1、wVEREIN DEUTSCHERINGENIEUREEmissionsminderungRucheranlagenLebensmittel (auer Fisch)Emission controlSmokehousesFood, except for fishVDI 2595Blatt 1 / Part 1Ausg. deutsch/englischIssue German/EnglishVDI/DIN-Handbuch Reinhaltung der Luft, Band 3: Emissionsminderung IIVDI-RICHTLINIENZu beziehen durch /
2、Available atBeuth VerlagGmbH, 10772 Berlin AlleRechtevorbehalten / Allrights reserved VereinDeutscher Ingenieuree.V.,Dsseldorf2010Vervielfltigung auchfr innerbetrieblicheZwecke nicht gestattet / Reproduction even for internal use not permittedDer Entwurf dieser Richtlinie wurde mit Ankndigung im Bun
3、des-anzeiger einem ffentlichen Einspruchsverfahren unterworfen.Die deutsche Version dieser Richtlinie ist verbindlich.ICS 13.040.40Mrz 2010 March 2010The draft of this guideline has been subject to public scrutiny after announcement in the Bundesanzeiger (Federal Gazette).The German version of this
4、guideline shall be taken as authorita-tive. No guarantee can be given with respect to the English trans-lation. Inhalt SeiteVorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . 22Begriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Rucherspne. . . . .
5、. . . . . . . . . . . . . 44 Verfahrenstechnik . . . . . . . . . . . . . . . 54.1 Rucherverfahren . . . . . . . . . . . . . . 64.2 Raucherzeugung . . . . . . . . . . . . . . 84.3 Rucheranlagen . . . . . . . . . . . . . . . 115 Mglichkeiten zum Vermeiden, Vermindern und zur rumlichen Eingrenzung der
6、Emissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . 155.2 Betriebliche Manahmen . . . . . . . . . . 165.3 Verfahren zur Abgasreinigung . . . . . . . 195.4 Ableiten der Abgase. . . . . . . . . . . . . 276 Beschrnkung der Emission. . . . . . . . . . 296
7、.1 Emissionen nach dem Stand der Technik . . 296.2 Auswahlkriterien fr Abgasreinigungs- verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307 Anleitung fr Emissionsmessungen . . . . . 327.1 Aufgabenstellung . . . . . . . . . . . . . . 327.2 Messplanung . . . . . . . . . . . . . . . . 337.3 Durchfhrung d
8、er Messungen . . . . . . . 337.4 Auswertung und Messbericht . . . . . . . . 398 Sonstige Emissionen. . . . . . . . . . . . . . 418.1 Abwasser aus Prozesswasser . . . . . . . . 418.2 Abfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 418.3 Abwrme . . . . . . . . . . . . . . . . . . 418.4 Lrm . . . . . .
9、. . . . . . . . . . . . . . 41Anhang Messung von organischem Gesamtkohlenstoff . . . . . . . . . . . . 43Schrifttum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45Contents PagePreliminary note . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Scope . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Terms and definit
10、ions . . . . . . . . . . . . . 43 Wood chips. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Processing techniques . . . . . . . . . . . . 54.1 Smoking methods . . . . . . . . . . . . . 64.2 Smoke generation . . . . . . . . . . . . . 84.3 Smokehouses . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Means of preventing,
11、reducing and spatially confining emissions . . . . . . . . . 15 5.1 General . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155.2 Operational measures . . . . . . . . . . . 165.3 Waste gas cleaning methods . . . . . . . . 195.4 Waste gas discharge . . . . . . . . . . . . 276 Emission control. . . . . . . . .
12、. . . . . . . 296.1 Emissions according to the state of the art . 296.2 Selection criteria for waste gas cleaning systems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307 Instructions for emission measurement . . . 327.1 Task . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 327.2 Measurement planning . . . . . . .
13、. . . . 337.3 Performance of measurements . . . . . . . 337.4 Evaluation and measurement report . . . . 398 Other emissions . . . . . . . . . . . . . . . . 418.1 Waste water from process water . . . . . . 418.2 Solid waste . . . . . . . . . . . . . . . . . 418.3 Waste heat . . . . . . . . . . . . .
14、. . . . 418.4 Noise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41Annex Measuring of total organic carbon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43Bibliography . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45Frhere Ausgaben: 12.86;11.07 Entwurf,deutschFormereditions:12/86;11/07 Draft, inGermanonlyKommission Re
15、inhaltung der Luft im VDI und DIN Normenausschuss KRdLFachbereich UmweltschutztechnikB55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF8AD9NormCD - Stand 2012-04Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e.V., Dsseldorf 2010 2 VDI 2595 Blatt 1 / Part 1VorbemerkungDer Inhalt dieser Richtlinie ist en
16、tstanden unter Be-achtung der Vorgaben und Empfehlungen der Richt-linie VDI 1000.Alle Rechte, insbesondere die des Nachdrucks, der Fotokopie, der elektronischen Verwendung und der bersetzung, jeweils auszugsweise oder vollstndig, sind vorbehalten.Die Nutzung dieser VDI-Richtlinie ist unter Wahrung d
17、es Urheberrechts und unter Beachtung der Lizenz-bedingungen (www.vdi-richtlinien.de), die in den VDI-Merkblttern geregelt sind, mglich.Allen, die ehrenamtlich an der Erarbeitung dieser VDI-Richtlinie mitgewirkt haben, sei gedankt.Eine Liste der aktuell verfgbaren Bltter dieser Richtlinienreihe ist i
18、m Internet abrufbar unter www.vdi.de/2595.1 AnwendungsbereichDie vorliegende Richtlinie beschreibt den Stand der Technik von Rucheranlagen fr Lebensmittel (auer Fisch) in Lebensmittelbetrieben. Der Geltungsbe-reich erstreckt sich in technischer Hinsicht auf den Ruchervorgang einschlielich der prozes
19、sbedingten Vor- und Nachbereitung und die dadurch verursach-ten Emissionen.In rechtlicher Hinsicht gilt diese Richtlinie in ent-sprechender Weise wie die Nr. 5.4.7.5 der TA Luft fr die bekannten Techniken der Rucherung von Fleisch-/Fischwaren (VDI 2595 Blatt 1 bzw. Blatt 2).Hierbei normiert die TA L
20、uft in Nr. 5.4.7.5 fr Ru-cheranlagen spezielle bauliche und betriebliche An-forderungen, die vorrangig vor den allgemeinen Re-gelungen der TA Luft gelten.Nach Abschnitt 1 der TA Luft wird zwischen den An-forderungen zum Schutz vor schdlichen Umweltein-wirkungen (Abschnitt 4 TA Luft) und den Anforde-
21、rungen zur Vorsorge gegen schdliche Einwirkun-gen (Abschnitt 5 TA Luft) unterschieden. Bei der Prfung, ob der Schutz vor schdlichen Um-welteinwirkungen durch Luftverunreinigungen si-chergestellt ist, soll entsprechend Nr. 4.1 der TA Luft bei Schadstoffen, fr die Immissionswerte festgelegt sind, die
22、Bestimmung von Immissionskenngren wegen geringer Massenstrme (Nr. 4.6.1.1 TA Luft), wegen geringer Vorbelastung (Nr. 4.6.2.1 TA Luft) oder wegen irrelevanter Zusatzbelastung (Nr. 4.2.2 a, Nr. 4.3.2 a, Nr. 4.4.1 Satz 3, Nr. 4.4.3 a und Nr. 4.5.2 a TA Luft) entfallen. In diesen Fllen kann davon aus-ge
23、gangen werden, dass schdliche Umwelteinwir-kungen durch die Anlage nicht hervorgerufen werden Preliminary noteThe content of this guideline has been developed in strict accordance with the requirements and recom-mendations of the guideline VDI 1000.All rights are reserved, including those of reprint
24、ing, reproduction (photocopying, micro copying), storage in data processing systems and translation, either of the full text or of extracts.The use of this guideline without infringement of copy-right is permitted subject to the licensing conditions specified in the VDI notices (www.vdi-richtlinien.
25、de). We wish to express our gratitude to all honorary con-tributors to this guideline.A catalogue of all available parts of this guide-line series can be accessed on the internet at www.vdi.de/2595.1ScopeThe present guideline describes the state of the art of smokehouses for food (excluding fish) in
26、 the food sector. The scope extends technically to the smoking process and includes process-related pre- and post-treatment and the resultant emissions. Legally, this guideline applies along the same lines as no. 5.4.7.5 of the Technical Instructions on Air Qual-ity Control (TA Luft) to the familiar
27、 methods of smok-ing meat/fish products (VDI 2595 Part 1 and Part 2).In its no. 5.4.7.5, TA Luft standardizes for smoke-houses the special structural and operational require-ments that take priority over the general provisions of TA Luft.Section 1 of TA Luft makes a distinction between re-quirements
28、 for protection from harmful environmen-tal effects (Section 4 TA Luft) and requirements for precautions against harmful effects (Section 5 TA Luft).When investigating whether protection from the harmful environmental effects of air pollution is en-sured, the determination of ambient pollution param
29、-eters is to no longer apply in the following cases in accordance with no. 4.1 of TA Luft for pollutants for which ambient pollution values have been defined: because of low mass flows (no. 4.6.1.1 TA Luft), be-cause of low prior exposure (no. 4.6.2.1 TA Luft) or because of irrelevant additional exp
30、osure (no. 4.2.2 a, no. 4.3.2 a, no. 4.4.1, sentence 3, no. 4.4.3 a and no. 4.5.2 a TA Luft). In these cases, it can be assumed that harmful environmental effects cannot be caused B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF8AD9NormCD - Stand 2012-04All rights reserved Verein Deutscher Ingenieure e.V.
31、, Dsseldorf 2010 VDI 2595 Blatt 1 / Part 1 3 knnen, es sei denn, dass hinreichende Anhalts-punkte fr eine Sonderfallprfung nach Nr. 4.8 der TA Luft vorliegen. Fr kleine Rucheranlagen, die keiner immissions-schutzrechtlichen Genehmigung bedrfen (siehe 4. Verordnung zur Durchfhrung des Bundes-Immis-si
32、onsschutzgesetz 4. BImSchV) knnen die Infor-mationen dieser Richtlinie neben den Anforderungen durch das BImSchG und die TA Luft im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung ebenfalls, gegebenenfalls aber eingeschrnkt verwendet wer-den.Aus fachlicher Sicht sind unter Hinweis auf die allge-m
33、einen Anforderungen zur Vorsorge gem Ab-schnitt 5 der TA Luft folgende Emissionswerte ein-schlgig: organische Stoffe (Nr. 5.2.5)krebserzeugende Stoffe (Nr. 5.2.7.1.1)geruchsintensive Stoffe (Nr. 5.2.8)Dioxine und Furane (Nr. 5.2.7.2)Die Anforderungen der TA Luft an Neuanlagen und an wesentliche nder
34、ungen von Altanlagen werden durch Genehmigungen oder Anordnungen fr den Betreiber verbindlich und gelten im Regelfall unmit-telbar ab Inbetriebnahme. Fr Altanlagen soll die Umsetzung der Anforderungen nach den allgemeinen Grundstzen im Wege nachtrglicher Anordnungen ( 17 BImSchG) erfolgen, wobei ein
35、e allgemeine Sa-nierungsfrist bis sptestens 30. Oktober 2007 gilt, so-weit nicht im Einzelfall eine besondere, vorrangig zu beachtende Sanierungsfrist geregelt ist. Bis dahin gelten fr Altanlagen die bisherigen Anforderungen der jeweiligen Anlagengenehmigung, die sich nach der TA Luft 1986 richten.A
36、uf die fr den Bau und Betrieb der Anlagen gelten-den Gesetze, Verordnungen, Verwaltungs- und sons-tigen Vorschriften und die Ergebnisse des BREF Food, Drink and Milk“ wird an geeigneter Stelle hingewiesen (siehe auch Schrifttum). Auerdem sind die wichtigsten technischen Regeln zitiert.Volumenangaben
37、 fr Gase, die auf den Normzustand (273 K, 1013 mbar) nach Abzug des Wasserdampf-anteils bezogen sind, sind in dieser Richtlinie mit (tr) gekennzeichnet. Volumenangaben fr Gase, die auf den Normzustand einschlielich des Wasserdampf-anteils bezogen sind, sind mit (f) gekennzeichnet. Geruchseinheiten d
38、er emittierten Geruchsstoffe wer-den bezogen auf das Volumen (fr eine Geruchskon-zentration) von Abgas bei 293,15 K und 1013 mbar vor Abzug des Feuchtegehalts an Wasserdampf.by the smokehouse unless there is sufficient evidence for a special-case investigation under no. 4.8 of TA Luft.In the case of
39、 smaller smokehouses not subject to ap-proval under pollution control law (see 4. BImSchV (4thOrdinance for the Implementation of Federal Pol-lution Control Act), the content of this guideline along with the requirements of BImSchG (Federal Pollution Control Act) and TA Luft can also be ap-plied, al
40、beit to a limited extent, in connection with the assessment under pollution control law. From the technical point of view, with reference to the general requirements to take precautions in ac-cordance with Section 5 of TA Luft, the following emission values are relevant:organic substances (no. 5.2.5
41、)carcinogenic substances (no. 5.2.7.1.1)odour-intensive substances (no. 5.2.8)dioxins and furans (no. 5.2.7.2)The requirements of TA Luft relating to new smoke-houses and to major alterations at existing smoke-houses become binding upon the operator as a result of approvals or official instructions
42、and usually apply with immediate effect from the start of operation. In the case of existing smokehouses, the requirements are to be implemented on the general principles by way of subsequent instructions ( 17 BImSchG). A general modernization period applies until 30thOcto-ber 2007 as long as a spec
43、ial, prioritized moderniza-tion period has not been set in the individual case. Until then, existing smokehouses are subject to the existing requirements of the particular plant approval based on the 1986 version of TA Luft.Reference is made in the relevant places to the laws, ordinances and adminis
44、trative and other regulations applicable to the construction and operation of smokehouses and to the results of the BREF “Food, Drink and Milk” (see also Bibliography). The most important technical rules are also quoted.Volumes of gases referring to standard temperature and pressure (273 K, 1013 mba
45、r) after deduction of the share of water vapour are marked (tr) in this guideline. Volumes of gases referring to standard temperature and pressure inclusive of the share of wa-ter vapour are marked (f). Odour units of the emitted odorants are based on the volume (for an odour con-centration) of wast
46、e gas at 293,15 K and 1013 mbar before deduction of the moisture content of water va-pour.B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF8AD9NormCD - Stand 2012-04Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e.V., Dsseldorf 2010 4 VDI 2595 Blatt 1 / Part 12BegriffeFr die Anwendung dieser Richtlini
47、e gelten die fol-genden Begriffe:Hack- und SgespneHack- und Sgespne sind Produkte aus ausgesuch-ten, naturbelassenen Hlzern. RuchergutWare, die geruchert wird.RuchermittelNaturbelassenes Holz, Heidekraut, Nadelholzsamen-stnde und Gewrze, die zum Ruchern verwandt werden.ReibhlzerReibhlzer sind Buchen
48、- oder Eichenholzstbe im Format 1000 mm 80 mm 80 mm oder 1000 mm 100 mm 100 mm.3 RucherspneAls Ruchermittel kommen spezielle Rucherspne zum Einsatz, die je nach verwendetem Raucherzeu-ger und Anforderung in unterschiedlichen Spangr-en verwendet werden. Das zerkleinerte Holz wird fraktioniert, entsta
49、ubt, gereinigt und getrocknet. Mit einer Restfeuchte von 13 Gew.-% bieten Hackspne ein ausgezeichnetes Glimmverhalten. Hack- und S-gespne mssen trocken gelagert werden.Abfallhlzer enthalten Rckstnde aus Klebern, Konservierungs- oder Schdlingsbekmpfungsmit-teln und sind wegen der Entstehung giftiger Dmpfe kein Rohstoff fr Rucherspne.Handelsbliche Rucherspne sind:Buchenholzspne, Kornbereich 4 mm bis 12 mm Anwendun