . . . . 145.1 General . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145.2 Operational measures . . . . . . . . . . . 155.3 Waste gas cleaning methods . . . . . . . . 185.4 Waste gas discharge . . . . . . . . . . . . 276 Emission control. . . . . . . . . . . . . . . . 286.1 Emissions accordin
12、g to the state of the art . 286.2 Selection criteria for waste gas cleaning systems. . . . . . . . . 297 Instructions for emission measurement . . . 317.1 Task . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 317.2 Measurement planning . . . . . . . . . . . 327.3 Performance of measurements . . . . . . . 327
13、.4 Evaluation and measurement report . . . . 398 Other emissions . . . . . . . . . . . . . . . . 408.1 Waste water from process water . . . . . . 408.2 Solid waste . . . . . . . . . . . . . . . . . 408.3 Waste heat . . . . . . . . . . . . . . . . . 408.4 Noise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
14、 41Annex Measuring of total organic carbon . . . . . . . . . . . . 41Bibliography . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43Frhere Ausgaben: 09.94;11.07 Entwurf,deutschFormereditions:09/94;11/07 Draft, inGermanonlyKommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN Normenausschuss KRdLFachbereich Umwelts
15、chutztechnikB55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF8AD9NormCD - Stand 2012-04Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e.V., Dsseldorf 2010 2 VDI 2595 Blatt 2 / Part 2VorbemerkungDer Inhalt dieser Richtlinie ist entstanden unter Be-achtung der Vorgaben und Empfehlungen der Richt-linie V
16、DI 1000.Alle Rechte, insbesondere die des Nachdrucks, der Fotokopie, der elektronischen Verwendung und der bersetzung, jeweils auszugsweise oder vollstndig, sind vorbehalten.Die Nutzung dieser VDI-Richtlinie ist unter Wahrung des Urheberrechts und unter Beachtung der Lizenz-bedingungen (www.vdi-rich
17、tlinien.de), die in den VDI-Merkblttern geregelt sind, mglich.Allen, die ehrenamtlich an der Erarbeitung dieser VDI-Richtlinie mitgewirkt haben, sei gedankt.Eine Liste der aktuell verfgbaren Bltter dieser Richtlinienreihe ist im Internet abrufbar unter www.vdi.de/2595.1 AnwendungsbereichDie vorliege
18、nde Richtlinie beschreibt den Stand der Technik von Fischruchereien. Der Geltungsbereich erstreckt sich in technischer Hinsicht auf den Ru-chervorgang einschlielich der prozessbedingten Vor- und Nachbereitung und die dadurch verursach-ten Emissionen.In rechtlicher Hinsicht gilt diese Richtlinie in e
19、nt-sprechender Weise wie die Nr. 5.4.7.5 der TA Luft fr die bekannten Techniken der Rucherung von Fleischwaren (VDI 2595 Blatt 1).Hierbei normiert die TA Luft in Nr. 5.4.7.5 fr Ru-cheranlagen spezielle bauliche und betriebliche An-forderungen, die vorrangig vor den allgemeinen Re-gelungen der TA Luf
20、t gelten.Nach Abschnitt 1 der TA Luft wird zwischen den An-forderungen zum Schutz vor schdlichen Umweltein-wirkungen (Abschnitt 4 TA Luft) und den Anforde-rungen zur Vorsorge gegen schdliche Einwirkun-gen (Abschnitt 5 TA Luft) unterschieden. Bei der Prfung, ob der Schutz vor schdlichen Um-welteinwir
21、kungen durch Luftverunreinigungen si-chergestellt ist, soll entsprechend Nr. 4.1 der TA Luft bei Schadstoffen, fr die Immissionswerte festgelegt sind, die Bestimmung von Immissionskenngren wegen geringer Massenstrme (Nr. 4.6.1.1 TA Luft), wegen geringer Vorbelastung (Nr. 4.6.2.1 TA Luft) oder wegen
22、irrelevanter Zusatzbelastung (Nr. 4.2.2 a, Nr. 4.3.2 a, Nr. 4.4.1 Satz 3, Nr. 4.4.3 a und Nr. 4.5.2 a TA Luft) entfallen. In diesen Fllen kann davon aus-gegangen werden, dass schdliche Umwelteinwir-kungen durch die Anlage nicht hervorgerufen werden knnen, es sei denn, dass hinreichende Anhalts-Preli
23、minary noteThe content of this guideline has been developed in strict accordance with the requirements and recom-mendations of the guideline VDI 1000.All rights are reserved, including those of reprinting, reproduction (photocopying, micro copying), storage in data processing systems and translation
24、, either of the full text or of extracts.The use of this guideline without infringement of copy-right is permitted subject to the licensing conditions specified in the VDI notices (www.vdi-richtlinien.de). We wish to express our gratitude to all honorary con-tributors to this guideline.A catalogue o
25、f all available parts of this guide-line series can be accessed on the internet at www.vdi.de/2595.1ScopeThe present guideline describes the state of the art of smokehouses for fish. The scope extends technically to the smoking process and includes process-related pre- and post-treatment and the res
26、ultant emissions. Legally, this guideline applies along the same lines as no. 5.4.7.5 of the Technical Instructions on Air Qual-ity Control (TA Luft) to the familiar methods of smoking meat products (VDI 2595 Part 1).In its no. 5.4.7.5, TA Luft standardizes for smoke-houses the special structural an
27、d operational require-ments that take priority over the general provisions of TA Luft.Section 1 of TA Luft makes a distinction between re-quirements for protection from harmful environmen-tal effects (Section 4 TA Luft) and requirements for precautions against harmful effects (Section 5 TA Luft).Whe
28、n investigating whether protection from the harmful environmental effects of air pollution is en-sured, the determination of ambient pollution param-eters is to no longer apply in the following cases in accordance with no. 4.1 of TA Luft for pollutants for which ambient pollution values have been de
29、fined: because of low mass flows (no. 4.6.1.1 TA Luft), be-cause of low prior exposure (no. 4.6.2.1 TA Luft) or because of irrelevant additional exposure (no. 4.2.2 a, no. 4.3.2 a, no. 4.4.1, sentence 3, no. 4.4.3 a and no. 4.5.2 a TA Luft). In these cases, it can be assumed that harmful environment
30、al effects cannot be caused by the smokehouse unless there is sufficient evidence B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF8AD9NormCD - Stand 2012-04All rights reserved Verein Deutscher Ingenieure e.V., Dsseldorf 2010 VDI 2595 Blatt 2 / Part 2 3 punkte fr eine Sonderfallprfung nach Nr. 4.8 der TA L
31、uft vorliegen. Fr kleine Rucheranlagen, die keiner immissions-schutzrechtlichen Genehmigung bedrfen (siehe 4. Verordnung zur Durchfhrung des Bundes-Immis-sionsschutzgesetz 4. BImSchV) knnen die Infor-mationen dieser Richtlinie neben den Anforderungen durch das BImSchG und die TA Luft im Rahmen der i
32、mmissionsschutzrechtlichen Beurteilung ebenfalls, gegebenenfalls aber eingeschrnkt verwendet wer-den.Aus fachlicher Sicht sind unter Hinweis auf die allge-meinen Anforderungen zur Vorsorge gem Ab-schnitt 5 der TA Luft folgende Emissionswerte ein-schlgig: organische Stoffe (Nr. 5.2.5)krebserzeugende
33、Stoffe (Nr. 5.2.7.1.1)geruchsintensive Stoffe (Nr. 5.2.8)Dioxine und Furane (Nr. 5.2.7.2)Die Anforderungen der TA Luft an Neuanlagen und an wesentliche nderungen von Altanlagen werden durch Genehmigungen oder Anordnungen fr den Betreiber verbindlich und gelten im Regelfall unmit-telbar ab Inbetriebn
34、ahme. Fr Altanlagen soll die Umsetzung der Anforderungen nach den allgemeinen Grundstzen im Wege nachtrglicher Anordnungen ( 17 BImSchG) erfolgen, wobei eine allgemeine Sa-nierungsfrist bis sptestens 30. Oktober 2007 gilt, so-weit nicht im Einzelfall eine besondere, vorrangig zu beachtende Sanierung
35、sfrist geregelt ist. Bis dahin gelten fr Altanlagen die bisherigen Anforderungen der jeweiligen Anlagengenehmigung, die sich nach der TA Luft 1986 richten.Auf die fr den Bau und Betrieb der Anlagen gelten-den Gesetze, Verordnungen, Verwaltungs- und sons-tigen Vorschriften und die Ergebnisse des BREF
36、 Food, Drink and Milk“ wird an geeigneter Stelle hingewiesen (siehe auch Schrifttum). Auerdem sind die wichtigsten technischen Regeln zitiert.Volumenangaben fr Gase, die auf den Normzustand (273 K, 1013 mbar) nach Abzug des Wasserdampf-anteils bezogen sind, sind in dieser Richtlinie mit (tr) gekennz
37、eichnet. Volumenangaben fr Gase, die auf den Normzustand einschlielich des Wasserdampf-anteils bezogen sind, sind mit (f) gekennzeichnet. Geruchseinheiten der emittierten Geruchsstoffe wer-den bezogen auf das Volumen (fr eine Geruchskon-zentration) von Abgas bei 293,15 K und 1013 mbar vor Abzug des
38、Feuchtegehalts an Wasserdampf.for a special-case investigation under no. 4.8 of TA Luft.In the case of smaller smokehouses not subject to ap-proval under pollution control law (see 4. BImSchV (4thOrdinance for the Implementation of Federal Pol-lution Control Act), the content of this guideline along
39、 with the requirements of BImSchG (Federal Pollution Control Act) and TA Luft can also be ap-plied, albeit to a limited extent, in connection with the assessment under pollution control law. From the technical point of view, with reference to the general requirements to take precautions in ac-cordan
40、ce with Section 5 of TA Luft, the following emission values are relevant:organic substances (no. 5.2.5)carcinogenic substances (no. 5.2.7.1.1)odour-intensive substances (no. 5.2.8)dioxins and furans (no. 5.2.7.2)The requirements of TA Luft relating to new smoke-houses and to major alterations at exi
41、sting smoke-houses become binding upon the operator as a result of approvals or official instructions and usually apply with immediate effect from the start of operation. In the case of existing smokehouses, the requirements are to be implemented on the general principles by way of subsequent instru
42、ctions ( 17 BImSchG). A general modernization period applies until 30thOcto-ber 2007 as long as a special, prioritized moderniza-tion period has not been set in the individual case. Until then, existing smokehouses are subject to the existing requirements of the particular plant approval based on th
43、e 1986 version of TA Luft.Reference is made in the relevant places to the laws, ordinances and administrative and other regulations applicable to the construction and operation of smokehouses and to the results of the BREF “Food, Drink and Milk” (see also Bibliography). The most important technical
44、rules are also quoted.Volumes of gases referring to standard temperature and pressure (273 K, 1013 mbar) after deduction of the share of water vapour are marked (tr) in this guideline. Volumes of gases referring to standard temperature and pressure inclusive of the share of wa-ter vapour are marked
45、(f). Odour units of the emitted odorants are based on the volume (for an odour con-centration) of waste gas at 293,15 K and 1013 mbar before deduction of the moisture content of water va-pour.B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF8AD9NormCD - Stand 2012-04Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher
46、 Ingenieure e.V., Dsseldorf 2010 4 VDI 2595 Blatt 2 / Part 22BegriffeFr die Anwendung dieser Richtlinie gelten die fol-genden Begriffe:Hack- und SgespneHack- und Sgespne sind Produkte aus ausgesuch-ten, naturbelassenen Hlzern. RuchergutWare, die geruchert wird.RuchermittelNaturbelassenes Holz, Heide
47、kraut, Nadelholzsamen-stnde und Gewrze, die zum Ruchern verwandt werden.ReibhlzerReibhlzer sind Buchen- oder Eichenholzstbe im Format 1000 mm 80 mm 80 mm oder 1000 mm 100 mm 100 mm.3 RucherspneAls Ruchermittel kommen spezielle Rucherspne zum Einsatz, die je nach verwendetem Raucherzeu-ger und Anford
48、erung in unterschiedlichen Spangr-en verwendet werden. Das zerkleinerte Holz wird fraktioniert, entstaubt, gereinigt und getrocknet. Mit einer Restfeuchte von 13 Gew.-% bieten Hackspne ein ausgezeichnetes Glimmverhalten. Hack- und S-gespne mssen trocken gelagert werden.Abfallhlzer enthalten Rckstnde
49、 aus Klebern, Konservierungs- oder Schdlingsbekmpfungsmit-teln und sind wegen der Entstehung giftiger Dmpfe kein Rohstoff fr Rucherspne.Handelsbliche Rucherspne sind:Buchenholzspne, Kornbereich 4 mm bis 12 mm Anwendungsprofil: Glimmrauch fr vollauto- matische Raucherzeuger (REZ) in geschlossenen und teiloffenen RauchsystemenBuchenholzspne, Kornbereich 2 mm bis 4,5 mm Anwendungsprofil: Kondensatrauch fr vollautom